Rechtsfragen der vertragsärztlichen Teilzulassung nach § 19a Ärzte-ZV
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Michael Frehse
und Anna Lauber
Zur Umsetzung der gesetzgeberischen Ziele der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf über eine Flexibilisierung der beruflichen Betätigungsmöglichkeiten und der besseren Bewältigung örtlich auftretender Unterversorgungssituationen1 wurde durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz2 (VÄndG) § 19a Ärzte-ZV eingeführt, nach dessen Abs. 2 Ärztinnen und Ärzte berechtigt sind, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss ihren Versorgungsauftrag auf die Hälfte zu beschränken (sog. Teilzulassung). Im Folgenden sollen die praktisch relevanten Detailfragen aus dem Bereich der Teilzulassung, insbesondere unter Einbeziehung der seit Einführung der Vorschrift ergangenen Rechtsprechung, beleuchtet werden. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei nach einer kurzen allgemeinen Einführung in die Thematik (I.) dem Zusammenspiel einer Teilzulassung mit einer Nebentätigkeit (II.), einer weiteren Teilzulassung (III.) und einer Sonderbedarfszulassung (IV.) sowie den rechtlichen Besonderheiten bei Teilzulassungen in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) (V.) gelten. Schließlich sollen Aspekte im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens bei Teilzulassungen erläutert werden (VI.).
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- GesRaktuell
- Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht Schwerpunkt: Notfall- und Intensivmedizin
- Das Mitverschulden des Patienten im deutschen und englischen Arzthaftungsrecht
- Zum strafrechtlichen Risiko der Tätigkeit angestellter Mediziner ohne Berufsausübungserlaubnis (Approbation) an Krankenhäusern
- Rechtsfragen der vertragsärztlichen Teilzulassung nach § 19a Ärzte-ZV
- Rechtsprechungkompakt
- Rechtsprechung
- Rezensionen
- GesRaktuell
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- Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht Schwerpunkt: Notfall- und Intensivmedizin
- Das Mitverschulden des Patienten im deutschen und englischen Arzthaftungsrecht
- Zum strafrechtlichen Risiko der Tätigkeit angestellter Mediziner ohne Berufsausübungserlaubnis (Approbation) an Krankenhäusern
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