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Kategorische Unterscheidung zwischen straflosem Vermeidungsvorsatz und strafbarem Hinterziehungsvorsatz im Steuerstrafrecht!

BGH, Beschluss vom 29. April 2025 – 1 StR 238/24
  • Marco Mansdörfer EMAIL logo und Christina Ost
Veröffentlicht/Copyright: 28. Oktober 2025
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Juristische Rundschau
Aus der Zeitschrift Juristische Rundschau

Online erschienen: 2025-10-28

© 2025 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

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