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Das Josephinische Eherecht. Eine Gemengelage aus Altem und Neuem im Dienste einer bürgerlich-patriarchalen Geschlechterordnung

  • Andrea Griesebner
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Central European Pasts
This chapter is in the book Central European Pasts

Abstract

Am 1. November 1783 trat in den deutschen Erblanden der Habsburgermonarchie das Josephinische Ehepatent in Kraft. Es übertrug die Ehegerichtsbarkeit von den Konsistorien der römisch-katholischen Kirche an weltliche Gerichte und ersetzte die Verschuldungsscheidung durch die einvernehmliche Scheidung. Statt nach kanonischem Eherecht legitimierten Gründe für eine Scheidung von Tisch und Bett benötigen Ehefrauen, von denen die Scheidung in aller Regel ausging, nun das Einverständnis des Ehemannes zur Vermögensteilung und zur Regelung der Obsorge von Kindern. Im ersten Abschnitt wird das Ehepatent,welches eins zu eins in das ABGB von 1786 übernommen wurde, einer historisch informierten Lektüre unterzogen. Die Differenzen und Kontinuitäten zum abgelösten kanonischen Scheidungsrecht werden herausgearbeitet. Der zweite Abschnitt analysiert die Gerichtspraxis des Zivilmagistrat der Stadt Wien, welcher vomKonsistorium der ErzdiözeseWien die Ehejurisdiktion für alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt übernommen hatte. Als Quellenbasis dieser praxeologischen Analyse dienen 117 überlieferte Scheidungsakten für den Zeitraumvom 1. November 1783 bis Ende 1793. Inhaltlich geht es zentral darum, die Auswirkungen des Wechsels vom Paradigma des Dissenses (Kirchengerichte) zum Paradigma des Konsenses (weltliche Ehegerichte) zu analysieren. Einer detaillierten Analyse werden jene 40 Scheidungsverfahren unterzogen, die mittels richterlichen Urteilen entschieden wurden. Die rechtliche Voraussetzung dazu hatte das Hofpatent vom Oktober 1786 eröffnet, welches zwar grundsätzlich an der einvernehmlichen Scheidung festhielt, die Option der Scheidungsklage aber dann eröffnete, wenn der Ehepartner beziehungsweise die Ehepartnerin aus „vorsetzlicher Bosheit“ die Einwilligung zur Scheidung verweigerte. Im Zentrum des dritten Abschnitts steht eine Fallstudie zum Ehepaar Juliana und Adam Ruef*in, welches 1788 ihren Scheidungsvergleich dem Magistrat des Marktes Perchtoldsdorf zur Genehmigung vorlegte. Das Fallbeispiel lenkt das Augenmerk darauf, dass einverständlichen Scheidungen langwierige Zivilprozesse vorausgehen konnten, die dem Blick der Historiker*innen in aller Regel entzogen sind. Begründet in der im Erzherzogtum gewohnheitsrechtlich verankerten ehelichen Gütergemeinschaft und einem geschlechtsneutralen Erbrecht macht das Fallbeispiel deutlich, dass Frauen neben Immobilien auch Gewerbeberechtigungen in die Ehe einbrachten. In den Scheidungsvergleichen galt es nicht nur zu regeln, welcher Eheteil welchen Anteil am gemeinsamen ehelichen Vermögen erhielt, sondern auch, wer das Gewerbe weiter führte und welche Kompensationen dafür leistete. Nicht zuletzt verdeutlicht das Fallbeispiel auch die Problematik der Übertragung der weltlichen Ehegerichtsbarkeit von zwei kirchlichen Konsistorien an ca. 600 Ortsgerichte im Erzherzogtum.

Abstract

Am 1. November 1783 trat in den deutschen Erblanden der Habsburgermonarchie das Josephinische Ehepatent in Kraft. Es übertrug die Ehegerichtsbarkeit von den Konsistorien der römisch-katholischen Kirche an weltliche Gerichte und ersetzte die Verschuldungsscheidung durch die einvernehmliche Scheidung. Statt nach kanonischem Eherecht legitimierten Gründe für eine Scheidung von Tisch und Bett benötigen Ehefrauen, von denen die Scheidung in aller Regel ausging, nun das Einverständnis des Ehemannes zur Vermögensteilung und zur Regelung der Obsorge von Kindern. Im ersten Abschnitt wird das Ehepatent,welches eins zu eins in das ABGB von 1786 übernommen wurde, einer historisch informierten Lektüre unterzogen. Die Differenzen und Kontinuitäten zum abgelösten kanonischen Scheidungsrecht werden herausgearbeitet. Der zweite Abschnitt analysiert die Gerichtspraxis des Zivilmagistrat der Stadt Wien, welcher vomKonsistorium der ErzdiözeseWien die Ehejurisdiktion für alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt übernommen hatte. Als Quellenbasis dieser praxeologischen Analyse dienen 117 überlieferte Scheidungsakten für den Zeitraumvom 1. November 1783 bis Ende 1793. Inhaltlich geht es zentral darum, die Auswirkungen des Wechsels vom Paradigma des Dissenses (Kirchengerichte) zum Paradigma des Konsenses (weltliche Ehegerichte) zu analysieren. Einer detaillierten Analyse werden jene 40 Scheidungsverfahren unterzogen, die mittels richterlichen Urteilen entschieden wurden. Die rechtliche Voraussetzung dazu hatte das Hofpatent vom Oktober 1786 eröffnet, welches zwar grundsätzlich an der einvernehmlichen Scheidung festhielt, die Option der Scheidungsklage aber dann eröffnete, wenn der Ehepartner beziehungsweise die Ehepartnerin aus „vorsetzlicher Bosheit“ die Einwilligung zur Scheidung verweigerte. Im Zentrum des dritten Abschnitts steht eine Fallstudie zum Ehepaar Juliana und Adam Ruef*in, welches 1788 ihren Scheidungsvergleich dem Magistrat des Marktes Perchtoldsdorf zur Genehmigung vorlegte. Das Fallbeispiel lenkt das Augenmerk darauf, dass einverständlichen Scheidungen langwierige Zivilprozesse vorausgehen konnten, die dem Blick der Historiker*innen in aller Regel entzogen sind. Begründet in der im Erzherzogtum gewohnheitsrechtlich verankerten ehelichen Gütergemeinschaft und einem geschlechtsneutralen Erbrecht macht das Fallbeispiel deutlich, dass Frauen neben Immobilien auch Gewerbeberechtigungen in die Ehe einbrachten. In den Scheidungsvergleichen galt es nicht nur zu regeln, welcher Eheteil welchen Anteil am gemeinsamen ehelichen Vermögen erhielt, sondern auch, wer das Gewerbe weiter führte und welche Kompensationen dafür leistete. Nicht zuletzt verdeutlicht das Fallbeispiel auch die Problematik der Übertragung der weltlichen Ehegerichtsbarkeit von zwei kirchlichen Konsistorien an ca. 600 Ortsgerichte im Erzherzogtum.

Chapters in this book

  1. Frontmatter I
  2. Table of Contents V
  3. Introductions
  4. Introduction: The querelle that wasn’t 1
  5. Habsburg intellectual history in context. Two perspectives (roof intro) 21
  6. Habsburg intellectual history in its universal, imperial, and regional contexts: A Counter-Reformation account 23
  7. Habsburg intellectual history in a global context: revolution, evolution, innovation 53
  8. The Church
  9. Bernhard Pez challenges his abbot, as viewed from a curial perspective. New materials on a conflict situated between monastic discipline and theological antiquarianism 97
  10. Ignorant critics, learned colleagues, and evidence from the source: Bernhard Pez’s Apologia for the publication of The Life and Revelations of Agnes Blannbekin 119
  11. Die Rezeption der Constitutio Unigenitus (1713) im Alten Reich: eine unterschätzte Diskussion? 141
  12. The debate about the completion of the Cathedral of Milan during the eighteenth century. Innovation and continuity with regard to aesthetical, lexical, and theoretical issues 171
  13. Tradition and reform in the scholarship of Sebastiano Paoli OMD (1684–1751) between Vienna and Naples 193
  14. The Empire
  15. Verhandlungen über das Mittelalter zwischen Melk und Leipzig: Bernhard Pez’ Brief von einigen alten Poeten, welche in teutscher Sprache etwas geschrieben (1725) 215
  16. Wenn „große Männer“ fehlen: Argumentationsstrategien im Ringen um eine Studienreform an der Universität Wien zu Beginn des 18. Jahrhunderts 241
  17. „Interdum optarem autoritatibus Tua magis muniri caeteroque philologico apparatu.“ Gottfried Wilhelm Leibniz’ Kritik an Hermann von der Hardts rationalistischer Bibelauslegung 267
  18. Another querelle. The Usus Modernus Pandectarum and the constitution of the Holy Roman Empire around 1700 293
  19. The Habsburg Monarchy
  20. Gebrauchtbuchhandel als neue Geschäftspraxis: Der Wiener Buchhandel des Johann Adam Schmidt (Nürnberg) zwischen Novitäten und Antiquariat (1730–1751) 311
  21. Der Streit um die Genealogie der Wittelsbacher. Gottfried Philipp von Spannagel (Wien) gegen Ignaz Franz Xaver von Wilhelm (München) 347
  22. Two visions of a sacred kingdom: Gabriel Hevenesi and Samuel Timon as expositors of Holy Hungary 393
  23. Old and new iconographic forms on the eastern border of the Habsburg Monarchy. Social prestige and family alliances in eighteenth-century Oltenia 415
  24. New uses of an old theme: The Roman origins of Romanians in the discourse of the Greek Catholic elite in eighteenth-century Transylvania 441
  25. The Istoria of Francesco Ottieri and the writing of modern history in early eighteenth-century Italy 459
  26. Antiquos reverentia, novos aequitate: „Moderne“ Antikerezeption bei Carl Gustav Heraeus 479
  27. Habsburgs beste Quellen. Tradition und Innovation in der Balneologie des 18. Jahrhunderts 511
  28. Das Josephinische Eherecht. Eine Gemengelage aus Altem und Neuem im Dienste einer bürgerlich-patriarchalen Geschlechterordnung 529
  29. Epilogues
  30. Interactive antiquities: A Relational History 565
  31. Querelle – Parallèle – Paradoxe – Guerre. Framing the dispute between Ancients and Moderns in the early modern periodical press (Nouvelles littéraires, Neue Zeitungen von gelehrten Sachen) 607
  32. Index of People 639
  33. Index of Places 655
Downloaded on 31.1.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783110653052-022/html
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