Kirche in Europa
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Gerhard Robbers
Zusammenfassung
Mit dem Vertrag über die Europäische Union, wie er nach Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages an Stelle des gescheiterten Verfassungsvertrages gelten wird, bezieht sich die EU ausdrücklich auf das - den kulturellen und humanistischen Traditionen gleichrangige - religiöse Erbe Europas. Durch die Grundrechtscharta wird zugleich die individuelle, kollektive und korporative Religionsfreiheit sicher gestellt. Die unterschiedlichen religionsrechtlichen Traditionen der Einzelstaaten werden geachtet. Über die Vertretungen bei den europäischen Institutionen haben die Kirchen die Möglichkeit, ihre Anliegen und Interessen wirksam zu vertreten, so dass die gelegentlich zu beobachtende Ignoranz gegenüber der Religion auf europäischer Ebene einer freundlichen Offenheit und Kooperationsbereitschaft gewichen ist.
© 2014 by Gütersloher Verlagshaus
Artikel in diesem Heft
- Impressum
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Kirchenrecht zwischen Seelsorge, Organisationsreform und öffentlicher Profilierung
- Thema: Kirchenrecht und kirchliche Praxis
- Blicke und Einblicke in die Beratungspraxis von Kirchenjuristen
- Neuere Entwicklungen im Kirchenmitgliedschaftsrecht der evangelischen Kirche
- Lebensordnungen und Leitlinien kirchlichen Lebens
- Kirchenreform und kirchliches Verfassungsrecht
- Kirche in Europa
- Wem dient das kirchliche Recht?
- Forum
- Christliche Existenz als Lebensstil
- Literatur / Medien / Kultur
- Leid und Lied oder: Das Gesetz als Bedingung des Daseins
- Ekklesiologie unter Sparzwang
- Der Gottesdienst ist kein Theater
- Kasualien: Abhängigkeitserfahrungen und Stationen auf dem Taufweg
- Autorinnen und Autoren dieses Heftes
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- Editorial
- Kirchenrecht zwischen Seelsorge, Organisationsreform und öffentlicher Profilierung
- Thema: Kirchenrecht und kirchliche Praxis
- Blicke und Einblicke in die Beratungspraxis von Kirchenjuristen
- Neuere Entwicklungen im Kirchenmitgliedschaftsrecht der evangelischen Kirche
- Lebensordnungen und Leitlinien kirchlichen Lebens
- Kirchenreform und kirchliches Verfassungsrecht
- Kirche in Europa
- Wem dient das kirchliche Recht?
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- Literatur / Medien / Kultur
- Leid und Lied oder: Das Gesetz als Bedingung des Daseins
- Ekklesiologie unter Sparzwang
- Der Gottesdienst ist kein Theater
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