Weniger Zusammenschlüsse – mehr Medienfreiheit?
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Ulrich Klumpp
Zusammenfassung
Der neue European Media Freedom Act (EMFA) sieht in Art. 22 eine medienfreiheitsrechtliche Kontrolle von Zusammenschlüssen vor, die neben die kartellrechtliche Fusionskontrolle tritt. Anders als die Medienkonzentrationskontrolle nach den Landesmediengesetzen bzw. dem MStV erfasst die EMFA-Fusionskontrolle sämtliche Mediengattungen, nicht nur Fernsehen und Hörfunk. Wesentliche Fragen, insb. die konkrete Ausgestaltung der Aufgreif- und Eingreifkriterien, lässt Art. 22 EMFA offen. Auch ist zweifelhaft, ob das hinter Art. 22 EMFA stehende Ziel, zum Schutz des Medienpluralismus einen gemeinsamen Rahmen für die Bewertung von Medienzusammenschlüssen zu schaffen, auf diesem Weg überhaupt erreicht werden kann. Trotz erheblicher Zweifel an der Recht- und Zweckmäßigkeit des EMFA, vor allem des Art. 22 EMFA, haben die EU-Gesetzgebungsorgane den EMFA im März beschlossen. Nun kommt es darauf an, wie die EMFA-Fusionskontrolle in den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Neben der Konkretisierung der Aufgreifschwellen und der Prüfkriterien ist zu klären, welche Institution mit der Durchführung der Kontrolle betraut wird. In Deutschland wirft eine bundesweit einheitliche Umsetzung der EMFA-Fusionskontrolle kompetenzrechtliche Probleme auf. Zudem gilt es, mit Blick auf die bestehende kartellrechtliche Fusionskontrolle eine Überregulierung von Presse- und Rundfunkzusammenschlüssen zu verhindern.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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