Maschinelle Autotransfusion (MAT) im Kontext von AMG und TFG
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Albrecht W. Bender
Die maschinelle Autotransfusion war bis vor Kurzem nach fast einhelliger Auffassung ein untergeordneter Teil des operativen Eingriffs. Seit dem Inkrafttreten des 15. AMG-ÄndG im Jahr 2009 gehen die Arzneimittelbehörden dazu über, die Retransfusion des Wundblutes dem Regime des Arzneimittelrechts zu unterstellen. Diese Einordnung ist aber weder rechtlich noch sachlich geboten. Sie führt vielmehr dazu, dass ein seit Jahrzehnten etabliertes fremdblutsparendes Verfahren den Patienten im Krankenhaus nicht mehr angeboten werden kann. Dieser Gefahr ist durch eine „patientenfreundliche Auslegung“ des AMG und TFG zu begegnen.
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- GesRaktuell
- Arzthaftungsrechtliche Probleme im Arzneimittelrecht
- Patientenautonomie oder (fürsorgliche) Fremdbestimmung? – Zu Risiken und Nebenwirkungen provozierter „Grundsatz“-Entscheidungen
- Anforderungen an ein mittelständisches Health-Care-Compliance-Programm
- Maschinelle Autotransfusion (MAT) im Kontext von AMG und TFG
- Rechtsprechung kompakt
- Rechtsprechung
- Rezensionen
- GesRaktuell
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