Startseite Rechtswissenschaften 39. Kann das Verfahren des Verufungsgerichts bei Ermittelung der tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen einer Observanz mit der Revision bemängelt werden
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39. Kann das Verfahren des Verufungsgerichts bei Ermittelung der tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen einer Observanz mit der Revision bemängelt werden

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Band 43
Ein Kapitel aus dem Buch Band 43
© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

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  1. Frontmatter I
  2. Inhalt V
  3. 1. 1. Hat der Eigentümer eines unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks die Pflicht oder auch nur das Recht zur Beseitigung verkehr-gefährlicher Einrichtungen auf dem Grundstück? 2. Unter welchen Umständen ist der Eigentümer für die infolge solcher Einrichtungen während der Zwangsverwaltung entstandenen Unfälle haftbar 1
  4. 2. 1. Was ist im Sinne des § 2306 BGB. unter der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu verstehen, wenn bei der Berechnung des Pflichtteil- Anrechnungs- und Ausgleichungspflichten in Betracht kommen? 2. Kann der Pflichtteilsberechtigte, soweit der ihm hinterlassene Erbteil den Pflichtteil nicht deckt, neben dem Rechte aus § 2306 Abs. 1 Satz 1 den Pflichtteilsrestanspruch nach § 2305 erheben? 3. Steht ihm der Pflichtteilsanspruch zu, wenn er im Falle des § 2306 Abs. 1 Satz 1 die Erbschaft ausschlägt 3
  5. 3. Zählt der Pächter eines zu enteignenden Grundstücks auch da im Sinne des § 135 des preußischen Allgemeinen Berggesetzes zu den Nutzungsberechtigen, wo das Pachtrecht kein dingliches Recht ist 10
  6. 4. Wird der Grund einer Anmelduug im Konkurse geändert, wenn bei Anmeldung eines Kontokurrentsaldos nachträglich in das Kontokarrent Schadensersatzforderungen oder Bereicherungsaufprüche au Stelle von Forderungen auf vertragliche Leistungen eingestellt werden 13
  7. 5. Wird der Militärfiskus auch in Angelegenheiten des Militrhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907 durch die oberste Militärverwaltungsbehörde des Kontingents vertreten 15
  8. 6. Kann derjenige, der während des Krieges Waren verkauft hat, die er nicht besaß, sich ans Unmöglichkeit der Leistungen berufen, weil seine Lieferanten, bei denen er sich eingedeckt hatte, infolge von Höchstpreisfestsetzungen die Ware nicht mehr abgäben 17
  9. 7. Sittenwidrige Schädigung Dritter in Ausführung gewerblicher Schutzverträge 19
  10. 8. 1. Voraussetzungen des Wechselbereicherungsanspruchs. 2. Zum Wesen des Diskontgeschäfts. Begründet es außer der wechselmäßigen Verpflichtung noch eine weitere schuldrechtliche Verpflichtung des Wechselgebers 23
  11. 9, 1. Wucher und sonstige Sittenwidrigkeit. Ausbeutung der allgemeinen wirtschaftlichen Notlage des Krieges. 2. Setzt § 138 Abs. 1 BGB. ausnahmslos ein Handeln beider Parteien gegen die guten Sitten voraus 27
  12. 10. Ist der als Streitgenosse geltende Nebenintervenient, der der Beklagten erst nach Zustellung des Urteils erster Instanz an sie beitritt, bei Einlegung der Berufung auf den Rest der schon laufenden Berufungsfrist beschrankt, oder beginnt für ihn mit der seinerseits erfolgten Urteilszustellung eine neue Berufungsfrist 31
  13. 11. Unter welchen Umständen stellt die von dem landwirtschaftlichen Betriebsunternehmer gegen seinen Angestellten begangene vorsätzliche Körperverletzung einen landwirtschaftlichen Betriebsunfall dar 33
  14. 12. Gehören die Revierlotsen im Stettin-Swinemünder Schiffahrts-gebiete zu den „ausschließlich ans bot Bezug von Gebühren angewiesenen Beamten" 35
  15. 13. Zur Frage der Schadensbegründung aus der Person eines Dritten 39
  16. 14. Muß der gutgläuvige Hypothekenerwerber, dessen Vormann durch den Besitz des Hypothekenbriefes und durch äußerlich unverdächtige öffentliche Urkunden ausgewiesen ist, die Rechtmäßigkeit des Besitzes seines Vormanns und die Echtheit der Urkunden nachprüfen 41
  17. 15. Unter welchen Voraussetzungen ist der Käufer, dem eine andere als die bedungene Ware geliefert wird, von der aus § 378 HGB. folgenden Untersuchungs- und Auzeigepslicht befreit 44
  18. 16. Stehen dem Verkäufer, wenn der Käufer nach Vollzug der Wandelnug mit der Ruckgewähr der Kaufsache in Verzug kommt, die Rechte des § 326 BGB. zu 47
  19. 17. Verhältnis zwischen der Bundesratsverordnung vom 1. Juli 1915 uber die gewerblichen Schutzrechte feindlicher Staatsangehöriger (RGBl. S. 414) und dem § 11 Abs. 1 des Patentgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 6. Juni 1911 50
  20. 18. Behält die Kündigung einer offenen Handelsgesellschaft ihre auflösende Kraft, wenn im Laufe der Kündigungsfrist ein Gesellschafter stirbt 54
  21. 19. 1. Hat die Nichtigkeit von Inhaberzinsscheinen, die als Nebenpapiere von Orderschuldverschreidungen zur Ausgabe gelangt sind, Einfluß auf die Gültigkeit und Stempelpflichtigkeit der Haupturkunden? 2. Kann in Württemberg gegen den Anspruch des Staates auf eine Reichsstempelabgabe mit einer aus Verschulden eines Steuerbeamten hergeleiteten Gegenforderung ausgerechnet werden 56
  22. 20. Gilt zugunsten desjenigen, welcher nach dem Inkrafttreten des Liegenschaftsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Grundstück erworben hat, das mit einer vor diesem Zeitpunkte nach preußischem Rechte entstandenen und im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit belastet ist, der Inhalt der Eintragung als richtig 63
  23. 21. Zum Begriff der höheren Gewalt im Sinne des Haftpflichtgesetzes. Wann liegt ein von außerhalb des Betriebsunternehmens wirkendes Ereignis bot 66
  24. 22. Verletzt ein Notar, der, mit der Herstellung einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde zu einer Eintragung in das Handelsregister oder in das Grundbuch betraut, die Erklärung der Beteiligten entwirft, ihre Unterschriften beglaubigt und die Urkunde mit dem Antrag auf Eintragung dem Gericht einreicht, durch unrichtige Abfassung der Urkunde oder durch deren verspätete Einreichung eine Amtspflicht oder eine Vertragspflicht 68
  25. 23. Wann verjährt der Schadensersatzanspruch des Grundstückskäufers gegen den Verkäufer wegen Nichtbestehens einer zugesicherten Grunddienstbarkeit 71
  26. 24. 1. Kann sich der Schuldner auf die Nichtigkeit der Abtretung auch dann berufen, wenn er durch die Vorschrift de- § 409 BGB. gedeckt ist? 2. Darf die Unpfändbarkeit de- Pflichtteilsanspruchs nur im Verfahren nach § 766 ZPO. geltend gemacht werden? 74
  27. 25. 1. Ist der Rechtsweg zulässig für de« Anspruch einer Stadtgemeinde, ihren Beamten freie Fahrt auf der Straßenbahn zu gewähren? 2. Verstößt die Bestimmung eines Zustimmungsvertrags, daß den städtischen Beamten stete Fahrt zu gewähren ist, gegen § 21 des preußischen Kleinbahngesetzes 3. Welche Bedeutung haben die Vorbesprechungen mit den Vertretern einer Körperschaft, die nach außen durch eine kollegiale Behörde vertreten wird, für die Auslegung des mit der Körperschaft geschlossenen Vertrags 78
  28. 26. Zum Inhalt einer Fristbestimmung nach § 39 Abs. 2 des Gesetzes über den Bersicherungsvertrag vom 30. Mai 1908 80
  29. 27. Zu den Kriegsklauseln in Lebensversicherungsvertragen 84
  30. 28. Unter welchen Umständen ist eine Versicherung gegen Schaden durch Luftfahrzeuge eine Feuerversicherung im Staue der Tarifur. 12 A des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913 88
  31. 29. Kann sich, wenn dem Hauptschuldner aus Grund der Bundesratsverordnung vom 8. Juni 1916 über die Geltendmachung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden (RGBl. S. 454) eine Zahlungsfrist bewilligt ist, auch der Bürge auf die Fristbewilligung berufen 91
  32. 30. Zur Auslegung des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (RGBl. 1892 S.793). Güterklassen 94
  33. 31. Wie gestaltet sich die Ausgleichung zwischen Gesamtschuldnern, die dem Verletzten auf Grund des Haftpflichtgesetzes in gleicher Weise schadensersatzpflichtig sind? Berücksichtigung einer Erhöhung der Betriebsgefahr durch Gaumuis eines Angestellten, für dessen Handlung der Geschäftsherr infolge geführten Entlastungsbeweises nicht haftet 96
  34. 32. Zum Begriffe des Ersatzlieferungsanspruchs im Siune von § 480 Abs. 1 BGB 98
  35. 33. 1. Inwiefern ist der § 26 GewO, unanwendbar aus Ansprüche, die auf einem privatrechtlichen Titel beruhen? 2. Beruht der Anspruch eines Flußanliegers gegenüber den von einer gewerbepolizeilich genehmigten Stauanlage ausgehenden nachteiligen Einwirkungen, insofern er sich darauf gründet, daß bei der Anstauung die vertragsmäßig festgesetzte Stauhöhe überschritten wird, auf einem besonderen privatrechtlichen Titel? 3. Wird der Anspruch aus dem Eigentum auf Beseitigung der Beeinträchtigung und Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen oder der nach § 26 GewO. an dessen Stelle tretende Anspruch gemäß § 275 BGB. durch nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung ausgeschlossen 100
  36. 34. Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Geschäfte mit übermäßigem Gewinn 106
  37. 35. Todeserklärung und Lebensvermutung nach der Kriegs-verschollenheits-Verordnung vom 18. April 1916 und nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch 108
  38. 36. Bezugnahme des Konnossements auf die Chartepartie. Einfügung von Klanseln in das Konnossement durch den Schiffer 111
  39. 37. Wirkungen einer zugunsten eines nachstehenden Hypothekenuglaubigers eingetragenen Löschungsvormerkung, die den Fall der Richtentstehung der Hypothekensorderung mituchsaßt. Ist dieser Fast, für den vormerkungsberechtigten gegeben, wenn der Grundstückseigentümer den Eintritt der Bedingung, unter der eine Forderung durch die vorgehende Hypothek gesichert werden sollte, wider Treu und Glauben verhindert hat 114
  40. 38. 1. Erfordert bei bestehendem Nießbrauch die Pfändung der Mietforderungen durch einen dem Nießbraucher vorgehenden Hypotheken- gläubiger außer dem Schuldtitel gegenüber dem Eigentümer einen gegen den Nießbraucher gerichteten Boüstreckungstitel und eine gegen ihn gerichtete Pfändung? 2. Wird die Gültigkeit der Pfändung dadurch berührt, daß im Pfändungsbeschluß die dem Nießbraucher zusehenden Mietforderungen versechentlich als solche des Eigentümers bezeichnet werden 121
  41. 39. Kann das Verfahren des Verufungsgerichts bei Ermittelung der tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen einer Observanz mit der Revision bemängelt werden 124
  42. 40. 1. Streit- und Beschwerdewert. 2. Zur Bemessung des Streitwerts bei der auf § 2039 BGB. gestützten Klage eines Miterben auf Schuldzahlung 127
  43. 41. Ist der durch das Reichsgesetz vom 26. Juni 1916 bestimmte Warenumsatzstempel auch von dem Betrage zu entrichten, den der Hersteller von Zigaretten für diese nach § 3 des Zigarettensteuergesetzes vom 3. Juni 1906/15. Juli 1909 ausgewendet und vom Abnehmer erstattet erhalten hat? 131
  44. 42. Hat die Bundesratsverordnung vom 23. Juli 1915 gegen übermäßige Preissteigerung (RGBl. S. 467) Einfluß auf die Schadensberechnung des Käufers, der einen Deckungskauf vorgenommen hat 133
  45. 43. Welche Merkmale kennzeichnen die Entlassung eines Angestellten durch den politischen Zwangsverwalter als eine dem Rechtsweg entzogene obrigkeitliche Anordnung 135
  46. 44. 1. Betrifft der § 3 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse vom 5. August 1916 sRGBl. S. 914) nur Verträge, die zwischen dem Veräußerer von Gemüse und dem Hersteller von Dörrgemüse unmittelbar geschlossen sind? 2. Umfaßt die Rückverweisung in § 2 der Verordnung über Höchstpreise für Rüben vom 26. Oktober 1916 sRGBl. S. 1204) ans 8 1 auch die dort in Abs. 3 vorbehaltenen Anordnungen der Landeszentralbehörde 139
  47. 45. Ist die Vorschrift des § 281 BGB. über die Verpflichtung zur Ersatzherausgabe auch auf beschrankte Gattungsschulden schlechthin unanwendbar 142
  48. 46. 1. Zum Begriffe der Vorteilsausgleichung. 2. Hat der Pächter eines für Tag- und Nachtverkehr bestimmten Kaffeehauses einen Anspruch auf Pachlzinsermaßigung, wenn er infolge Herabsetzung der Polizeistunde und polizeilicher Beschränkung der bisherigen Musikerlaubnis einen Einuahmeausfalt erleidet 144
  49. 47. Ist die Tantieme des Vorstandes einer Aktiengesellschaft auch von demjenigen Teile des Jahresgewiuns zu berechnen, der als Sonderrücklage zur Sicherung der Kriegsgewinnsteuer gemäß § 1 des Gesetzes über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne vom 24. Dezember 1915 (RGBl. S. 837) von der Verteilung ausgeschlossen ist 147
  50. 48. Ist im Falle einer Aufbringung, welche unter die Zeitversicherung gegen Kriegsgefahr fällt, die Prämie bis zur Kondemnation fortzuzahlen? Kann der Versicherte einwenden, die Dauer der Versicherung sei durch den versicherten Unfall verlängert worden 150
  51. 49. 1. Unzulässige Beschränkung der Verhandlung auf den Grund des Klaganspruchs. 2. Ansübung des Fragerechts 152
  52. 50. Ist die Revision des Klägers zulässig, wenn ein Anspruch in erster Instanz durch Zwischenurteil dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und die Berufung des Beklagten zurückgewiesen ist, jedoch mit einer Begründung, die eine Einschränkung des Anspruchs enthält 156
  53. 51. Zur Anwendung des § 477 Abs. 3 BGB 158
  54. 52. Zur Haftung des Befrachters bei Verladung gefährlicher Ware 163
  55. 53. 1. Einwirkung des Krieges auf die Vertragsbestimmung, daß Schiedsgerichte eines feindlichen Staates anzurufen und die Rechtsstreitigkeiten nach dem Rechte des feindlichen Staate- zu entscheiden seien. 2. Zum Gefahrubergange bei überseeischen Kaufgeschäften. 3. Zur Bedeutung des Begriffs „Havarie 166
  56. 54. Anwendungsgebiet der Kaufvertragsklausel „glückliche Ankunft Vorbehalten" 171
  57. 55. Enthält der Abschluß des Lieferungsvertrags über eine durch Patent geschützte Sache, die erst nach Ablauf des Patentes hergestellt werden soll, eine Patentverletzung 172
  58. 56. Kommt ein schriftlicher Vertrag unter Abwesenden schon dadurch zustande, daß der eine die von ihm unterschriebene Vertrags- urkunde dem anderen Übersendet und dieser sie gleichfalls unterschreibt? 175
  59. 57. Nach welchen Vorschriften haftet die Eisenbahn für den Verlast der bis in das ausländische Kriegsgebiet versandten und dort abhanden gekommenen Güter 176
  60. 58. Kann die Frist nach § 326 BTB. wirksam auch vor Eintritt des Verzugs des Schuldners bestimmt werden 180
  61. 59. 1. Wird ein gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßendes ausländisches Gesetz angewendet, wenn zur Begründung des Einwandes der Unmöglichkeit der Leistung die Berufung auf das englische Verbot des Handels mit dem Feinde zugelassen wird 2. Ist der Schuldner verpflichtet, behufs Erfüllung des Vertrags Schleichwege zu gehen, mit denen beim Abschlüsse nicht zu rechnen war 182
  62. 60. 1. Unterliegt dem Stempel nach Tarifur. 9 RStempG. eine Geldabfindung, welche einem bisherigen Mitgliede des Aussichtsrat einer Gesellschaft m. b. p. dafür gewährt ist, daß der Empfänger aus das ihm vertraglich eingeräumte Recht der Zugehörigkeit zum Aussichtsrat verzichtet hat? 2. Sind die im Eingänge der Tarifur. 9 bezeichneten „Aufstellungen" für die Entiehung der Stempelpslicht wesentlich? 185
  63. 61. Verstößt die Herausgabe von sog. Kopf- oder Nebenblättern (Nebenausgaben) einer Zeitung, die durch die Benennung nach einem bestimmten Orte den unrichtigen Eindruck erwecken, vornehmlich den Interessen und Bedürfnissen gerade diesen Olles zu dienen, gegen § 3 UWG 189
  64. 62. Verhältnis des § 2308 zu den §§ 2303, 2305 bis 2307 BGB. Ist ein zwischen dem nichtpflichtteilsberechtigten näheren Abkömmling und dem Erben ergangenes rechtskräftiges Urteil oder ein zwischen diesen über den Pflichtteil geschlossener Vergleich von Einfluß auf das Pflichtteilsrecht des entfernteren Abkömmlings 193
  65. 63. Ist der Borausvermachtnisnehmer berechtigt, die Leistung des Borausvermachtuiffes von feinen Miterben schon vor der Erbanseinandersekung zu fortan 196
  66. 64. 1. Ist der Rechtsweg zulässig für den Anspruch gegen das Reich auf Ersatz eines Schadens, der dadurch entstanden ist, daß ein zu Kriegszwecken angeforderter Kraftwagen nach Beendigung des Gebrauchs für diese Zwecke dem Eigentümer nicht zurückgegeben wurde? 2. Hat der Beamte, der privates Eigentum zu vorubergehender Benutzung für Kriegszwecke in Anspruch nimmt, dem Eigentümer gegenüber die Amtspflicht, nach beendetem Gebrauch für die Rückgabe der Sache an ihn zu sorgen 198
  67. 65. Zur Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs für Leistung-- oder Feststellungsklagen, die Straßenanliegerbeiträge betreffen 201
  68. 66. verstößt die Vereinbarung eines unverhältnismäßig hohen Mäklerlohnes für die Vermittelung von Kriegslieserungen gegen die guten Sitten? 207
  69. 67. Zur Wirkung und Ausübung des Absonderungsrechts nach § 157 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag 209
  70. 68. Habe« die §§ 707 bis 709 II 11 preuß. MR. durch da- Kirchengesetz, betr. das Diensteinkommen der Geistlichen der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen, vom 2. Juli 1898 (GS. S.155) und das Pfarrbesoldungsgesetz für die evangelische Landeskirche der älteren Provinzen vom 26. Mai 1909 (GS. S. 117) eine Ander ing erfahren 215
  71. 69. Erstreckt sich der Formzwang des § 313 BGB. auch auf die zum Entgelt für die Eigentumsübertragung übernommene Verpflichtung, eine Hypothek unter Gewähr für ihre Güte abzutreten? Zur Unterscheidung von Grund- und Erfüllungsgeschäft 219
  72. 70. Zum Begriffe des Kraftfahrzeughalters 222
  73. 71. Unterliegt der Kantinenbetrieb eines Bergwerks dem Warenumsatzstempel 224
  74. 72. Juwiesern wird für Geschäftsschulden eines geschäftsunfähigen Einzelkaufmanns durch die Anmeldung zum Handelsregister, daß der Anmeldende als persönlich Hastender Gesellschafter in das Geschäft eingetreten sei, oder durch eine ähuliche der Öffentlichkeit gegenüber abgegebene Erklärung eine Haftung begründet 227
  75. 73. Psanderwerb vom Nichtberechtigten. Einwilligung des Eigentümer- in die Verpfändung von Wertpapieren durch einen Dritten 230
  76. 74. 1. Kann das dingliche Recht des Hypothekengläubigers zum Gegenstand einer Bürgschaft gemacht werden? 2. Zur Frage der reformatio in peius 234
  77. 75. Treten zugunsten derjenigen, der einen außerhalb des Geschaftsverkehrs liegenden Anspruch aus einer unerlaubten Handlung geltend nacht, die in § 15 HOB. vorgesehenen Wirkungen der handelsregisterlichen Eintragung ein 238
  78. 76. 1. Begriff der Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes in der Tarifnr. 1 Ac RStempG. 2. Trifft die Tarifnr. 1 Ae Nr. 1 auch die durch preußisches „Landesrecht geregelten Gesellschaften? 3. Sind Uberlassungsurkunden nach der Tarifnr. 1 Ae Nr. 1 auch,,dann stempelpflichtig, wenn sie nur einseitige Erklärungen des Uberlaffers der Rechte am Gesellschaftsvermögen enthalten 4. Trifft die Tarifnr. 1 Ae Nr. 1 auch Fälle, in denen die Gesellschaft selbst eigene Gesellschaftsrechte, die sie vorübergehend erworben hat, einem anderen überläßt 244
  79. 77. 1. Unter welchen Umständen ist zum Zustandekommen der die Übergabe des Hypothekenbriefs ersetzenden Vereinbarung eine Annahmeerklärung entbehrlich, wenn die dem Zessionar vom Zedenten übermittelte Abtretungsurkunde die Erklärung enthält, daß der Brief dem Zessionar ausgehändigt werden soll? 2. Kann der Zedent seine Erklärung nachträglich dem Grund-buchamte gegenüber widerrufen 248
  80. 78. 1. Haften, wenn bei einer Gesellschaft m. b. H. das Stammkapital erhöht wird, für Fehlbeträge der neuen Stammeinlagen auch die ursprünglichen Gesellschafter? 2. Macht es einen Unterschied, ob sie der Kapitalerhöhung zugestimmt haben oder nicht 251
  81. 79. Ist beim Kauf auf Besicht der Einwand des Verkäufers zulässig, die Ware sei so schlecht gewesen, daß sie nicht die Billigung des Käufers gefunden haben würde 254
  82. 80. 1. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage, mit welcher beantragt wird, einer zur Liquidation einer feindlichen Unternehmung bestellten Person die Veräußerung von Vermögensstücken, die zu der Unternehmung gehören, zu untersagen? 2. Ist bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs für eine solche Klage auch die Frage zu prüfen, ob die Bundesratsverordnungen über die Liquidation feindlicher Unternehmungen rechtswirksam erlassen sind 255
  83. 81. Zur Schadensersatzpflicht des Bergwerksbesitzers 262
  84. 82. Einbringung eines Grundstücks nebst Zubehör, enthalten in einem nach dem 1. Oktober 1913 geschlossenen Vertrag über Errichtung einer offenen Handelsgesellschaft. Unterliegt sie außer der Stempelabgabe aus der Tarisnr. 1 Acl RStemp.G. vom 3.Juli 1913 auch noch 1. dem Landesstempel aus der Tarifft. 32 zu a und c preuß. StempStG. vom 39. Juni 1909? 2. dem Reichsstempel aus der Tarifnr. 11 zu a Abs. 1 RStempG. vom 3. Juli 1913 264
  85. 83. Finden die Bestimmungen über den Schuldnerverzug auf einen Bereicherungsanspruch Anwendung unabhängig von dem Eintritte der Rechtshängigkeit des Anspruchs oder der Kenntnis des Bereicherten von dem Mangel des rechtlichen Grundes 271
  86. 84. 1. Verjährung des Anspruchs auf Rückvergütung von Eisenbahnfracht. 2. Zum Begriffe „Frachtenanteil" im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr. 3. Welche Anforderungen sind an die Veröffentlichung von Ausnahmetarifen zu stellen? 4. Zur Vorschrift, daß die Tarife bei Erfüllung der darin angegebenen Bedingungen für jedermann in derselben Weise anzuwenden sind 272
  87. 85. Kann gegenüber Ansprüche» des Eigentümers nach §§ 990, 987, 989 BGB. der Einwand des Selbstverschuldens (§ 254 BGB.) Beachtung finden? Unterschied jener Ansprüche von dem Anspruch ans Herausgabe (§ 985 BGB.) 281
  88. 86. Zum Begriff der positive« Vertragsverletzung. Rechte des Käufers, wenn sich der Verkäufer vor Fälligkeit der Lieferungspflicht einer solchen Verletzung schuldig macht 285
  89. 87. Kann ein Mitglied des Vorstandes einer Pensionskasse in einem Rechtsstreite zwischen der Kasse und einem ihrer Angehörigen Schiedsrichter sein 288
  90. 88. Unter welchen Umständen findet § 326 BGB. auf den Vergleich Anwendung 290
  91. 89. Kann mit der Klage auf Einwilligung in die Löschung eines eingetragenen Warenzeichens zugleich die Klage ans Unterlassung des Gebrauchs des Zeichens verbunden werden 291
  92. 90. 1. Ist vor Teilung des Nachlasses die Verfügung nur eines Teiles der Miterben über einen Nachlaßgegenstand nichtig oder liegt heilbare Unwirksamkeit vor? 2. Greift gegenüber einer Klage, die vor der Teilung nur von einem Teile der Miterben die Vornahme einer Verfügung über einen Nachlaßgegenstand begehrt, die Einrede mangelnder Passivlegitimation durch? 3. Stellt die Löschungsbewilligung, die von Nacherben betreffs des auf dem Nachlaßgrundstücke für sie eingetragenen Nacherbenvermerks erteilt wird, eine Verfügung über einen Gegenstand des Nachlasses dar 292
  93. 91. Kommt ein Vertrag zustande, wenn ein Pflichtteilsberechtigter den letztwillig berufenen Erben gegenüber ans seinen Pflichtteil am Nachlasse des seiner Meinung nach noch lebenden Erblassers verzichten zu wollen erklärt, während dieser in Wirklichkeit bereit- verstorben und dies den Erben bekannt ist 297
  94. 92. 1. Zum Begriffe der Mahnung. 2. Voraussetzungen des Verzugs bei gegenseitigen Verträgen 300
  95. 93. Unter welchen Umständen ist in dem Beschluß eines ärztlichen Standesvereins, wodurch seinen Mitgliedern der berufliche Verkehr mit einem dem Vereine nicht angehörigen Arzte verboten wird, ein Verstoß wider die guten Sitten zu erblicken 302
  96. 94. Zum Begriff der höheren Gewalt im Sinne des Haftpflichtgesetzes. Ist ein durch herabstürzende Felsmassen verursachter Einsturz eines Eisenbahntunnels ein außerhalb des Betriebsunternehmens wirkendes Ereignis 305
  97. 95. 1. Ist der Tod im Felde und die Kriegsdienstbeschädigung im allgemeinen eine Dienstbeschädigung im Sinne des § 12 des Militär-hinterbliebeneugesetzes vom 17. Mai 1907? 2. Finden die §§ 12 flg., insbesondere § 15 Abs. 1 MHG. auch auf die Hinterbliebenen solcher im Kriege gefallener Militärpersonen der Unterklassen Anwendung, welche nicht Kapitulanten waren? 3. Kann die allgemeine Versorgung nach § 15 MHG. auch mit der Wirkung gekürzt werden, daß dadurch der Gesamtbetrag der der Witwe und den einzelnen Kindern zu zahlenden allgemeinen und Kriegsversorgung unter den Betrag sinkt, der ihnen nach §20b, § 21b zustehen würde, wenn fit nur die Kriegsversorgung zu beanspruchen hätten 308
  98. 96. Zur Ausschlußfrist des § 30 Abs. 1 des preuß. Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 312
  99. 97. Werden von einer Höchstpreisfestsetzung, der rückwirkende Kraft nicht ausdrücklich beigelegt worden ist, auch solche Kaufverträge ergriffen, die vor der Anordnung der Höchstpreise zu höheren Preisen gutgläubig abgeschlossen und beim Inkrafttreten der Höchstpreise noch von keiner Seite erfüllt sind 316
  100. 98. 1. Kann das ordentliche Gericht in Rechtsstreitigkeiten öder Ersatzansprüche der Berufsgenossenschaften nach §§ 1542,1543 RBO. eine auf Grund der Reichsversicherungsordnung ergangene Entscheidung darüber nachprüfen, in welchem Betriebe der Verletzte tätig war? 2. Genügen für die Anwendung des § 1543 Bescheide der Versicherungsträger selbst, insbesondere der Berufsgenossenschaften? 3. Zur Auslegung der §§ 633, 634 RBO 321
  101. 99. ..Kann der Eigentümer des teilweise enteigneten Grundstücks die Übernahme des ganzen Grundstücks auch dann verlangen, wenn das Grundstück noch nicht baureifes, sondern erst werdendes Bauland war und durch die neue Fluchtlinie so weit in Anspruch genommen wird, daß das Restgrundstück nach den baupolizeilichen Vorschriften des Ortes nicht mehr zur Bebauung geeignet ist 324
  102. 100. 1. Wie kann sich im Falle der Kündigung eines Gesellschafters dessen Ausscheiden aus einer Gesellschaft m. b. H. vollziehen? 2. Kann der Gesellschafter gegenüber der Einforderung der Stammeinlage einwenden, seine Kündigung habe infolge Verschuldens der Gesellschaftsorgane nicht zum Ausscheiden aus der Gesellschaft geführt 326
  103. 101. Zum Begriffe der Gefahr im Sinne des § 447 BGB 330
  104. 102. Bedeutung der Zusicherung, daß die verkaufte Ware „beschlagnahme- und verwendungsfrei" sei 332
  105. 103. 1. Wann bedürfen die bei einem Erbauseinandersetzungsvertrage beteiligten minderjährigen Miterben je eines besonderen gesetzlichen Vertreters? 2» Inwieweit wird durch den Mangel einer solchen Vertretung die Wirksamkeit des Vertrags beeinslußt? 334
  106. 104. Zur Überwachungspflicht des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft 338
  107. 105. Zur Frage der Wirksamkeit von Vertragen, durch welche die Erfüllung während des Krieges fällig gewordener Leistungen bis nach Beendigung des Krieges hinausgeschoben wird 341
  108. 106. Seeversicherung. Welche Wirkung hat bei der urkundlichen, den Vorschriften nicht entsprechenden Feststellung von Teilschaden an Gütern die Genehmigung oder Mitwirkung eines Vertreters des Versicherers? Nach welchen Gesichtspunkten ist die Urkunde über die Schadensfeststellung auszulegen? Wirkung der Feststellung 344
  109. 107. Sind Wetteinsätze bei behördlich genehmigten Wettunternehmen für öffentlich veranstaltete Pferderennen nach den Regeln des unklagbaren Spieles zu behandeln 348
  110. 108. 1. Findet § 549 Abs. 2 ZPO. auch dann Anwendung, wenn die Revision gegen ein die Einrede der örtlichen Unzustäudigkeit verwerfendes Urteil daraus gestützt wird, daß das Berufungsgericht die gesetzliche Vertretung einer Partei zu Unrecht als vorhanden angenommen habe? 2. Ist im Falle des § 549 Abs. 2 ZPO. die Revision als unzulassig zu verwerfen? 351
  111. Register 353
  112. Busammenktellung 387
  113. Berichtigungen 388
Heruntergeladen am 22.9.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783112608043-039/html
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