Differenzbesteuerung nach § 25a UStG – Voraussetzungen, Nachweise, Wirkungen
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        Thomas Kollruss
        
Zusammenfassung
Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Die materiellen Voraussetzungen der Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 UStG werden erläutert. Hierzu wird die aktuelle BFH-Rechtsprechung XI R 15/12 einbezogen sowie die Rechtsprechung des EuGH. Die Anwendung der Differenzbesteuerung erfordert, dass der Wiederverkäufer das Vorliegen der Voraussetzungen des § 25a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 UStG nachweist. Es geht zu Lasten des Wiederverkäufers, wenn das Vorliegen dieser Voraussetzungen unerwiesen bleibt. Der Beitrag zeigt auf, welche Vorkehrungen der Wiederverkäufer diesbezüglich gegenüber Lieferanten und Geschäftspartnern treffen muss, damit ihm die Anwendung der Differenzbesteuerung nicht versagt wird. Dies erfolgt am Beispiel des Gebrauchtwagenhandels.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Differenzbesteuerung nach § 25a UStG – Voraussetzungen, Nachweise, Wirkungen
- Praxisforum Umsatzsteuer
- Steuerbefreiung von Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG – Prüfschema und Analyse der jüngeren Rechtsprechung des BFH
- Rechtsprechung
- Steuerbefreiungen
- Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Virtuellen Automatensteuer
- Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht
- Bemessungsgrundlage
- Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen
- Differenzbesteuerung
- Differenzbesteuerung im Gebrauchtwagenhandel; möglicher Vertrauensschutz setzt Gutgläubigkeit voraus
- Haftung
- Nationale Regelung, die die gesamtschuldnerische Haftung des ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Steuerpflichtigen vorsieht – Beteiligung des ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrats am Verfahren zur Feststellung einer Mehrwertsteuerschuld
- Verwaltungsentscheidungen
- Steuerberechnung
- Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Februar 2025
- Impressum
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