Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht als Herausforderung für die Religionslehrerinnen- und Religionslehrerbildung. Empfehlungen der Gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums für die Aus-, Fort- und Weiterbildung
Beschlossen von der Gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums und ihrer Fachkommission II (Lehramtsstudiengänge) am 13. bzw. 17. September 2018, vom Evangelisch-theologischen Fakultätentag (E-TFT) und der Konferenz der Institute für Evangelische Theologie (KIET) am 6. Oktober 2018, vom Kontaktausschuss zwischen dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem E-TFT am 19. November 2018, von der Konferenz der Referentinnen und Referenten für Bildungs-, Erziehungs- und Schulfragen in den Gliedkirchen der EKD (BESRK) am 14./15. Februar 2019 und von der Kirchenkonferenz der EKD am 26. Juni 2019.
Einleitung
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht ist seit der ersten Denkschrift der EKD zu Fragen des Religionsunterrichts (1994) und einer Gemeinsamen Handreichung von Evangelischer und Katholischer Kirche (DBK/EKD 1998) ein zusehends beschrittener Weg zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts nach Art. 7.3 GG. Dieser Weg trägt den sich ändernden Religions- und Konfessionszugehörigkeiten, den fachlichen und organisatorischen Erfordernissen in einer religionspluralen, auf Inklusion ausgerichteten Schule, der ökumenischen Orientierung vieler Religionslehrkräfte und Schülerinnen und Schüler und den Fortschritten in den ökumenischen Beziehungen in Kirche und Theologie Rechnung. „In einer sich immer stärker inklusiv verstehenden Schule gilt es, die Gemeinschaft der Verschiedenen unter Beachtung dessen, was Menschen heilig ist, zu gestalten, damit das Zusammenleben gelingt. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Integration“ („Konfessionell-kooperativ erteilter Religionsunterricht. Grundlagen, Standards und Zielsetzungen“, EKD-Texte 128, 2018, S. 9). Zusammen mit den Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz für die Kooperation des katholischen mit dem evangelischen Religionsunterricht „Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts“ (Die deutschen Bischöfe Nr. 103, 2016) hat sich die Situation des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts auf dem Hintergrund dieser Texte nochmals deutlich verändert: Erstmals ist die Einrichtung konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts in allen Bistümern und Landeskirchen möglich. Dafür gibt es theologische und pragmatische Gründe, mit denen nicht zuletzt auf die sich verändernde, zunehmend plurale schulische Situation reagiert wird. In der gegenwärtigen Situation ist zugleich die Pluralitätsfähigkeit eine zentrale Kompetenz, die nicht nur im konfessionellen Religionsunterricht vermittelt wird. Im konfessionell-kooperativen Religionsunterricht ist die Pluralität primär der Konfessionen, aber auch der Religionen genuiner Bestandteil und wird konstruktiv-kritisch reflektiert. Dies erfordert ein hohes Maß an theologischer Kompetenz. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach gemäß Art. 7.3 GG. Die Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweils verantwortlichen Religionsgemeinschaft wird durch die konfessionelle Bindung der Lehrkräfte und der Fachinhalte gewährleistet, wobei die Inhalte bzw. Grundsätze der jeweils anderen Konfession in besonderer Weise berücksichtigt sowie entsprechende Begegnungsmöglichkeiten und Kooperationsformate eröffnet werden. Damit ist der konfessionell-kooperative Religionsunterricht eine Form des konfessionellen Religionsunterrichts nach Art. 7.3 GG.
Auch wenn vielerorts schon erfolgreich mit konfessionell-kooperativen Arbeitsformen und Inhalten in der Lehrerbildung gearbeitet wird, entstehen insofern neue Herausforderungen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung in allen Schulformen, als zukünftig alle Lehrkräfte den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht konstruktiv und sinnvoll gestalten können sollen. Anders gesagt: Ein fachlich und didaktisch angemessener konfessionell-kooperativer Religionsunterricht setzt voraus, dass die Religionslehrkräfte darauf sowohl theologisch als auch didaktisch-methodisch angemessen vorbereitet werden. Wenn konfessionell-kooperativer Religionsunterricht nach übereinstimmender Auffassung der römisch-katholischen Bistümer wie der evangelischen Kirchen eine Regelform von Religionsunterricht ist, muss dies in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte explizit verankert sein. Es ist selbstverständlich, dass der konfessionell-kooperative Religionsunterricht sich nicht allein auf die evangelische und katholische Lehre und Kirche bezieht, sondern die weitere christliche Ökumene ebenso wie die anderen Religionen und Weltanschauungen stets mit im Blick behält und explizit thematisiert.
Um der – im Blick auf diese Thematik – angemessenen Religionslehrerbildung willen sind
die Fortentwicklung der vorliegenden theologischen und religionspädagogischen Kompetenzerwartungen an Religionslehrkräfte,
organisatorische und administrative Weichenstellungen und
inhaltliche und hochschuldidaktische Akzentsetzungen
erforderlich.
1. Anstöße zur Fortentwicklung der vorliegenden Kompetenzkataloge
Den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht wird eine ökumenische Orientierung, aber auch das im Dialog bewährte Einbringen einer eigenen, konfessionsspezifisch evangelischen Identität prägen. Dafür bildet insgesamt die EKD-Denkschrift ”Religiöse Orientierung gewinnen. Evangelischer Religionsunterricht als Beitrag zu einer pluralitätsfähigen Schule“ (2014) die Grundlage. Für die Vorbereitung und Durchführung von konfessionell-kooperativem Religionsunterricht sind – in Anlehnung an die, aber eben auch in Fortschreibung der Empfehlungen „Theologisch-Religionspädagogische Kompetenz. Professionelle Standards für die Religionslehrerausbildung. Empfehlungen der Gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums“ (EKD-Texte 96, 2009) – insbesondere folgende Kompetenzen notwendig:
Kompetenzbereich I: Religionspädagogische Reflexionsfähigkeit
Im Blick auf den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht gilt es ein Selbstkonzept als evangelischer Religionslehrer bzw. evangelische Religionslehrerin zu entwickeln, das nicht nur durch die Auseinandersetzung mit der eigenen Religiosität, der Berufsrolle, der religionspädagogischen Theorie und den Traditionen evangelischer Theologie entwickelt wird, sondern auch in Auseinandersetzung mit den Inhalten und Positionen anderer Konfessionen. Dieses Selbstkonzept beinhaltet eine evangelische Positionalität und Perspektive, die um Gemeinsamkeiten wie Unterschiede mit römisch-katholischen und auch weiteren konfessionellen Traditionen weiß. Positionalität und konfessionelle Identität meinen hier nicht in erster Linie Abgrenzung von anderen Denominationen, sondern Entwicklung und Pflege einer konfessionssensiblen, als sinnhaft bejahten und glaubwürdig gelebten Religiosität und Berufsrolle. (vgl. EKD-Texte 96, Teilkompetenz [Tk] 1)
Religionspädagogische Reflexionsfähigkeit setzt in einer konfessionspluralen Schule voraus, nicht nur Organisationsformen des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts, sondern auch einschlägig nutzbare didaktisch-methodische Konzepte kennenzulernen und zu beurteilen; es gilt eine konfessionssensible Haltung aufzubauen (vgl. EKD-Texte 96, Tk 2).
Kompetenzbereich II: Religionspädagogische Gestaltungskompetenz
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht verlangt eine – im Vergleich zu derzeitigen Akzenten in Lehrerbildung und Theologie – weitaus bessere Kenntnis vor allem der römisch-katholischen Kirche und Theologie, aber auch exemplarisch gewählter anderer christlicher Denominationen. Die „Fähigkeit zur religionsdidaktischen Auseinandersetzung mit anderen konfessionellen […] Lebens- und Denkformen“ wird zur Schlüsselqualifikation für einen Unterricht mit einer konfessionspluralen Schülerschaft, der in Abstimmung mit Religionslehrkräften anderer Konfessionszugehörigkeit erteilt wird und gegenüber evangelischer wie katholischer (und ggf. weiterer) Kirche zu verantworten ist.
Es gilt eine Kenntnis über andere Denominationen und in ökumenischen Fragen zu entwickeln, dass es möglich wird, „dialogische Lehr- und Lernprozesse mit Schülerinnen und Schülern anderer religiöser und weltanschaulicher Prägungen [zu] initiieren“. (vgl. EKD-Texte 96, Tk 5)
Zu diesem Kompetenzbereich (Gestalten und Teilhabe) gehört auch das Veranschaulichen christlicher Spiritualität und Praxis, die es hier in konfessionell-kooperativen Gemeinsamkeiten und konfessionsspezifischen Eigenheiten darzustellen und zur Erfahrung zu bringen gilt. Ein wesentliches Element können hier die Vorbereitung und Feier von ökumenischen Schulgottesdiensten sowie die Kooperation in der Schulseelsorge bzw. Schulpastoral als auch die Mitgestaltung des Schullebens bilden.
Kompetenzbereich III: Religionspädagogische Förderkompetenz, hier insbesondere religionspädagogische Wahrnehmungs- und Diagnosekompetenz
Schülerinnen und Schüler bringen nur in Ausnahmefällen einen klaren konfessionsgeprägten Standpunkt in den Unterricht ein, häufiger ist eine von Unbewusstheit, Unbestimmtheit oder auch Unkenntnis geprägte Selbstverortung im Christentum, ggf. sogar unter Heranziehung anderer religiöser Traditionen anzutreffen. Hierin unterscheiden sich Schülerinnen und Schüler oftmals nicht von Lehrkräften (anderer Fächer) und nicht wenigen Erwachsenen. Um die Schülerinnen und Schülern in ihrer Religiosität zu verstehen und ihnen erfahrungsbezogene Anstöße für einen konstruktiven religiösen Lernprozess geben zu können, ist die methodische und materiale Schulung der Fähigkeit erforderlich, „auf der Grundlage empirisch gesicherter Erkenntnisse und eigener Beobachtungen die religiösen Herkünfte und Lebenswelten, Erfahrungen und Einstellungen der Schülerinnen und Schüler [zu] erschließen […] und bei der Planung [zu] berücksichtigen“. (vgl. EKD-Texte 96, Tk 9)
Insofern auch die Lehramtsstudierenden noch auf dem Weg zu einem klareren Verstehen und Explizieren des eigenen konfessionellen Standortes sind, brauchen sie Lehrveranstaltungen bzw. Ausbildungselemente, welche die Wahrnehmungskompetenz hinsichtlich der eigenen und fremden Konfession stärken.
Kompetenzbereich V:[1]Religionspädagogische Dialog- und Diskurskompetenz
Ein konfessionell-kooperativer Religionsunterricht ist nicht denkbar und machbar, ohne die Offenheit und Bereitschaft „bei der Begegnung mit Menschen anderer Religionszugehörigkeit und Weltanschauung […] deren Anschauungen [zu] respektieren, zugleich aber den eigenen Glauben profiliert im Dialog [zu] vertreten, Differenzen nicht [zu] verschweigen, zugleich aber zur fächerverbindenden Zusammenarbeit in konkreten Projekten bereit [zu] sein und Möglichkeiten zur interkonfessionellen Kooperation im schulischen Zusammenhang [zu] nutzen“. (EKD-Texte 96, Tk 11) Diese Bereitschaft gilt es schon in Studium und Referendariat durch die unterrichtliche wie außerunterrichtliche leibhaftige Begegnung mit Angehörigen anderer Denominationen und Religionen durch gemeinsame Veranstaltungen, Begehungen, Exkursionen u. ä.m. zu fördern. Dies trägt zur Entwicklung einer pluralitätsfähigen Schulkultur bei.
Lehrende im konfessionell-kooperativen Religionsunterricht müssen in der Lage sein, „am gesellschaftlichen Diskurs [mit Kollegen, Eltern und Gemeinden … über die Konstitution ihres Faches] teil[zu]nehmen und […] für [diese Kooperation wie für] Kooperationen mit anderen Fächern und für die Zusammenarbeit in einer eigenständigen Fächergruppe [zu] werben“ (EKD-Texte 96, Tk 12).
2. Zu organisatorischen und administrativen Weichenstellungen
Die Arbeit an den soeben umrissenen Kompetenzen bedarf an jedem einzelnen Standort der Religionslehrerbildung partiell oder deutlich veränderter Weichenstellungen. Dabei haben sich vielerorts bereits gute Praxen herausgebildet. An einzelnen Standorten hat die Sensibilisierung der Studierenden und auch der Hochschullehrenden für die Erfordernisse konfessioneller Kooperation noch kaum begonnen. Dabei ist es offensichtlich, dass die Kompetenzen auch im Hinblick auf den konfessionell-kooperativen Ansatz schulspezifisch unterschiedlich auszudifferenzieren sind. In dieser disparaten Lage der Religionslehrerbildung gilt es, bewährte Formen konfessioneller Kooperation als „best-practice“ Beispiele und als Anregung bekannt zu machen, ihre Umsetzung organisatorisch zu erleichtern sowie konfessionell-kooperativ orientierte Ausbildungselemente festzuschreiben. Für die einzelnen Phasen heißt dies:
2.1 Studium (1. Phase)
Ziel einer Lehrerbildung, die zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht befähigt, ist die konfessionell-kooperativ angelegte Suche nach den elementaren Grundüberzeugungen des christlichen Glaubens, bei der Gemeinsamkeiten wie Differenzen zu universitären und schulischen Lerngegenständen werden. Dies dient dem Aufbau einer Pluralitäts- und Orientierungsfähigkeit.
Notwendig ist die bildungstheoretische und theologische Reflexion von Konfessionalität und ökumenischer Fragestellungen und Entwicklungen. Diese Klärung führt dazu, dass Lehrende und Studierende das theologische und religionspädagogische Potenzial von Konzepten der konfessionellen Kooperation vor Augen haben und erkennen können, was diese für die Gestaltung des Religionsunterrichts ebenso wie für die Gestalt von Kirche bedeuten.
Lehrveranstaltungen, insbesondere in der Systematischen Theologie, aber auch in der Kirchengeschichte und Exegese, benennen spiralcurricular die Gemeinsamkeiten mit der jeweils anderen Konfession, aber auch die Differenzen.
In den jeweiligen Modulkatalogen werden konfessionskundliche Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungen zu kontroverstheologischen Themenstellungen (wie etwa Kirchenverständnis oder Soteriologie) und zu den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Frömmigkeitsformen als Pflichtveranstaltungen ausgewiesen und regelmäßig angeboten. Ob diese Aufnahme von konfessionskundlichen Lehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen zu kontroverstheologischen Themen möglich sein wird, ohne andere Module zu streichen, wird sich zeigen.
Nicht zuletzt bedarf es solcher Lehrveranstaltungen zur Didaktik, die das Begegnungs- und Differenzlernen aufnehmen, die konfessionelle (religiöse und weltanschauliche) Binnendifferenzierung bedenken und eine Konfessionssensibilität einüben. Eine solche Didaktik wird konfessionell-kooperativ entwickelt und angewandt.
An Standorten mit sowohl evangelischer als auch katholischer Fakultät bzw. entsprechenden Instituten werden Studienleistungen wie vielerorts bereits üblich nach Absprache zwischen den jeweiligen Fakultäten bzw. Instituten wechselseitig anerkannt. Gleiches gilt beim Wechsel des Studienfaches (Katholische/Evangelische Theologie).
Gemeinsame Lehrveranstaltungen von evangelischen und katholischen Lehrenden werden Standard an allen Fakultäten/Instituten in allen theologischen Fächern. Keine Studentin bzw. kein Student schließt ihr/sein Studium ab, ohne an wenigstens einer konfessionell-kooperativen Lehrveranstaltung teilgenommen zu haben.
An Standorten ohne evangelische und katholische Fakultäten/Seminare gilt es standortübergreifende Arbeitsformen zu erproben: Lehrveranstaltungen mit Reisen an den jeweils anderen Standort, E-learning-Formate, Nutzung dritter Orte (Jugendkirchen, Klöster, Tagungsstätten, Museen u. ä.m.) mit konfessioneller Prägung u. a. Grundsätzlich bringen Lehrveranstaltungen Lerngegenstände verschieden-konfessioneller Prägung ins Spiel und bearbeiten sie im Sinne einer „Didaktik der Perspektivenverschränkung“.
Die Kirchen loben Stipendien aus, die Studierenden der jeweils anderen Konfession ein Studiensemester oder –jahr an einer Fakultät der eigenen Konfession ermöglichen.
2.2 Referendariat (2. Phase)
Auch in der 2. Phase der Lehramtsausbildung bestehen bereits vielfältige, wenngleich zumeist nicht systematisch festgeschriebene Formen konfessioneller Kooperation. Sie gilt es organisatorisch zu erleichtern, verbindlich festzuschreiben und auszubauen. Die konkreten Empfehlungen sind dabei abhängig von den jeweiligen strukturellen Bedingungen an den Studienseminaren. Insbesondere sind Ausbildungsstandorte zu unterscheiden, an denen
die Ausbildung in Religion ausschließlich in einer Konfession (entweder ev. oder kath.) möglich ist,
die Ausbildung sowohl im Fach Ev. Religion als auch im Fach Kath. Religion angeboten wird,
die Fachausbildung zusätzlich in Fachbereichen angeordnet und organisiert ist, also fachübergreifende Ausbildungsangebote organisatorisch vorgesehen sind.
Für die Modelle 2a und 2b wird hinsichtlich der Arbeit in den Fachseminaren empfohlen,
die Fachseminartermine und -orte der Fächer Evangelische und Katholische Religion zu parallelisieren,
möglichst häufig (oder mindestens einmal pro Ausbildungsabschnitt) Fachseminarveranstaltungen, die auf den Erwerb kongruenter fachspezifischer Kompetenzen zielen, konfessionell-kooperativ anzubieten, sowie Fachseminarveranstaltungen, die auf den Erwerb von Kompetenzen für den konfessionell-kooperativen Dialog zielen, gemeinsam anzubieten (zum Beispiel „Vom Kerncurriculum/Bildungsplan zum konfessionell-kooperativen Schulcurriculum“, „konfessionelle Kooperation“, „ökumenische Schulgottesdienste“ …),
gezielt Fachseminarveranstaltungen, die auf den Erwerb konfessionell unterschiedlicher fachspezifischer Kompetenzen zielen oder konfessionsspezifische Inhalte thematisieren, konfessionell-kooperativ dialogisch durchzuführen (zum Beispiel „Kirchenpädagogik“, „Schulseelsorge/Schulpastoral“ …),
bei Exkursionen oder Studientagen zu kooperieren,
die fachspezifische Einführungsphase ins Referendariat konfessionell-kooperativ zu gestalten (im Teamteaching oder in wechselseitiger Anerkennung).
Eingeschränkt gelten diese Empfehlungen auch für das Modell (1). Dabei ist eine systematische Vernetzung mit kirchlichen oder schulischen Kooperationspartnerinnen und -partnern anderer Konfessionen anzuraten.
Weiterhin ist Lehrkräften im Vorbereitungsdienst mit dem Drittfach Evangelische oder Katholische Religion die Teilnahme an den Fachseminarveranstaltungen der je anderen Konfession zu ermöglichen.
Hinsichtlich der individuellen Ausbildung wird empfohlen,
Hospitationen sowie Ausbildungs- und Prüfungsunterricht der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst bei Lehrkräften bzw. Mentorinnen und Mentoren der je anderen Konfession zu ermöglichen oder ggf. sogar nahezulegen,
die Zweitbegutachtung der schriftlichen Arbeit durch eine Fachvertreterin bzw. einen Fachvertreter der je anderen Konfession möglich zu machen.
Hinsichtlich der Seminarlehrpläne wird empfohlen,
standortübergreifende Abstimmungen unter den Ausbildenden sowie Gremienarbeit zur Entwicklung landesweiter Seminarlehrpläne konfessionell-kooperativ vorzunehmen,
im Modell (2) (s. o.) die Ausbildungscurricula der Fächer Evangelische und Katholische Religion am selben Seminarstandort gemeinsam (weiter) zu entwickeln.
Weiterhin sind
die in Seminarlehrplänen und Ausbildungscurricula festgelegten Kompetenzen und Inhalte in konfessionell-kooperativer Perspektive neu zu akzentuieren. Auf der Linie der o. g. Schwerpunkte gilt es in der zweiten Ausbildungsphase insbesondere Wahrnehmungskompetenz im Hinblick auf die Heterogenität der Lerngruppen zu erwerben, weil dies die Voraussetzung für Konfessionssensibilität ist;
didaktische Fähigkeiten und Kenntnisse auszubilden, die das Begegnungs- und Differenzlernen einschließen, die konfessionelle (religiöse und weltanschauliche) Binnendifferenzierung bedenken und die konfessionssensibel sind;
das je eigene konfessionskundliche Wissen in didaktischer Perspektive zu erweitern (und den Referendarinnen und Referendaren dafür Hilfestellungen zu geben);
die Fähigkeit auszubauen, die neben der konfessionellen auch die religiöse Vielfalt an der Schule zu bedenken und konfessionell-kooperatives Lernen für interreligiöse und weltanschauliche Lernprozesse zu öffnen;
die Referendarinnen und Referendare (das gilt auch für die bereits im Dienst befindlichen Lehrkräfte) zu befähigen, einen religions- und weltanschauungssensible Schulentwicklungskompetenz zu erwerben,
die Reflexion des je eigenen theologischen Standpunkts und der je eigenen Frömmigkeitspraxis zu vertiefen, die sich ihrer gemeinsamen und verschiedenen konfessionellen Wurzeln bewusst ist, insbesondere durch Exkursionen und Angebote zur Erprobung verschiedener Praxen.
2.3 Fort- und Weiterbildung (3. Phase)
In diesem Arbeitsfeld werden
gemeinsam von evangelischen und katholischen Einrichtungen verantwortete Veranstaltungen etwa zu Themen, die konfessionell differenziert erschlossen werden müssen, Dozentinnen und Dozenten ausgetauscht und gemeinsame Fortbildungen für und von Dozentinnen und Dozenten entwickelt,
Kooperationsverträge zwischen evangelischen und katholischen religionspädagogischen Einrichtungen geschlossen,
(Pilot)projekte konfessioneller Kooperation begonnen und Versuche konfessioneller Kooperation durch entsprechende Fortbildungen begleitet,
gemeinsam Materialien für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht erstellt,
die kirchlichen Beauftragten und die staatlichen Fachberaterinnen und Fachberater mit eigens dafür konzipierten Veranstaltungen auf die Erstellung eines schuleigenen konfessionell-kooperativen Curriculums hinwirken,
die Kirchen Orte bereitstellen, die Angehörigen der jeweils anderen Konfession die „Erkundung“ und das „Erleben“ des Eigenen ermöglichen.
3. Zu inhaltlichen und didaktischen Akzentsetzungen
Aus dem zuvor Gesagten wird deutlich, dass konfessionell-kooperativer Religionsunterricht keine nur äußerliche bleibende Reform der Lehrerbildung erfordert, sondern eine Durchdringung der Ausbildung im Geist einer offenen konfessionssensiblen Haltung. Die so gewonnene Multiperspektivität von Lehrenden und Studierenden wird zu einem signifikanten Kennzeichen der Persönlichkeit von Religionslehrerinnen und -lehrern. Dies ist nicht durch eine Reformulierung von Kompetenzkatalogen und durch organisatorische Weichenstellungen allein sicherzustellen, aber immerhin vorzubereiten.
Es ist deutlich, dass dies ein dauerhafter Prozess sein wird, der zu einer Neuorientierung und einer neuen Ausrichtung der Aus-, Fort- und Weiterbildung führen wird. Er kann nur gelingen, wenn diese Aufgabe nicht an die religionspädagogisch ausgewiesenen Hochschullehrenden delegiert, sondern zur Sache aller an der Religionslehrerbildung Beteiligten wird. In diesem Sinne ist es wichtig, dass die Institute und Fakultäten, Fachseminare und religionspädagogischen Einrichtungen diese Empfehlungen aufgreifen, entsprechende Maßnahmen vereinbaren und ihre Erfahrungen in die Diskussion um die Fortentwicklung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts einbringen.
An den Empfehlungen der Gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums haben die folgenden Mitglieder der Fachkommission II für Lehramtsstudiengänge mitgewirkt (Sitzungsperiode 2015–2021)
Dr. Hermann Diebel-Fischer (Dresden, bis Oktober 2018)
OLKRin Dr. Kerstin Gäfgen-Track (Hannover, Vorsitz auf Seiten der Landeskirchen seit Februar 2019)
Prof. Dr. Martin Hailer (Heidelberg, ständiger Gast der KIET bis September 2019)
Prof. Dr. David Käbisch (Frankfurt am Main, Vorsitz auf Seiten der Hochschulen)
OKRin Martina Klein (Erfurt, seit Februar 2019)
OKR Dr. Friedhelm Kraft (Berlin, bis Februar 2019)
Prof. Dr. Andreas Kubik-Boltres (Osnabrück, ständiger Gast der KIET seit Oktober 2019)
Prof. Dr. Rochus Leonhardt (Leipzig)
StD Rainer Merkel (Göttingen)
Tabea Mielitz (Tübingen)
OLKRin Dr. Gudrun Neebe (Kassel)
OKR Matthias Otte (Hannover, Geschäftsführung)
Prof. Dr. Aaron Schart (Essen)
Dr. Michael Schneider (Frankfurt am Main)
OKR Prof. Dr. Christoph Schneider-Harpprecht (Karlsruhe, Vorsitz auf Seiten der Landeskirchen bis September 2018)
Prof. Dr. Bernd Schröder (Göttingen, ständiger Gast des E-TFT bis Oktober 2019)
Prof. Dr. Helmut Schwier (Heidelberg, ständiger Gast des E-TFT seit Oktober 2019)
Danielle Simon (Münster)
Torben Stamer (Hannover, als wissenschaftlicher Mitarbeiter)
Christoph Straub (Albstadt)
OKRin Henrike Tetz (Düsseldorf, seit Februar 2019)
Dr. Christian Wetz (Oldenburg, seit Oktober 2018)
Prof. Dr. Mirjam Zimmermann (Siegen)
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Artikel in diesem Heft
- Titelseiten
- Editorial
- Beiträge
- Modelle der konfessionellen Kooperation an Schulen und Hochschulen in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme im Horizont einer gesamttheologisch verantworteten Religionslehrerinnen- und Religionslehrerbildung
- Ist doch selbstverständlich, oder? – Plausibilität, Chancen und Grenzen konfessioneller Kooperation in exegetischer Perspektive
- Konfessionelle Kooperation – Plausibilität, Chancen und Grenzen aus kirchenhistorischer, Osnabrücker und persönlicher Perspektive
- Konfessionelle Kooperation in der Religionslehrerinnen- und -lehrerbildung – Plausibilität, Chancen und Grenzen in ökumenischer Perspektive
- Konfessionelle Kooperation in der Religionslehrerinnen- und -lehrerbildung – Möglichkeiten, Chancen und Grenzen an Studienstandorten ohne Kooperationspartner vor Ort
- Interreligiöses Begegnungslernen in der Ausbildung von Religionslehrkräften in Heidelberg und Wien
- Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht als Herausforderung für die Religionslehrerinnen- und Religionslehrerbildung. Empfehlungen der Gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums für die Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Authentizität. Ein Ereignis der Begegnung
- Religiöse Bildung – informell. Empirische Annäherungen am Beispiel von Großchorprojekten
- Das besondere Buch
- Michael Domsgen: Religionspädagogik (Lehrwerk Evangelische Theologie, Bd. 8), Leipzig (Evangelische Verlagsanstalt) 2018, 589 S., € 48,00.
- Rezensionen
- Karlo Meyer: Grundlagen interreligiösen Lernens, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2019, 448 S., € 35,00
- Manfred L. Pirner, Johannes Lähnemann, Werner Haussmann, Susanne Schwarz (Hg.): Public Theology, Religious Diversity, and Interreligious Learning. Contributing to the Common Good Through Religious Education, New York, London 2018 (Routledge Research in Religion and Education), 218 S., E-Book € 38,49, Buch € 128,99.
- Final Report. Religion and Worldviews: The Way Forward. A national plan for RE. 98 Seiten. Online: https://www.commissiononre.org.uk/final-report-religion-and-worldviews-the-way-forward-a-national-plan-for-re/
- Egbert Ballhorn/Georg Steins/Regina Wildgruber/Uta Zwingenberger (Hg.): 73 Ouvertüren. Die Buchanfänge der Bibel und ihre Botschaft. Mit einem Vorwort von Arnold Stadler, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus 2018, 700 S., € 39.-.
Artikel in diesem Heft
- Titelseiten
- Editorial
- Beiträge
- Modelle der konfessionellen Kooperation an Schulen und Hochschulen in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme im Horizont einer gesamttheologisch verantworteten Religionslehrerinnen- und Religionslehrerbildung
- Ist doch selbstverständlich, oder? – Plausibilität, Chancen und Grenzen konfessioneller Kooperation in exegetischer Perspektive
- Konfessionelle Kooperation – Plausibilität, Chancen und Grenzen aus kirchenhistorischer, Osnabrücker und persönlicher Perspektive
- Konfessionelle Kooperation in der Religionslehrerinnen- und -lehrerbildung – Plausibilität, Chancen und Grenzen in ökumenischer Perspektive
- Konfessionelle Kooperation in der Religionslehrerinnen- und -lehrerbildung – Möglichkeiten, Chancen und Grenzen an Studienstandorten ohne Kooperationspartner vor Ort
- Interreligiöses Begegnungslernen in der Ausbildung von Religionslehrkräften in Heidelberg und Wien
- Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht als Herausforderung für die Religionslehrerinnen- und Religionslehrerbildung. Empfehlungen der Gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums für die Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Authentizität. Ein Ereignis der Begegnung
- Religiöse Bildung – informell. Empirische Annäherungen am Beispiel von Großchorprojekten
- Das besondere Buch
- Michael Domsgen: Religionspädagogik (Lehrwerk Evangelische Theologie, Bd. 8), Leipzig (Evangelische Verlagsanstalt) 2018, 589 S., € 48,00.
- Rezensionen
- Karlo Meyer: Grundlagen interreligiösen Lernens, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2019, 448 S., € 35,00
- Manfred L. Pirner, Johannes Lähnemann, Werner Haussmann, Susanne Schwarz (Hg.): Public Theology, Religious Diversity, and Interreligious Learning. Contributing to the Common Good Through Religious Education, New York, London 2018 (Routledge Research in Religion and Education), 218 S., E-Book € 38,49, Buch € 128,99.
- Final Report. Religion and Worldviews: The Way Forward. A national plan for RE. 98 Seiten. Online: https://www.commissiononre.org.uk/final-report-religion-and-worldviews-the-way-forward-a-national-plan-for-re/
- Egbert Ballhorn/Georg Steins/Regina Wildgruber/Uta Zwingenberger (Hg.): 73 Ouvertüren. Die Buchanfänge der Bibel und ihre Botschaft. Mit einem Vorwort von Arnold Stadler, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus 2018, 700 S., € 39.-.