Art 1, 2, 50-218 EGBGB
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Die Neubearbeitung enthält neben Erläuterungen zum zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich des BGB vor allem die Kommentierung der Bestimmungen, die sich mit dem Verhältnis des BGB zum Landesrecht befassen. Sie sind für die Praxis nach wie vor von erheblicher Bedeutung und erfahren daher im Staudinger eine Vollkommentierung.
Besonders hervorzuheben sind die Kommentierungen von Art. 2 (Begriff des Gesetzes) und von Art. 96 mit einer ausführlichen Darstellung des Leibgedings-/Altenteilsrechts sowie Art. 124 mit einer vergleichenden Darstellung der im Bundesgebiet geltenden landesrechtlichen Nachbarrechte samt Rechtsprechungshinweisen. Umfassend dargestellt wird auch der Inhalt altrechtlicher Dienstbarkeiten und sonstiger dinglicher Rechte. Nicht zuletzt bietet die Kommentierung umfassende und aktualisierte Nachweise zu den einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen sowie eine eingehende Darstellung der entsprechenden Rechtsentwicklung und der aktuellen Rechtslage.
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