Mindestmengen – Wildern in fremden (Länder-)Kompetenzen?
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Frank Stollmann
Ein Spannungsfeld kann sich in der Krankenhausplanungspraxis zwischen den Qualitätsvorgaben des G-BA auf der Basis seiner Richtlinienkompetenz nach §§ 91 ff., 137 ff. SGB V einerseits und den planerischen qualitativen Vorgaben eines Landes andererseits ergeben. Umstritten ist in diesem Zusammenhang vor allem, ob Richtlinien des G-BA zur Qualität in Bezug auf den Zugang zur Leistungserbringung unter den Bedingungen eines Krankenhaus(rahmen)plans Vorrang vor den Festlegungen eben dieses Krankenhausplans haben. Dabei geht es zunächst um die Verfassungsmäßigkeit der SGB V-Regelung, sodann um Eigeninitiative wie auch reaktive Handlungsmöglichkeiten der Länder. Zudem sind mögliche Einschränkungen durch die G-BA-Vorgaben für die Landesplanung in den Blick zu nehmen.
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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