Das sog. Carried Interest wird in § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG nunmehr gesetzlich als eine Tätigkeitsvergütung qualifiziert und durch § 3 Nr. 40a EStG hälftig steuerfrei gestellt. Bislang ungeklärt ist die Frage, wie sich die hälftige Freistellung auf die steuerliche Behandlung der Aufwendungen des Carry-Holders auswirkt. Sind diese voll abziehbar oder greift ein (hälftiges) Abzugsverbot (§ 3c Abs. 1 oder 2 EStG)? Die Autoren kommen aufgrund einer steuersystematischen Analyse zu einer Anwendung des § 3c Abs. 1 EStG, allerdings nur soweit die Steuerfreistellung in § 3 Nr. 40a EStG reicht.
Inhalt
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertZur Abziehbarkeit der Aufwendungen eines Carry-Holders – eine steuersystematische AnalyseLizenziert14. September 2013
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertEigenheimzulage auch für im EU-Ausland belegene Häuser und Wohnungen?Lizenziert14. September 2013
- Diskussionsbeiträge
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDie Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung und ihre Anwendbarkeit auf Kursverluste bei börsennotierten WertpapierenLizenziert14. September 2013
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertKeine Steuerbefreiung für die Privatnutzung von Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 StG) bei Satellitennavigationsanlagen und vergleichbarer TechnikLizenziert14. September 2013
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRechtsprechungLizenziert14. September 2013
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertVerwaltungsentscheidungenLizenziert14. September 2013