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Kirche in Europa

Die Relevanz des europäischen Gemeinschaftsrechts für das kirchliche Handeln
  • Gerhard Robbers
Veröffentlicht/Copyright: 6. September 2014
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Zusammenfassung

Mit dem Vertrag über die Europäische Union, wie er nach Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages an Stelle des gescheiterten Verfassungsvertrages gelten wird, bezieht sich die EU ausdrücklich auf das - den kulturellen und humanistischen Traditionen gleichrangige - religiöse Erbe Europas. Durch die Grundrechtscharta wird zugleich die individuelle, kollektive und korporative Religionsfreiheit sicher gestellt. Die unterschiedlichen religionsrechtlichen Traditionen der Einzelstaaten werden geachtet. Über die Vertretungen bei den europäischen Institutionen haben die Kirchen die Möglichkeit, ihre Anliegen und Interessen wirksam zu vertreten, so dass die gelegentlich zu beobachtende Ignoranz gegenüber der Religion auf europäischer Ebene einer freundlichen Offenheit und Kooperationsbereitschaft gewichen ist.

Online erschienen: 2014-9-6
Erschienen im Druck: 2008-9-1

© 2014 by Gütersloher Verlagshaus

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