Die Holding als Steuerpflichtiger – eine Frage der Form oder der wirtschaftlichen Realität? — Zugleich Besprechung des EuGH Urteils vom 3.7.2025 – C-808/23 – Högkullen, UR 2025, 661
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Christian Merkel
Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Holdinggesellschaft als Steuerpflichtiger im Sinne des Unionsrechts gilt und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ausgangspunkt ist das Urteil des EuGH vom 3.7.2025 in der Rechtssache C-808/23 - Högkullen, UR 2025, 661, in dem der Gerichtshof die Frage der Bemessungsgrundlage rein einzelfallbezogen und anhand formaler Kriterien löst, ohne die diesem und zahlreichen ähnlichen Verfahren zugrunde liegende Grundsatzproblematik der Unternehmereigenschaft von Holdings aufzugreifen. Die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott greifen diesen Punkt auf und plädieren für eine wirtschaftlich-funktionale Betrachtung, die dem unionsrechtlichen Grundsatz der Rechtsformneutralität Rechnung trägt und zahlreiche Streitfragen vermeiden könnte. Der Beitrag ordnet die Entscheidung in den Kontext der bisherigen EuGH-Rechtsprechung ein, zeigt deren Grenzen auf und stellt mit dem Konzept des mittelbaren Unternehmers einen Ansatz vor, der zu kohärenteren Ergebnissen führen kann.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Die Holding als Steuerpflichtiger – eine Frage der Form oder der wirtschaftlichen Realität? — Zugleich Besprechung des EuGH Urteils vom 3.7.2025 – C-808/23 – Högkullen, UR 2025, 661
- Praxisforum Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerrechtliche Einordnung von Online-Veranstaltungsdienstleistungen – Neues von der Finanzverwaltung
- Rechtsprechung
- Steuerbefreiungen
- Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt
- Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule
- Grenzüberschreitend erbrachte Pflegeleistungen und Umsatzsteuerfreiheit
- Steuerschuldner
- In der Rechnung falsch ausgewiesener Mehrwertsteuerbetrag – Vereinfachte Rechnungslegung – Nichtsteuerpflichtigen und Steuerpflichtigen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, in Rechnung gestellte Leistungen – Verpflichtung zur Zahlung des zu Unrecht in Rechnung gestellten Teils der Mehrwertsteuer – Keine Gefährdung des Steueraufkommens
- Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- Zu den Anforderungen an eine Rechnung i.S.d. § 14c Abs. 2 UStG
- Gesamtschuldnerische Steuerschuldnerschaft
- Voraussetzungen und Umfang der Haftung – Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug – Vom Lieferer nicht entrichtete Mehrwertsteuer – Weigerung, dem Empfänger der Lieferung das Recht auf Vorsteuerabzug zu gewähren – Möglichkeit, den Empfänger der Lieferung gesamtschuldnerisch für die Zahlung der vom Lieferer geschuldeten Mehrwertsteuer haftbar zu machen
- Verwaltungsentscheidungen
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verkaufstätigkeiten an Kitas und Schulen sowie der Umsätze von Schülerfirmen im zeitlichen Anwendungsbereich von § 2b UStG
- Steuersätze
- Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen
- Steuerberechnung
- Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat August 2025
- Besteuerungsverfahren
- Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Impressum
Artikel in diesem Heft
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- Aufsätze
- Die Holding als Steuerpflichtiger – eine Frage der Form oder der wirtschaftlichen Realität? — Zugleich Besprechung des EuGH Urteils vom 3.7.2025 – C-808/23 – Högkullen, UR 2025, 661
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- Steuerschuldner
- In der Rechnung falsch ausgewiesener Mehrwertsteuerbetrag – Vereinfachte Rechnungslegung – Nichtsteuerpflichtigen und Steuerpflichtigen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, in Rechnung gestellte Leistungen – Verpflichtung zur Zahlung des zu Unrecht in Rechnung gestellten Teils der Mehrwertsteuer – Keine Gefährdung des Steueraufkommens
- Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- Zu den Anforderungen an eine Rechnung i.S.d. § 14c Abs. 2 UStG
- Gesamtschuldnerische Steuerschuldnerschaft
- Voraussetzungen und Umfang der Haftung – Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug – Vom Lieferer nicht entrichtete Mehrwertsteuer – Weigerung, dem Empfänger der Lieferung das Recht auf Vorsteuerabzug zu gewähren – Möglichkeit, den Empfänger der Lieferung gesamtschuldnerisch für die Zahlung der vom Lieferer geschuldeten Mehrwertsteuer haftbar zu machen
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