JURA INFO
Liebe Leserinnen und Leser,
mit dem Ablauf des Jahres 2023 sind Prof. Dr. Anne Röthel und Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M. (Berkeley) aus dem Kreis der Herausgeber und Herausgeberinnen der JURA ausgeschieden. Beide haben in den vergangenen Jahren die JURA ebenso fachlich wie mit großem persönlichem Einsatz geprägt. Dafür danken wir beiden sehr; wir hätten sie zu gerne in unserem Kreis behalten! Aber die Gründe für den Rückzug sind jeweils ehrenhaft: Anne Röthel wird Direktorin am Max-Plack-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, und Martin Eifert ist seit dem 20. Februar 2023 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Dazu gratulieren wir von Herzen!
Wir freuen uns zugleich sehr, dass wir Frau Prof. Dr. Saskia Lettmaier, B. A. (Oxford), LL.M., S.J.D. (Harvard) von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als Nachfolgerin für Frau Röthel im Zivilrecht und Herrn Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia) von der Universität Regensburg für das Öffentliche Recht als Nachfolger von Herrn Eifert für das Team der Herausgebenden gewonnen haben. Beide sind in der Forschung hervorragend ausgewiesen und insbesondere auch in der Lehre sehr engagiert: beste Voraussetzungen also für eine Ausbildungszeitschrift wie die JURA. Herzlich willkommen!
Nikolaus Bosch, Thorsten Kingreen, Florian Möslein, Nina Nestler, Michael Stürner
© 2023 by Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Frontmatter
- JURA INFO
- JURA INFO
- Aufsatz ZR
- Das Betreuungsrecht nach der Reform (Teil 1)
- Die Rechtsstellung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach dem MoPeG
- Grundstudium ZR
- Die Bürgschaft für nahe Angehörige
- Grundstudium ÖR
- Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmegesetzen
- Repetitorium StR
- Der Sachverständige – Ein Gehilfe des Gerichts?
- Schwerpunktbereich
- LL.M. Exam Paper in Private International Law (Conflict of Laws)
- Methodik ZR
- ZR-Anfängerklausur zum Leistungsstörungsrecht
- ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Immobiliarsachenrecht und BGB AT mit insolvenzrechtlichen Bezügen
- ZR-Examensklausur zur Herstellergarantie im unionsrechtlichen Kontext: Richtlinienkonforme Auslegung, Vorabentscheidungsverfahren und Staatshaftung
- Methodik ÖR
- ÖR-Examensklausur zum Europarecht
- KARTEIKARTEN
- Vollbeendigung der GbR durch Austritt des vorletzten Gesellschafters
- Zum Umfang der Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind in der elterlichen Wohnung
- Zur Reichweite des Aufwendungsersatzanspruchs nach § 439 III BGB
- Mitwirkung des Schöffen an der Hauptverhandlung nach Selbstanzeige einer Befangenheit
- Tatbegriff im Sinne des Strafanwendungsrechts
- Verfassungswidrigkeit der »Schulwahl« in Bremen
- Verfassungswidrige Versagung einer Geldentschädigung nach rechtswidriger körperlicher Durchsuchung
- Pflicht zum Erhalt eines Großmarkts als kommunale Einrichtung?
- § 13b BauGB ist unionsrechtwidrig
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Frontmatter
- JURA INFO
- JURA INFO
- Aufsatz ZR
- Das Betreuungsrecht nach der Reform (Teil 1)
- Die Rechtsstellung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach dem MoPeG
- Grundstudium ZR
- Die Bürgschaft für nahe Angehörige
- Grundstudium ÖR
- Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmegesetzen
- Repetitorium StR
- Der Sachverständige – Ein Gehilfe des Gerichts?
- Schwerpunktbereich
- LL.M. Exam Paper in Private International Law (Conflict of Laws)
- Methodik ZR
- ZR-Anfängerklausur zum Leistungsstörungsrecht
- ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Immobiliarsachenrecht und BGB AT mit insolvenzrechtlichen Bezügen
- ZR-Examensklausur zur Herstellergarantie im unionsrechtlichen Kontext: Richtlinienkonforme Auslegung, Vorabentscheidungsverfahren und Staatshaftung
- Methodik ÖR
- ÖR-Examensklausur zum Europarecht
- KARTEIKARTEN
- Vollbeendigung der GbR durch Austritt des vorletzten Gesellschafters
- Zum Umfang der Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind in der elterlichen Wohnung
- Zur Reichweite des Aufwendungsersatzanspruchs nach § 439 III BGB
- Mitwirkung des Schöffen an der Hauptverhandlung nach Selbstanzeige einer Befangenheit
- Tatbegriff im Sinne des Strafanwendungsrechts
- Verfassungswidrigkeit der »Schulwahl« in Bremen
- Verfassungswidrige Versagung einer Geldentschädigung nach rechtswidriger körperlicher Durchsuchung
- Pflicht zum Erhalt eines Großmarkts als kommunale Einrichtung?
- § 13b BauGB ist unionsrechtwidrig