Richtlinie zur Autor*innenschaft
Es gibt keine allgemein anerkannten Standards für die Vergabe einer Autor*innenschaft. De Gruyter Brill orientiert sich an den höchsten Standards, um die Glaubwürdigkeit und Qualität der von uns veröffentlichten Forschungsergebnisse zu gewährleisten.
Was bedeutet Autorenschaft
Die Autor*innenschaft, in ihrer einfachsten Form, verschafft dem/der Autor*in die Anerkennung für das eigene Werk. Mit dieser Anerkennung gehen jedoch auch die Verantwortung und die Rechenschaftspflicht für den veröffentlichten Beitrag und dessen Inhalt einher.
Uns bei De Gruyter ist es wichtig, dass jede Person, die wesentlich zu einer veröffentlichten Arbeit beigetragen hat, auch eine entsprechende Anerkennung erfährt. Darüber hinaus vertreten wir die Auffassung, dass die Autorenschaft den Leistungsumfang der einzelnen Autor*innen an einem Projekt eindeutig definieren sollte.
Wer ist Autor*in?
Autor*in ist eine Person, die die folgenden Kriterien erfüllt:
- Die Person hat einen wesentlichen Beitrag zum Konzept oder zur Erstellung einer veröffentlichten Arbeit, zur Datenerfassung, -analyse oder -interpretation, zur Beratung, zur Redaktion oder zur kritischen Überarbeitung des Werks geleistet.
- Die Person ist für den Beitrag verantwortlich und übernimmt die volle Verantwortung und Haftung für die Originalität, Korrektheit und Integrität der gesamten Arbeit.
- Die Person erhält erst dann die Autor*innenschaft, wenn die endgültige Textfassung genehmigt ist.
Wenn es sich um Mitautor*innen handelt, muss jede Autor*in erkennen können, welche/r Mitautor*in für die verschiedenen Bereiche der Arbeit verantwortlich ist, und bereit sein, die Verantwortung für den von diesen Personen geleisteten Beitrag zu übernehmen.
Wenn eine Person diese Kriterien nicht erfüllt, besitzt sie keine Autor*innenschaft und wird daher nicht als Autor*in angesehen. Personen, die diese Kriterien nicht erfüllen, verdienen dennoch eine Anerkennung für ihren Beitrag zu dem veröffentlichten Werk.
Was ist ein*e korrespondierende*r Autor*in?
Eine Person, die zwischen dem Autor*innenteam und dem Verlag vermittelt und folgende Aufgaben übernimmt:
- Informieren der Mitautor*innen während des gesamten Einreichungs-, Überprüfungs- und Erstellungsprozesses über den Stand des Manuskripts
- Endgültige Genehmigung durch alle Autor*innen, wobei diese unmittelbar erteilt wird
- Verantwortung für die Originalität, das Urheberrecht, die Korrektheit und die Integrität aller Teile eines Werks
Korrespondierende Autor*innen, die den Vertrag mit dem Verlag unterzeichnen, sind rechtlich haftbar und gewähren das exklusive Recht für die Nutzung eines Artikels. Korrespondierende Autor*innen müssen von allen Mitautor*innen bevollmächtigt sein, den Vertrag mit dem Verlag in ihrem Namen zu unterzeichnen, und sie müssen diese über alle Vertragsbedingungen informieren.
Was ist ein*e Ehrenautor*in?
Ehrenautor*in ist eine Person, die die Autor*innenschaft besitzt, aber keines der Kriterien erfüllt, um als Autor*in anerkannt zu werden. Dies gilt als unlautere Praxis. Eine Person gilt in folgenden Fällen als Ehrenautor*in:
- Die betreffende Person hat keinen inhaltlichen Beitrag zu dem Manuskript geleistet.
- Die Person hat zwar einen Beitrag geleistet, erfüllt aber keines der Kriterien für die Autor*innenschaft.
KI & Autor*innenschaft
Bitte beachten Sie, dass wir keine Beiträge akzeptieren, die vollständig oder überwiegend durch Künstliche Intelligenz (KI) oder Machine-Learning-Tools erstellt wurden. Solche Werkzeuge können keine Verantwortung für die eingereichte Arbeit übernehmen und können daher nicht als Autor*innen gelten. Wenn derartige Tools oder Technologien im Rahmen der Konzeption oder Methodik einer Studie verwendet werden, ist deren Einsatz im Abschnitt „Danksagungen“ (Acknowledgements) klar zu beschreiben.
Richtlinie zur anonymen Autor*innenschaft
In der Regel müssen alle wissenschaftlichen Artikel die Namen der Autor*innen klar angeben, um eine korrekte Zuordnung der Urheberschaft zu gewährleisten. In seltenen und außergewöhnlichen Fällen kann jedoch eine anonyme Autor*innenschaft in Betracht gezogen werden, wenn die Veröffentlichung der Identität einer Autorin bzw. eines Autors ein glaubwürdiges Risiko für deren Leben, Freiheit oder persönliche Sicherheit darstellen würde.
Dies gilt beispielsweise für:
- Wissenschaftler*innen, die in politisch sensiblen oder repressiven Umgebungen arbeiten
- Forschende, die zu hochkontroversen oder besonders risikobehafteten Themen publizieren
- Personen, gegen die nachweislich Gewalt-, Belästigungs- oder staatliche Verfolgungsdrohungen bestehen
Anträge auf anonyme Veröffentlichung werden nicht leichtfertig genehmigt; die Entscheidung liegt in jedem Einzelfall im alleinigen Ermessen des Verlags und der Herausgebenden.
Der Antrag muss vor Annahme des Manuskripts gestellt werden und wird fallbezogen von der/dem Editor-in-Chief der Zeitschrift in Abstimmung mit der Ethikabteilung des Verlags geprüft.
Autor*innen müssen:
- Eine schriftliche Begründung einreichen, in der das potenzielle Risiko dargelegt wird
- Ihre rechtliche Identität und institutionelle Zugehörigkeit (sofern zutreffend) vertraulich angeben
- Sämtliche erforderlichen Veröffentlichungs- und Urheberrechtsdokumente mit ihrem rechtlichen Namen unterzeichnen
Wird der Antrag genehmigt, muss die Identität der Autor*innen weiterhin der Zeitschrift und dem Verlag bekannt sein und wird vertraulich behandelt.
Der veröffentlichte Artikel enthält in diesem Fall eine redaktionelle Fußnote, beispielsweise:
„Die Identität der Autor*in(nen) ist der Zeitschrift und dem Verlag bekannt, wurde jedoch aus Gründen der persönlichen Sicherheit nicht veröffentlicht.“
Diese Richtlinie entspricht internationalen Best Practices, einschließlich der Empfehlungen von COPE, und soll wissenschaftliche Integrität mit den Menschenrechten und der Sicherheit von Forschenden in Einklang bringen.
Autor*innen werden darauf hingewiesen, dass wir zwar alle angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Anonymität ergreifen, jedoch keine absolute Vertraulichkeit garantieren können.
Nicht-Autor*innenbeiträge
Selbst wenn eine Person an einem Werk mitgewirkt hat und die Anforderungen an die Autor*innenschaft nicht erfüllt, muss ihr Beitrag zum Werk dennoch erwähnt werden. Eine Danksagung muss u. a. an Personen erfolgen, die an einem der folgenden Schritte beteiligt waren:
- Beschaffung von Finanzmitteln
- Beaufsichtigung der Forschungsarbeit
- Administrative Unterstützung
- Technische Überprüfung, sprachliche Überarbeitung, Lektorat oder ein anderer Aspekt des Schreibprozesses