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Bauerwartungsland (Daueraufwuchs und Baulichkeiten)

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Enteignungsentschädigung
Ein Kapitel aus dem Buch Enteignungsentschädigung
wenn der Planrechtskräftig festgestelltoder genehmigt oder mit der Ausführungder Bauarbeiten begonnen worden ist. Unabhängig davon entsteht der Anspruch spä-testens nach Ablauf von 4 Jahren, nachdem die Beschränkungen der Abs.1 und 2 inKraft getreten sind.846.Entsprechende Anbauverbote und -beschränkungen für die übrigenklassifizier-ten Straßen(Landes- und Kreisstraßen) finden sich in den Straßengesetzen der Län-der: §22 Abs.1, 2 StrGBW, Art.23,24 BayStrWG, §24 Abs.1,2 BbgStrG, §§27 Abs.1, 28BremLStrG, §23 Abs.1, 2 HStrG, §§31 Abs.1, 32 Abs.1 StrWG-MV, §24 NStrG, §25Abs.1, 2 StrWG NRW, §§22, 23 LStrG Rh-Pf, §24 Abs.1, 2 SächsStrG, §24 Abs.1, 2 StrGLSA, §§29, 30 StrWG SH und §24 Abs.1, 2 ThürStrG; die Straßengesetze von Berlin(BerlStrG) und Hamburg (HWG) enthalten aus naheliegenden Gründen keine Anbau-verbote und -beschränkungen. In den Landesgesetzen mit Anbauverboten und -be-schränkungen sind lediglich Lage und Tiefe der geschützten Zonen anders geregeltals in §9 Abs.1 und 2 FStrG. Die jeweiligen Entschädigungsregelungen stimmen wört-lich mit §9 Abs.9 FStrG überein.Bauerwartungsland(Daueraufwuchs und Baulichkeiten)851.Bauerwartungslandsind nach der Legaldefinition des §5 Abs.2 ImmoWertV Flä-chen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen (gemäß §6 ImmoWertV), ins-besondere dem Stand der Bauplanung und der sonstigen Entwicklung des Gebiets,eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheiterwarten lassen. Lagemerkmale sind z.B. die Verkehrsanbindung, die Nachbarschaft,die Wohn- und Geschäftslage sowie die Umwelteinflüsse (§6 Abs.2 ImmoWertV).Weitere Merkmale sind insbesondere die tatsächliche Nutzung, die Erträge, dieGrundstücksgröße, der Grundstückszuschnitt und die Bodenbeschaffenheit wie etwadie Eignung als Baugrund oder schädliche Bodenveränderungen. Von maßgeblicherBedeutung sind damit die aus der Natur der Sache gegebenen Möglichkeiten derGrundstücksnutzung und der wirtschaftlichen Ausnutzung, wie sie sich aus der örtli-chen Lage des Grundstücks bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbietet(Situationsgebundenheit des Grundstücks). Von Bedeutung sind neben dem Standder Bauleitplanung auch ein in der Gemeinde bestehender Siedlungsdruck oder imgewerblich-industriellen Bereich ein vorhandener Baulandbedarf (vgl. VGH BW, Urt.v.27.09.20187 S 1875/15, juris; näherKleiber,Marktwertermittlung nach Immo-WertV, §5 ImmoWertV Rn.138ff.;Kleiberin Kleiber, Verkehrswertermittlung vonGrundstücken, §5 ImmoWertV Rn.138ff.;Zimmermann,§5 ImmoWertV Rn.76). DieQualität eines Grundstücks als Bauerwartungsland richtet sich somit nach objektivenund nachprüfbaren Kriterien und nicht nach subjektiven Hoffnungen und Erwartun-Jacobshttps://doi.org/10.1515/9783110682557-013Bauerwartungsland (Daueraufwuchs und Baulichkeiten)43
© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

wenn der Planrechtskräftig festgestelltoder genehmigt oder mit der Ausführungder Bauarbeiten begonnen worden ist. Unabhängig davon entsteht der Anspruch spä-testens nach Ablauf von 4 Jahren, nachdem die Beschränkungen der Abs.1 und 2 inKraft getreten sind.846.Entsprechende Anbauverbote und -beschränkungen für die übrigenklassifizier-ten Straßen(Landes- und Kreisstraßen) finden sich in den Straßengesetzen der Län-der: §22 Abs.1, 2 StrGBW, Art.23,24 BayStrWG, §24 Abs.1,2 BbgStrG, §§27 Abs.1, 28BremLStrG, §23 Abs.1, 2 HStrG, §§31 Abs.1, 32 Abs.1 StrWG-MV, §24 NStrG, §25Abs.1, 2 StrWG NRW, §§22, 23 LStrG Rh-Pf, §24 Abs.1, 2 SächsStrG, §24 Abs.1, 2 StrGLSA, §§29, 30 StrWG SH und §24 Abs.1, 2 ThürStrG; die Straßengesetze von Berlin(BerlStrG) und Hamburg (HWG) enthalten aus naheliegenden Gründen keine Anbau-verbote und -beschränkungen. In den Landesgesetzen mit Anbauverboten und -be-schränkungen sind lediglich Lage und Tiefe der geschützten Zonen anders geregeltals in §9 Abs.1 und 2 FStrG. Die jeweiligen Entschädigungsregelungen stimmen wört-lich mit §9 Abs.9 FStrG überein.Bauerwartungsland(Daueraufwuchs und Baulichkeiten)851.Bauerwartungslandsind nach der Legaldefinition des §5 Abs.2 ImmoWertV Flä-chen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen (gemäß §6 ImmoWertV), ins-besondere dem Stand der Bauplanung und der sonstigen Entwicklung des Gebiets,eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheiterwarten lassen. Lagemerkmale sind z.B. die Verkehrsanbindung, die Nachbarschaft,die Wohn- und Geschäftslage sowie die Umwelteinflüsse (§6 Abs.2 ImmoWertV).Weitere Merkmale sind insbesondere die tatsächliche Nutzung, die Erträge, dieGrundstücksgröße, der Grundstückszuschnitt und die Bodenbeschaffenheit wie etwadie Eignung als Baugrund oder schädliche Bodenveränderungen. Von maßgeblicherBedeutung sind damit die aus der Natur der Sache gegebenen Möglichkeiten derGrundstücksnutzung und der wirtschaftlichen Ausnutzung, wie sie sich aus der örtli-chen Lage des Grundstücks bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbietet(Situationsgebundenheit des Grundstücks). Von Bedeutung sind neben dem Standder Bauleitplanung auch ein in der Gemeinde bestehender Siedlungsdruck oder imgewerblich-industriellen Bereich ein vorhandener Baulandbedarf (vgl. VGH BW, Urt.v.27.09.20187 S 1875/15, juris; näherKleiber,Marktwertermittlung nach Immo-WertV, §5 ImmoWertV Rn.138ff.;Kleiberin Kleiber, Verkehrswertermittlung vonGrundstücken, §5 ImmoWertV Rn.138ff.;Zimmermann,§5 ImmoWertV Rn.76). DieQualität eines Grundstücks als Bauerwartungsland richtet sich somit nach objektivenund nachprüfbaren Kriterien und nicht nach subjektiven Hoffnungen und Erwartun-Jacobshttps://doi.org/10.1515/9783110682557-013Bauerwartungsland (Daueraufwuchs und Baulichkeiten)43
© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

Kapitel in diesem Buch

  1. Frontmatter I
  2. Vorwort zur achten Auflage V
  3. Aus dem Vorwort zur ersten Auflage VII
  4. Inhaltsverzeichnis IX
  5. Abkürzungsverzeichnis XIII
  6. Literaturverzeichnis XXI
  7. Einführung 1
  8. Altenteilrechte 11
  9. Angemessenes Angebot 12
  10. Anrechnung von Teilzahlungen 17
  11. An- und Durchschneidung eines landwirtschaftlichen Schlages 20
  12. An- und Durchschneidung; Regelung der Entschädigung für Eigentümer und Pächter 22
  13. Arrondierungsschaden (Verlust der geschlossenen Lage) 24
  14. Aufopferung 26
  15. Aufwendungen des Enteignungsbetroffenen 30
  16. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§§ 13 ff. BNatschG) 32
  17. Bau einer Verkehrsanlage, Einwirkungen auf das Eigentum 36
  18. Baubeschränkungen an Bundesfernstraßen und sonstigen klassifizierten Straßen 37
  19. Bauerwartungsland (Daueraufwuchs und Baulichkeiten) 43
  20. Baurechtswidrige Bauten 46
  21. Bebaute Grundstücke 48
  22. Beeinträchtigung der Bauerwartung bei Teilenteignungen 53
  23. Besitzeinweisung und Besitzeinweisungsentschädigung 56
  24. Besteuerung der Enteignungsentschädigung 64
  25. Betrieb zum Abbau von Bodenschätzen 65
  26. Bierlieferungsvertrag 66
  27. Bodenschätze (Versagung einer Abbaubzw. Abgrabungsgenehmigung) 67
  28. Bodenwertermittlung 72
  29. Dauer von Folgeschäden 77
  30. Denkmalschutz (Geldausgleich, Übernahme) 78
  31. Dienstbarkeiten 81
  32. Eigentumsbeschränkungen (Teilenteignung) 88
  33. Eingriff 92
  34. Enteignender Eingriff 94
  35. Enteignungsentschädigung 99
  36. Enteignungsentschädigung und Zinseszinsen 102
  37. Enteignungsgleicher Eingriff 105
  38. Entnahmestellen 116
  39. Entschädigungsberechtigter, Entschädigungsverpflichteter 119
  40. Entschädigungsprozess 121
  41. Erbbaurechte 131
  42. Erschließung, Erschließungszustand 134
  43. Erwerbsrechte 136
  44. Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe 138
  45. Fährgerechtigkeit (Fährbetrieb) 144
  46. Faktisches Bauland 147
  47. Faktische Sperren 149
  48. Fischereirechte 152
  49. Folgeschäden (Folgekosten, sonstige Nachteile) 154
  50. Gartenaufwuchs (Ziergehölze) 156
  51. Gebietskörperschaften (Entschädigungsansprüche) 159
  52. Gewerbebetrieb 161
  53. Gewerblich genutztes Grundstück (Verlegung des Gewerbebetriebes) 163
  54. Giebelmauer 170
  55. Grunderwerbsnebenkosten 172
  56. Grunderwerbsteuer 174
  57. Grundpfandrechte 179
  58. Grundstück und Gewerbebetrieb (zwei Schutzgüter) 180
  59. Grundstücke in den baulich beschränkten Zonen klassifizierter Straßen 182
  60. Grundstück mit Bodenschatz 184
  61. Grundwasserbeeinträchtigungen 187
  62. Gutachten 197
  63. Härteausgleich 199
  64. Inhaltsbestimmungen 201
  65. Jagdentschädigung 204
  66. Kleingärten 211
  67. Lagezuschlag bei Teilabtretung 216
  68. Landwirtschaftliche Nebenschäden 218
  69. Maßnahmen zum Schutz von Straßen 225
  70. Miet- und Pachtverhältnisse 226
  71. Minderwert (Wertminderung) des Restgrundstücks bzw. des Restbesitzes 239
  72. Mittel des allgemeinen Verwaltungsvollzuges 244
  73. Mitverschulden, Mitverursachung, Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) 250
  74. Naturschutz, Landschaftspflege (beschränkende Maßnahmen, Geldausgleich, Übernahme) 253
  75. Öffentliche Verkehrsanlage und bergbaulicher Gewinnungsbetrieb, § 124 BBergG 257
  76. Rechtsbeziehungen zwischen Enteignungsbegünstigtem und Betroffenen beim gütlichen Grunderwerb 261
  77. Rechtsposition 262
  78. Richtlinien zur Ermittlung der Entschädigung 267
  79. Rückenteignung 269
  80. Rückzahlung 278
  81. Sacheigentum ohne wirtschaftlichen Wert 280
  82. Schattenwurf 282
  83. Sozialbindung 283
  84. Steigerungsrechtsprechung 287
  85. Straßenanlieger (Anliegerrechte) 297
  86. Tankstellengrundstück 303
  87. Teilmarkt 305
  88. Übernahme des Restgrundstückes bzw. des restlichen Grundbesitzes 307
  89. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) 309
  90. Umzugskosten 312
  91. Unternehmensflurbereinigung (Enteignung) 315
  92. Unternehmenswert (Obergrenze der Entschädigung einer Betriebsverlegung) 324
  93. Veränderungssperre 327
  94. Verkehrseinwirkungen 333
  95. Verkehrssicherungspflicht für Bäume an öffentlichen Straßen 347
  96. Vertretungskosten (Rechtsanwalt und Sachverständiger) 355
  97. Verzinsung der Entschädigung 370
  98. Vorarbeiten 377
  99. Vorfeld der Enteignung (fachplanungsrechtliche Ausgleichsansprüche) 383
  100. Vorgartenland 386
  101. Vorteilsausgleich 388
  102. Wasserschutzgebiet 392
  103. Wegfall/Störung der Geschäftsgrundlage 397
  104. Wertänderung infolge bevorstehender Enteignung (Enteignungsvorwirkung) 401
  105. Wertermittlung durch die Enteignungsbehörde und den Tatrichter 404
  106. Widerrufliche Erlaubnis 407
  107. Windkraftanlagen 409
  108. Zeitpunkt der Bewertung (Wertermittlungsstichtag/Bewertungsstichtag) 414
  109. Zeitpunkt für die Ermittlung des Zustandes des Enteignungsgegenstandes (Qualitätsstichtag) 417
  110. Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Gewerbebetrieb 424
  111. Übersicht über die zitierten Entscheidungen von EGMR, EuGH, BVerfG, BGH, BVerwG, BFH und RG 429
  112. Anhang 453
  113. Register 551
Heruntergeladen am 24.9.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783110682557-013/html?lang=de&srsltid=AfmBOormNTDI6WB3Afgj_0m-kMWgPKk-37Pwf0F0BZpAFF6TgKyWhKJD
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