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Investorendialog und Weitergabe von Insiderinformationen – die Entscheidung der FCA gegen Sir Christopher Gent

  • Lars Klöhn
Veröffentlicht/Copyright: 15. Dezember 2022
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Zusammenfassung

Die insiderrechtlichen Grenzen des Investorendialogs sind im deutschen Schrifttum vielfach behandelt, aber selten an konkreten Fällen veranschaulicht worden. Anscheinend sind solche Fälle selten. Unternehmerisch beteiligte Aktionäre sind häufig im Aufsichtsrat vertreten oder erhalten Informationen legal im Rahmen der Konzernberichterstattung. Institutionelle Anleger wie die Manager von Hedge-, Pensions- oder Indexfonds haben grundsätzlich kein Interesse an Insiderinformationen, weil sie in Kenntnis dieser Informationen nicht handeln dürfen. Selbst wenn Insiderinformationen weitergegeben werden, lässt sich dies oft nicht beweisen, so dass die Fälle im Verborgenen bleiben. Umso spektakulärer ist daher die Final Notice der FCA an Sir Christopher Gent wegen Verstoßes gegen das insiderrechtliche Weitergabeverbot der MAR. Die Entscheidung zeigt erstens, dass institutionelle Anleger sehr wohl ein Interesse am Erhalt von Insiderinformationen haben, nämlich dann, wenn diese Information impliziert, vom Handel abzusehen (Insider-Abstinenz). Zweitens macht sie deutlich, wie sorglos selbst „Veteranen“ in Führungspositionen manchmal mit Insiderwissen umgehen. Grund genug, die Entscheidung dem deutschen Publikum vorzustellen und die mit ihr verbundenen Rechtsfragen einer näheren Analyse zu unterziehen.

Online erschienen: 2022-12-15
Erschienen im Druck: 2022-12-15

© 2022 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

Heruntergeladen am 23.1.2026 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/zbb-2022-0603/html
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