Institute for Law and Finance Series
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When central banks started raising interest rates in reaction to the spike in inflation which followed the COVID-19 epidemic, they put an end to a more than a decade of "low for longer" interest rates to which the financial sector had adjusted their balance sheets and business models. The resulting "new monetary order" has required all parts of the financial sector to make serious adjustments. The fate of the US and Swiss banks caught up in the March 2023 "bank turmoil" can be seen as a cautionary tale for those who do not adjust in a timely fashion. This book reviews how the financial sector evolved during "low for longer" and examines how monetary policy, financial regulation and supervision, the banking and the non-bank financial sectors can be expected to evolve under this new order.
Where might the next systemic financial crisis come from? And how do we achieve financial stability in a poly crisis world? This book addresses macroeconomic factors, crypto assets, non-bank financial institutions and regulated financial service providers, keeping in mind that each sector can interact with the others to produce a cluster of risks with compounding effects.
Freund und Lehrer mit den Referenten, den Tagungsteilnehmern und seinen Lesern im Jahr 2008 begonnen hat.
What is the future of banking and money? The road passes through data and digitalization at all levels of activity, from personal banking through publicly and privately issued digital currencies. But who is winning and losing ground in the banking sector? Do we really need central bank digital currencies and how should they and private digital currencies be designed and regulated to yield the maximum benefits while reducing the obvious dangers? How should we regulate the new digital technologies? This book´brings you the answers of senior public sector officials, industry leaders and leading academics. It is the tenth title in the Institute for Law and Finance’s series on the future of the financial sector.
On December 7, 2017, final agreement was reached on the long-awaited revised bank capital rules known as Basel III. This volume presents the findings of day long symposium hosted by the Institute for Law and Finance on January 29, 2018, dedicated to explaining what has actually been accomplished, what has been left out and what it all means for financial institutions, investors and the public interest.
This volume is a collection of articles based upon presentations given on November 23, 2015 at a conference hosted by the Institute for Law and Finance entitled "Towards a New Age of Responsibility in Banking and Finance: Getting the Culture and the Ethics Right" which brought together leaders from the public and private sectors to discuss the importance of culture and ethics in restoring public trust in financial institutions.
Der vorliegende Band gibt die Referate und Diskussionen des achten Symposions im Rahmen des Projekts Economy, Criminal Law, Ethics (ECLE) am Institute for Law and Finance an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main wieder. Im Wirtschaftsstrafrecht sind besonders viele unbestimmte Tatbestandsmerkmale enthalten. Die klassischen Auslegungsmethoden reichen nicht aus sie zu erklären, und die Gesetze, die sie enthalten, korrekt anzuwenden. Die Beiträge des vorliegenden Bandes gehen der Frage nach, ob hier womöglich gesamtwirtschaftliche Perspektiven manifest oder latent im Spiel sind. Ihre Abgrenzung von der Mikro-Ökonomie war daher ein zentrales Thema des Symposions.
Unter dem Eindruck, dass der gegenwärtige Status unseres Wirtschafts- und Finanzsystems eine sinnvolle Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten vielleicht nicht mehr möglich macht, stellt sich die Frage, ob es nicht im Wirtschaftsleben auch um politische Straftaten gehen könne, die noch nicht tatbestandlich fixiert sind. Dann werden Schwerpunkte des Wirtschaftsstrafrechts auf den Prüfstand der Ausgangsfrage gestellt. Ein rechtsvergleichender Blick auf die Rolle unbestimmter Tatbestandsmerkmale im Ausland geht dem voraus. Es folgen Fixierungen des Problems im Netzwerk der Verweisungstechniken, deren sich die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts zunehmend bedient. Unter den einschlägigen Kriminalitätsfeldern richtet sich das Interesse dann auf das Kapitalmarktstrafrecht, dessen Entwicklung infolge europarechtlicher Vorgaben besondere Aufmerksamkeit verdient. Es folgen Erörterungen zu Berechnungen des Vermögensschadens, zur Reichweite des Umweltstrafrechts und der Tatbestände der Korruption. Den Abschluss bildet die Durchmusterung des Wirtschaftsstrafrechts daraufhin, ob die Verwendung unbestimmter Merkmale mit Blick auf symbolische Wirkungen bewusst geschieht.
Die Strafrechtler überlassen es nicht der (kritischen) Kriminologie, nach Strukturen und Motiven von Strafgesetzgebung und Strafrechtsanwendung in Wirtschaftsstrafsachen zu suchen. Sie sehen – wofür die traditionelle Interpretation des Rechts eigentlich keine Handhabe bietet –, dass vieles Rätselhafte oder jedenfalls schwer zu Erklärende bei Staatsanwaltschaften und Gerichten im Umgang mit den Beschuldigten seinen Ursprung in unreflektierten Vorverständnissen und institutionellen Dynamiken hat.
Das Hauptbeispiel ist die Flucht in die abstrakten Gefährdungstatbestände. Da sie auf das Merkmal eines eingetretenen Schadens – auch in Gestalt konkreter Gefährdungen – verzichten und die generelle Eignung eines Verhaltens, einen Schaden herbeizuführen, genügen lassen, reduziert sich die Prüfungspflicht der Justiz auf die Frage nach verletzten Pflichten. Sie kann man mühelos in einem Katalog zusammenstellen, weil es auf Folgenkalkulation nicht ankommt. Diese fordert vielmehr, dass man bei den Konkretisierungen der Definitionen das Verhältnis von Zuschreibung und Zurechnung klärt.
Die Beiträge setzen sich mit dieser Problematik sowohl grundsätzlich wie im Detail auseinander, unter besonderer Berücksichtigung von Opfermitverantwortung einerseits, Anlageberatung und exzessiver Risikoübernahme andererseits. Der Band schließt mit der Diskussion über den Vorschlag für ein Unternehmensstrafrecht.
In March 2015, the Institute for Law and Finance in Frankfurt am Main held a full-day symposium which brought together leading representatives of the public and private sectors to deliver the first high level response to the questions posed by the Commission’s Green Paper on Building a Capital Markets Union. These responses are collected in this volume.
Unternehmen und Unternehmensethik haben in allen Bänden, die bisher im Rahmen des Projekts "Economy, Criminal Law, Ethics" (ECLE) veröffentlicht worden sind, eine Rolle gespielt. Im vorletzten der bisher erschienenen Bände ist speziell die Frage der Strafbarkeit von Unternehmen behandelt worden, und im letzten Band über das "Gemeinwohl im Wirtschaftsstrafrecht" taucht das Unternehmen als Adressat dieses Postulats wiederum auf.
In der vorliegenden Publikation werden diese Annäherungen unter dem - jetzt von allen Seiten zunehmend äußerst ernstgenommenen - Begriff der Unternehmenskultur zusammengeführt und weiterentwickelt. Das geschieht zunächst im Rahmen genereller Erörterungen über Probleme, die sich aus dem Demokratie-Aspekt ergeben - sowohl grundsätzlich, wie auch bezogen auf die modernsten digitalen Kommunikationen, die ein Unternehmen zusammenhalten. Es folgen Exemplifizierungen vor allem durch das Trennbankengesetz und bei der Kriminalpolitik des Insider-Strafrechts. Hinzu treten Konkretisierungen auf dem Gebiet der internen Untersuchungen in Unternehmen, des Gesundheitsmarkts und ausgewählter Korruptionskonstellationen.
Die Strafverfolgung erfolgt im Interesse der Öffentlichkeit, wobei diese mittlerweile durch das Gemeinwohl repräsentiert wird. Der Tagungsband beschäftigt sich mit diesem Begriff speziell im Wirtschaftsstrafrecht. Die Beiträge verorten den politisch-gesellschaftlichen Rahmen und klären ökonomische, europa- und verfassungsrechtliche Fragen. Beleuchtet werden das Gemeinwohl im materiellen Recht und der Gemeinwohlbezug einzelner Wirtschaftsdelikte.
The volume is a collection of articles based on presentations given at a conference titled “The Crisis Management Directive – Europe’s Answer for Too Big to Fail?” hosted by the Institute for Law and Finance on May 3, 2012.
The volume contains articles based on presentations given at a conference hosted by the Institute for Law and Finance of Goethe University on October 27, 2011. Collective action clauses are an example of the typical dichotomy of financial regulation: While the problems are economic in nature, the solutions need to be implemented by law. The Institute for Law and Finance strives to bring together law and finance in order to foster a better mutual understanding of both disciplines and to improve the regulation of financial markets. Thus, the organizers are particularly pleased that eminent experts from the fields of law and finance agreed to participate in the event and to share their views on and experiences with collective action clauses. The presentations given at the conference have been updated in 2012 to reflect recent developments.
Das Schuldverschreibungsgesetz hat sich derzeit in der Praxis zu bewähren. Im Rahmen einer halbtägigen Konferenz nahmen prominente Fachleute aus der Wissenschaft und der Praxis Stellung zu den folgenden aktuellen Problemen des Schuldverschreibungsrechts.
Dr. Hannes Schneider: Ist das Schuldverschreibungsgesetz noch zu retten?
Dr. Daniel Weiß: Altanleihen und Opt-in Beschlüsse
Prof. Dr. Hans-Gert Vogel: Der Rechtsschutz des Schuldverschreibungsgläubigers
Prof. Dr. Dr. Peter Sester: Probleme der AGB-Kontrolle von Schuldverschreibungsbedingun-gen nach neuem Recht
Dr. Philipp von Randow: Der gemeinsame Vertreter
Dr. Christoph Keller: Die Bedeutung des SchVG für deutsche Staatsanleihen im Lichte der jüngsten Entwicklungen
Der Tagungsband wird die Vorträge der Referenten ausführen und verschriftlichen. Die Au-toren legen ihre Sicht der Dinge dar, wie mit den aufgetretenen Rechtsproblemen zu verfah-ren ist. Ebenso werden Vorschläge unterbreitet, an welchen Stellen Bedarf besteht das neue Schuldverschreibungsgesetz zu reformieren, um im internationalen Wettbewerb der Rechts-ordnungen zu bestehen.
Der Tagungsband zum Symposion "Unternehmensstrafrecht", das im Rahmen der Reihe "Economy, Criminal Law, Ethics" (ECLE) am Institute for Law and Finance in Frankfurt am Main Ende November 2011 stattfand, beginnt mit einer Reflexion der gesellschaftspolitischen Impulse für eine stärkere Gemeinwohlorientierung von Unternehmen. Daran schließen sich Betrachtungen über die Einflüsse der europäischen Rechts- und Wirtschaftspolitik auf eine Intensivierung und Erweiterung der Unternehmenshaftung an. Die Überleitung dieser Thematik in die interdisziplinäre Behandlung der Probleme wird unterbrochen durch eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland, die im wesentlichen durch ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenrecht gekennzeichnet ist, und exemplarische Darstellungen ausländischer Regelungen (z.B. Spanien, USA). Die substanziellen Grundfragen werden dann aus soziologischer, ökonomischer, psychologischer und philosophischer Sicht beantwortet. In einem weiteren Abschnitt werden legislatorische Konzepte eines Unternehmensstrafrechts unter Berücksichtigung aktueller kriminalpolitischer Überlegungen erörtert. Der letzte Teil ist Alternativen gewidmet, für die sich eine europakonforme deutsche Gesetzgebung unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Bedenken entscheiden könnte. In einem Ausblick wird ein Modell vorgestellt, das die großen Schwierigkeiten zu überwinden versucht, die sich aus dem Nebeneinander kollektiver und individueller Verantwortlichkeit ergeben.
Das Buch versammelt die Referate des dritten Symposions im Rahmen des Projektes "Economy, Criminal Law, Ethics".
Die in den bisherigen Symposien - dokumentiert in "Die Handlungsfreiheit des Unternehmers - wirtschaftliche Perspektiven, strafrechtliche und ethische Schranken" (2009) und "Die Finanzkrise, das Wirtschaftsstrafrecht und die Moral" (2010) - unternommenen Versuche, mit der Finanzkrise in ein neues Stadium getretene Anforderungen an das Wirtschaftsstrafrecht systematisch und interdisziplinär zu untersuchen, haben nach und nach die Frage aufkommen lassen, ob zwischen Ökonomie und Recht überhaupt ein harmonisches Verhältnis bestehen kann. Das dritte Symposion hat sich deshalb auf dieses Problem konzentriert.
Die im ersten Teil abgedruckten Referate machen deutlich, wie die Ziele, die der Finanzmarkt verfolgt, mit anderen ökonomischen Aufgaben konkurrieren und dass jetzt - auch mit Hilfe des Rechts - neue Mechanismen der Koordination gefunden werden müssen. Das demonstrieren in brennpunkthaften Verdichtungen die dann folgenden Referate zu einigen ausgewählten materiellstrafrechtlichen und strafprozessualenThemen. Diese führen im letzten Teil des Symposions unter dem Aspekt möglicher Reformen von Regulierung und Kontrolle wieder zurück zu den Grundlagen. In einem Ausblick schließlich wird in den Diskussionen verborgenen methodologischen Kontroversen nachgegangen, deren Vergegenwärtigung das Verständnis der komplexen Vorgänge erleichtert.
Das Zweite Symposion zu Economy, Criminal Law, Ethics (ECLE) fand am 20. und 21. November 2009 zu dem Thema "Die Finanzkrise, das Wirtschaftstrafrecht und die Moral" am Institute for Law and Finance ILF an der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt. Der vorliegende Tagungsband enthält die dort von ausgewiesenen Experten gehaltenen Vorträge.
Der vorliegende Tagungsband behandelt die weit reichenden und intensiven Kontroversen, die gegenwärtig über - gesellschaftsrechtlich-ökonomisch wichtige Teile berührende - Grundfragen der staatlichen Wirtschaftsverfassung geführt werden. Dabei geht es auch darum, den Stellenwert staatlicher Regulierungen neu zu bestimmen. Rechtlich geht es um - weitere - Reformen des Gesellschaftsrechts, Fortschreibung der Regeln der "Corporate Governance" und auch um neue Interpretationen einschlägiger verfassungsrechtlicher Normen. Organisatorisch sind Wirtschaftsaufsicht durch die Behörden und die Einrichtung bzw. Fortentwicklung von Compliance-Abteilungen in den Unternehmungen das Arbeitsfeld.
Die 13. Richtlinie hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Nach langen Vorarbeiten, die bereits im Jahr 1987 mit dem Vorentwurf der Richtlinie begonnen hatten, scheiterte ihre Verabschiedung am 4. Juli 2001 zunächst im Europäischen Parlament. Hauptpunkt der Kritik war seinerzeit das übernahmerechtliche Vereitelungsverbot, das nur bestimmte Abwehrmaßnahmen erfasste, andere hingegen unberührt ließ. Einige Mitgliedstaaten befürchteten daher Nachteile für ihre heimischen Unternehmen, weil kein level playing field für Übernahmen gewährleistet sei. Die nunmehr verabschiedete, am 20. Mai 2004 in Kraft getretene Richtlinie, die bis zum 20. Mai 2006 von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist, enthält zwar wiederum ein übernahmerechtliches Vereitelungsverbot und darüber hinaus eine sog. Durchgriffsregel, nach der satzungsmäßige Beschränkungen der Übertragung von Aktien gegenüber dem Bieter grundsätzlich keine Wirkung entfalten. In der Schlussphase der Beratungen wurden indessen Vereitelungsverbot und Durchgriffsregel durch den neu eingefügten Art. 12 zur Disposition der Mitgliedstaaten gestellt. Dieses Optionsmodell wird durch Wahlmöglichkeiten für die betroffenen Gesellschaften ergänzt, die ihrerseits wieder einem Reziprozitätsmodell folgen. Insgesamt ergibt sich damit ein nicht leicht zu durchschauendes Zusammenspiel von europarechtlichen Vorgaben, nationaler Umsetzung und Satzungsgestaltung auf Gesellschaftsebene. Nicht zuletzt die Frage, ob das petitum eines level playing field für Übernahmen durch die Richtlinie in höherem Maße gewährleistet wird als durch den Vorgängerentwurf, war Anlass für ein ganztätiges Symposion am 9. November 2005, an dem ausgewiesene Experten des Übernahmerechts aus sechs Mitgliedstaaten beteiligt waren, deren Referate in dem vorliegenden Band zusammengefasst sind.
Die Verwahrung von Kapitalmarktpapieren durch Intermediäre und die Abwicklung von Wertpapiergeschäften über sog. Clearing- und Settlementsysteme bedürfen eines spezifischen und stabilen Rechtsrahmens. Zwar haben sich die Regelungen des deutschen Depotgesetzes 1937 über die Girosammelverwahrung und den Effektengiroverkehr in der Praxis im Großen und Ganzen bewährt. Nicht bestreiten lässt sich allerdings, dass sich das deutsche Depotrecht infolge der zunehmenden Vernetzung der Kapitalmärkte und der daran anknüpfenden Harmonisierungsinitiativen auf europäischer und internationaler Ebene einem starken Anpassungsdruck ausgesetzt sieht. Es sind in erster Linie das in Vorbereitung befindliche UNIDROIT-Übereinkommen über intermediär-verwahrte Wertpapiere und das Securities Account Certainty Project der EU, aber auch Reformaktivitäten im Ausland, die der Diskussion darüber, ob das deutsche Depotrecht noch ein festes Fundament für die Wertpapierverwahrung und -abwicklung abgibt, neue Nahrung gegeben haben.
Diese Entwicklung gab den Anstoß für die Tagung „Die Zukunft des Clearing und Settlement“, die das ILF am 27. Juni 2005 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität veranstaltet hat. Der erste Teil der Tagung war ausgewählten depot- und gesellschaftsrechtlichen Fragen rund um die mediatisierte Wertpapierverwahrung einschließlich möglicher Alternativen zum geltenden Recht und eines rechtsvergleichenden Blicks in die Schweiz gewidmet. Die Analyse der rechtlichen Einbettung des Clearing und Settlement bot zugleich die Gelegenheit, im zweiten Teil der Tagung die derzeit ebenfalls lebhaft diskutierten Marktmodelle der Wertpapierabwicklung auf den Prüfstand zu stellen.
Das Finanzierungsinstrument "Schuldverschreibung" hat am deutschen Kapitalmarkt in den letzten Jahren nicht zuletzt wegen der Kursrückgänge am Aktienmarkt und den Leitzinssenkungen der EZB erheblich an Bedeutung gewonnen. Im internationalen Vergleich nimmt der deutsche Markt für Anleihen hinter dem amerikanischen und japanischen Markt weltweit den dritten Platz ein.
Weniger populär als der deutsche Markt ist allerdings das deutsche Recht für Schuldverschreibungen. Das derzeit geltende deutsche Schuldverschreibungsrecht ist weitgehend kodifiziert im Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen aus dem Jahr 1899. Das Alter eines Gesetzes ist zwar keineswegs ein Zeichen schlechter Qualität. Gerade das Schuldverschreibungsrecht wird aber den Bedürfnissen der Praxis in einer ganzen Reihe von Punkten nicht gerecht und findet daher kaum Anwendung. Deutschland droht hier im Wettbewerb der Rechtsordnungen endgültig ins Hintertreffen zu geraten.
Der vorliegende Band enthält die Vorträge einer Tagung zur Reform des Schuldverschreibungsrechts, die das ILF am 5. Februar 2004 veranstaltet hat. Anlass für die Tagung waren die Pläne der Bundesregierung, das Recht der Schuldverschreibungen grundlegend zu überarbeiten. Die vorliegenden Beiträge wollen einen Beitrag zu der Reformdiskussion leisten und Anregungen für die Ausgestaltung des künftigen Rechts aus der Sicht sowohl der deutschen Praxis als auch der im Bereich der Schuldverschreibungen bedeutendsten ausländischen Rechtsordnungen geben.
Seit Oktober 2004 steht die Europäische Aktiengesellschaft oder Societas Europaea (S.E.) in der EU als europäische Gesellschaftsform zur Verfügung. Die Diskussion über eine Europäische Aktiengesellschaft reicht bis in die 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück. Nach verschiedenen gescheiterten Versuchen, eine einheitliche Europäische Aktiengesellschaft zu schaffen, kam es im Jahr 2001 dann zu einer überraschenden Einigung.
Diese Einigung konnte jedoch in vielen, zum Teil entscheidenden Bereichen nur durch weitgehende Kompromisse erzielt werden. Daher ist zu befürchten, dass es nicht eine einheitliche, sondern eine Vielzahl national ausgeprägter und zum Teil sehr unterschiedlicher Europäischer Aktiengesellschaften geben wird.
Die von der Stiftungsgastdozentur für Internationales Bankrecht ausgerichtete Tagung am 6. und 7. November 2003 in Frankfurt sollte aus rechtsvergleichender Sicht Aufschluss über Stand und Inhalt der Umsetzungsarbeiten in maßgeblichen Mitgliedstaaten der EU geben. Der vorliegende Band gibt die auf der Tagung gehaltenen Referate wieder.
[Hedge Funds. Risiken und Regulierung]
Bei diesem Buch handelt es sich um den Einführungsband der Schriftenreihe des Institute for Law and Finance. Er enthält die Beiträge der ILF/DAI-Konferenz, die im Mai 2003 unter dem Titel "Hedge Funds: Risiken und Regulierung" stattfand. Die Beiträge diskutieren die wirtschaftlichen Merkmale von Hedge Funds und Strategien der Regulierung von Fonds. Die ersten beiden Aufsätze untersuchen Hedge Funds aus ökonomischem Blickwinkel. Alexander M. Ineichen, Geschäftsführer und Leiter von AIS Research bei UBS, erläutert die ökonomische Realität von Hedge Funds frei von den Mythen, die sich um sie gerankt haben. Im Anschluss stellt Franklin R. Edwards, Professor und Direktor des Zentrums für das Studium von Zukunftsmärkten an der Columbia Business School in New York, dar, wie die Regulierung von Hedge Funds auf ihre ökonomische Kernrealität, die Ziele finanzieller Stabilität und des Schutzes der Investoren zugeschnitten sein müsste. Als nächste stellen Marcia L. MacHarg, Partnerin bei Debevoise & Plimpton LLP, Ashley Kovas, Manager in der Abteilung für Businessstandards der Finanzdienstleistungsbehörde in London, und Edgar Wallach, Partner von Hengeler Mueller, den Stand der relevanten Regulierungsstrukturen in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien und in Deutschland vor. Das Buch schließt mit einer Analyse der Gesellschaftsstrukturen, die auf deutsche Hedge Funds angewendet werden, verfasst von Kai-Uwe Steck, einem Mitglied der German Asset Management practice group der Shearman & Sterling LLP.
We examine the causes and consequences of bank disintermediation. Are the causes regulation or competition from non-bank financial institutions (NBFIs)? Or are banks now cooperating with NBFIs, and does the greater risk of competition for them come from retail central bank digital currencies (CBDCs)? Can the EU’s Savings and Investment Union (SIU) be a game changer for them? And what effects may bank disintermediation have on central bank monetary policy transmission?