8. Selbstpflichten Eines Moralischen Wesens (§§ 9–18)
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Otfried Höffe
Abstract
Dieser Abschnitt der Tugendlehre, das zweite Hauptstück im ersten Buch des ersten Teils der Ethischen Elementarlehre, enthält drei Provokationen: (1) Nach der „Einführung“ sind Tugendpflichten von weiter, Rechtspflichten von enger Verbindlichkeit. Hier aber, in beiden Hauptstücken des ersten Buches, erscheint ein erheblicher Teil der Tugendpflichten als „vollkommene“ Pflichten, sie sind also von der doch bloß den Rechtspflichten zukommenden engen Verbindlichkeit. (2) Nicht in der traditionellen platonisch-aristotelisch-stoischen Ethik, wohl aber in der heutigen Ethik gibt es lediglich Pflichten gegen andere, kürzer: Fremdpflichten, nach Kant dagegen auch Pflichten gegen sich, kürzer: Selbstpflichten. (3) Da einige Tugendpflichten als vollkommen qualifiziert werden, lassen sie der Urteilskraft keinen Spielraum. In den „Kasuistischen Fragen“ des zweiten wie schon denen des ersten Hauptstücks kommt aber unübersehbar etwas ins Spiel, was anscheinend einer Urteilskraft zuzuordnen ist. Allerdings ist noch zu klären, welches Vermögen in welcher Weise herausgefordert ist: tatsächlich und stets die Urteilskraft oder - auch - die reine praktische Vernunft.
Abstract
Dieser Abschnitt der Tugendlehre, das zweite Hauptstück im ersten Buch des ersten Teils der Ethischen Elementarlehre, enthält drei Provokationen: (1) Nach der „Einführung“ sind Tugendpflichten von weiter, Rechtspflichten von enger Verbindlichkeit. Hier aber, in beiden Hauptstücken des ersten Buches, erscheint ein erheblicher Teil der Tugendpflichten als „vollkommene“ Pflichten, sie sind also von der doch bloß den Rechtspflichten zukommenden engen Verbindlichkeit. (2) Nicht in der traditionellen platonisch-aristotelisch-stoischen Ethik, wohl aber in der heutigen Ethik gibt es lediglich Pflichten gegen andere, kürzer: Fremdpflichten, nach Kant dagegen auch Pflichten gegen sich, kürzer: Selbstpflichten. (3) Da einige Tugendpflichten als vollkommen qualifiziert werden, lassen sie der Urteilskraft keinen Spielraum. In den „Kasuistischen Fragen“ des zweiten wie schon denen des ersten Hauptstücks kommt aber unübersehbar etwas ins Spiel, was anscheinend einer Urteilskraft zuzuordnen ist. Allerdings ist noch zu klären, welches Vermögen in welcher Weise herausgefordert ist: tatsächlich und stets die Urteilskraft oder - auch - die reine praktische Vernunft.
Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Vorwort V
- Inhalt VII
- Zitierweise Und Siglen IX
- 1. Einführung 1
- 2. Über Den Begriff Einer „Metaphysik Der Tugend“ (Vorrede) 15
- 3. Tugendlehre Als Lehre Von Zwecken (Einleitung Zur Tugendlehre, I–Vi) 29
- 4. Ein Zweck, Der Zugleich Als Pflicht Gedacht Wird. Einleitendes Zur Tugendpflicht (Einleitung Zur Tugendlehre, Vii–Xii) 45
- 5. Kants Ethische Pflichtenlehre Und Der Begriff Der Tugend (Einleitung Zur Tugendlehre, Xiii–Xviii) 61
- 6. Können Wir Uns Selbst Gegenüber Moralisch Verpflichtet Sein? (§§ 1–4) 79
- 7. Kant Über Selbstentleibung, Selbstschändung Und Selbstbetäubung (§§ 5–8) 101
- 8. Selbstpflichten Eines Moralischen Wesens (§§ 9–18) 121
- 9. Die Pflicht Zur Selbstvervollkommnung. Zu Kants Konzeption Der Unvollkommenen Pflichten Des Menschen Gegen Sich Selbst In Ansehung Seines Zwecks (§§ 19–22) 145
- 10. Von Den Liebespflichten Gegen Andere Menschen. Wohltätigkeit, Dankbarkeit Und Teilnehmung (§§ 23–36) 163
- 11. Was Anderen Gebührt. Kant Über Achtung Und Würde (§§ 37–45) 181
- 12. Kant Über Freundschaft Und Umgangstugenden (§§ 46–48) 199
- 13. Wie Tugend Gelernt Und Eingeübt Werden Kann (§§ 49–53) 211
- 14. Ausblick: Tugendethik Im Geiste Kants 229
- Auswahlbibliographie 239
- Hinweise Zu Den Autoren 243
- Personenregister 247
- Sachregister 249
Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Vorwort V
- Inhalt VII
- Zitierweise Und Siglen IX
- 1. Einführung 1
- 2. Über Den Begriff Einer „Metaphysik Der Tugend“ (Vorrede) 15
- 3. Tugendlehre Als Lehre Von Zwecken (Einleitung Zur Tugendlehre, I–Vi) 29
- 4. Ein Zweck, Der Zugleich Als Pflicht Gedacht Wird. Einleitendes Zur Tugendpflicht (Einleitung Zur Tugendlehre, Vii–Xii) 45
- 5. Kants Ethische Pflichtenlehre Und Der Begriff Der Tugend (Einleitung Zur Tugendlehre, Xiii–Xviii) 61
- 6. Können Wir Uns Selbst Gegenüber Moralisch Verpflichtet Sein? (§§ 1–4) 79
- 7. Kant Über Selbstentleibung, Selbstschändung Und Selbstbetäubung (§§ 5–8) 101
- 8. Selbstpflichten Eines Moralischen Wesens (§§ 9–18) 121
- 9. Die Pflicht Zur Selbstvervollkommnung. Zu Kants Konzeption Der Unvollkommenen Pflichten Des Menschen Gegen Sich Selbst In Ansehung Seines Zwecks (§§ 19–22) 145
- 10. Von Den Liebespflichten Gegen Andere Menschen. Wohltätigkeit, Dankbarkeit Und Teilnehmung (§§ 23–36) 163
- 11. Was Anderen Gebührt. Kant Über Achtung Und Würde (§§ 37–45) 181
- 12. Kant Über Freundschaft Und Umgangstugenden (§§ 46–48) 199
- 13. Wie Tugend Gelernt Und Eingeübt Werden Kann (§§ 49–53) 211
- 14. Ausblick: Tugendethik Im Geiste Kants 229
- Auswahlbibliographie 239
- Hinweise Zu Den Autoren 243
- Personenregister 247
- Sachregister 249