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BMF-Schreiben v. 18.3.2025 zur Kleinunternehmerregelung nach §§ 19, 19a UStG ab 1.1.2025

  • Christian Sterzinger
Veröffentlicht/Copyright: 21. Mai 2025
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Zusammenfassung

Das BMF hat zur Neufassung des § 19 UStG und zur Neueinführung des § 19a UStG durch das Jahressteuergesetz 2024 zum 1.1.2025 umfassend Stellung genommen und den UStAE angepasst (BMF, Schr. v. 18.3.2025 - III C 3 - S 7360/00027/044/105, BStBl. I 2025, 742= UR 2025, 271). Hierbei wurden die Abschnitte des UStAE zu §19 UStG überarbeitet und ein Abschn. 19a.1. UStAE eingefügt. Zudem wurden auch andere Teile des UStAE angepasst, insb. die Ausführungen zu § 14c UStG und zum Vorsteuerabzug. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Neuregelungen des UStAE.

Online erschienen: 2025-05-21
Erschienen im Druck: 2025-05-01

© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Heruntergeladen am 29.10.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/ur-2025-741001/html?lang=de
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