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Istbesteuerung für Freiberufler – auch wenn sie Bücher führen!
-
Bernhard Frye
Veröffentlicht/Copyright:
1. Oktober 2025
Zusammenfassung
Dem BFH liegt eine Revision zu der Frage vor, ob einer Partnerschaft von Rechtsanwälten, die freiwillig Bücher führt, die sog. Istbesteuerung für Freiberufler gem. § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG zu gestatten ist. Das FG Baden-Württemberg als Vorinstanz hatte dies im Wesentlichen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH aus dem Jahr 2010 abgelehnt. Danach stehe das - in der Norm nicht erwähnte - Führen von Büchern der Istbesteuerung entgegen. Der BFH sollte nun die Gelegenheit nutzen, um seine Auffassung zu ändern.
Online erschienen: 2025-10-01
Erschienen im Druck: 2025-10-01
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Gemeinnützigkeitsrecht 2025
- Aufsätze
- Istbesteuerung für Freiberufler – auch wenn sie Bücher führen!
- Rechtsprechung
- Steuerbare Umsätze
- Begriff „Dienstleistungen gegen Entgelt“ – Innerhalb desselben Konzerns erbrachte gewerbliche Dienstleistungen – Verrechnungspreis – Recht auf Vorsteuerabzug – Belege
- Steuerbefreiungen
- Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers
- Ausfuhrlieferung
- Beförderung von Gegenständen nach Orten außerhalb der Union nach einer Vereinbarung zwischen dem Erwerber und dem Lieferer über die Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat – Gegenstände, die das Gebiet der Union tatsächlich verlassen haben – Versagung der Steuerbefreiung
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Vertrauensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung
- Steuersätze
- Nationale Regelung, die die Kategorie der Gegenstände, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, anhand der Kombinierten Nomenklatur abgrenzt – Begriff „Druckschrift“ – Regelmäßig herausgegebene Rätselhefte mit Zahlen-Sudokus – Fehlen eines hauptsächlich aus Buchstaben bestehenden Textes
- Ist-Besteuerung
- Keine Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten bei einer freiwillig buchführenden Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern – Teleologisch reduzierende Auslegung von § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG
- Verwaltungsentscheidungen
- Steuerbefreiungen
- Mit dem Betrieb von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen eng verbundene Umsätze
- Durchschnittssätze
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen
- Impressum
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Gemeinnützigkeitsrecht 2025
- Aufsätze
- Istbesteuerung für Freiberufler – auch wenn sie Bücher führen!
- Rechtsprechung
- Steuerbare Umsätze
- Begriff „Dienstleistungen gegen Entgelt“ – Innerhalb desselben Konzerns erbrachte gewerbliche Dienstleistungen – Verrechnungspreis – Recht auf Vorsteuerabzug – Belege
- Steuerbefreiungen
- Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers
- Ausfuhrlieferung
- Beförderung von Gegenständen nach Orten außerhalb der Union nach einer Vereinbarung zwischen dem Erwerber und dem Lieferer über die Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat – Gegenstände, die das Gebiet der Union tatsächlich verlassen haben – Versagung der Steuerbefreiung
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Vertrauensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung
- Steuersätze
- Nationale Regelung, die die Kategorie der Gegenstände, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, anhand der Kombinierten Nomenklatur abgrenzt – Begriff „Druckschrift“ – Regelmäßig herausgegebene Rätselhefte mit Zahlen-Sudokus – Fehlen eines hauptsächlich aus Buchstaben bestehenden Textes
- Ist-Besteuerung
- Keine Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten bei einer freiwillig buchführenden Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern – Teleologisch reduzierende Auslegung von § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG
- Verwaltungsentscheidungen
- Steuerbefreiungen
- Mit dem Betrieb von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen eng verbundene Umsätze
- Durchschnittssätze
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen
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