Lieferungen von Ausrüstungs- oder Versorgungsgegenständen eines Beförderungsmittels an nichtunternehmerische Abnehmer und Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr – ausreichende Klarheit durch BMF geschaffen?
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Wendy Rodewald
und Julia Pröll
Zusammenfassung
Das BMF hat mit Schreiben vom 12.3.2025 (III C 3 - S 7133/ 00043/001/076, UR 2025, 262) erstmalig ausführlich zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an nichtunternehmerische Abnehmer Stellung genommen. Neben den hierdurch entstehenden Änderungen des UStAE hat das BMF am gleichen Tag auch ein aktualisiertes Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr veröffentlicht (III C 3 - S 7133/00034/ 002/019, UR 2025, 265). Der nachfolgende Beitrag stellt neben einer kurzen Zusammenfassung des Inhalts der hier einschlägigen § 6 Abs. 3 und 3a UStG die wesentlichen Ausführungen des BMF-Schreibens und des Merkblatts dar und widmet sich der Fragestellung, ob damit tatsächlich Unklarheiten in diesem rechtlichen Komplex beseitigt wurden.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Lieferungen von Ausrüstungs- oder Versorgungsgegenständen eines Beförderungsmittels an nichtunternehmerische Abnehmer und Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr – ausreichende Klarheit durch BMF geschaffen?
- Praxisforum Umsatzsteuer
- Doppelbelastungsverbot: Eingezogene Bestechungsgelder mindern umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage — Zugleich Anmerkung zu BFH, Urt. v. 25.9.2024 – XI R 6/23
- Rechtsprechung
- Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen
- Vorsteuerabzug
- Von den Steuerbehörden in eine außerhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer stehende Übertragung eines Unternehmens umqualifizierter Verkauf – Unmöglichkeit, die für diesen Umsatz entrichtete Mehrwertsteuer zurückzuerlangen
- Änderung der Bemessungsgrundlage
- Keine Entgeltminderung bei Zentralregulierung
- Steuerstrafrecht
- Einziehung in Steuerstrafsachen: Verbot der Doppelbelastung
- Verwaltungsentscheidungen
- Ausfuhrlieferung
- Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer
- Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
- Besteuerung der Kleinunternehmer
- Neufassung des § 19 UStG und Neueinführung des § 19a UStG durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 204) zum 1.1.2025
- Impressum
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Lieferungen von Ausrüstungs- oder Versorgungsgegenständen eines Beförderungsmittels an nichtunternehmerische Abnehmer und Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr – ausreichende Klarheit durch BMF geschaffen?
- Praxisforum Umsatzsteuer
- Doppelbelastungsverbot: Eingezogene Bestechungsgelder mindern umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage — Zugleich Anmerkung zu BFH, Urt. v. 25.9.2024 – XI R 6/23
- Rechtsprechung
- Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen
- Vorsteuerabzug
- Von den Steuerbehörden in eine außerhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer stehende Übertragung eines Unternehmens umqualifizierter Verkauf – Unmöglichkeit, die für diesen Umsatz entrichtete Mehrwertsteuer zurückzuerlangen
- Änderung der Bemessungsgrundlage
- Keine Entgeltminderung bei Zentralregulierung
- Steuerstrafrecht
- Einziehung in Steuerstrafsachen: Verbot der Doppelbelastung
- Verwaltungsentscheidungen
- Ausfuhrlieferung
- Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer
- Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
- Besteuerung der Kleinunternehmer
- Neufassung des § 19 UStG und Neueinführung des § 19a UStG durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 204) zum 1.1.2025
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