Beiträge zum Insolvenzrecht
Der Autor versucht weniger eine an Einzelnormen ausgerichtete Stellungnahme zu bestimmten Streitpunkten abzugeben, sondern aufgrund der Konkurrenz und der systematischen Überschneidungen der verschiedenen Haftungstatbestände Rückschlüsse auf deren Auslegung zu ziehen.
Der Verfasser hat sich den Fragen dazu angenommen, ob und wann der Tatbestand solcher Klauseln auch durch die Einleitung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt ist und ob die Ausübung eines hierdurch gegebenenfalls entstehenden Lösungsrechts insolvenzrechtlich zulässig ist. Der Gesetzgeber hat dieses Problem in § 225 a Abs. 4 InsO im Zusammenhang mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen v. 7.12.2011 teilweise geregelt. Allerdings lässt die Vorschrift zahlreiche Fragen offen, die bisher nicht vertieft untersucht wurden. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke und leistet dabei zugleich einen sehr weiterführenden Beitrag zur fortdauernden Diskussion über die Wirksamkeit insolvenzrechtlicher Lösungsklauseln.
Die Autorin gibt Antwort darauf. Sie untersucht dabei die widerstreitenden Interessen von Gläubigern und Schuldnern vor dem Hintergrund der stets komplexer werdenden Strukturen eines Insolvenzverfahrens und erläutert die damit verbundenen erhöhten Anforderungen an den (vorläufigen) Insolvenzverwalter durch die ESUG-Regelungen.
Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses sollen vor allem in großen Unternehmensinsolvenzen die frühen und wichtigen Entscheidungen des Insolvenzeröffnungsverfahrens unterstützen und überwachen. Gemäß den Bestimmungen des ESUG wird den Gläubigern dabei auch die weichenstellende Entscheidung über die Person des vorläufigen Insolvenzverwalters anvertraut.
Von der frühzeitigen Einbindung in die wichtigen Entscheidungen des Verfahrens verspricht sich der Gesetzgeber eine größere Bereitschaft der Gläubiger, eine Sanierung des Schuldners zu unterstützen.
Die unübersichtlichen Regelungen zur Beteiligung des vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren führen jedoch zu Unsicherheiten bei den Beteiligten. Das Werk untersucht die Fragen um die frühzeitige Bestellung des Gläubigerausschusses im Eröffnungs-verfahren und entwickelt Lösungen für eine größere Akzeptanz des Gremiums in der insolvenzrechtlichen Praxis.
Arbeit auch eine Studie zum Verhältnis des Unionsrechts zum Recht der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Verfahrensrechts.
Die Negativerklärung oder „Freigabe" der selbständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 InsO wirft in der insolvenzrechtlichen Lehre und Praxis zahlreiche Fragen auf. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang der Umgang mit beim Insolvenzschuldner bestehenden Arbeitsverhältnissen. Der Verfasser stellt die bisherigen Bemühungen vor, die Rechtsprechung und Literatur unternommen haben, um die Ziele des § 35 Abs. 2 InsO mit den Grundsätzen des Arbeitsrechts in Einklang zu bringen. Er nimmt zu den Normen des Insolvenz-, Arbeits- und Sozialrechts Stellung und bezieht dabei verfassungsrechtliche Grundwertungen ein.