Die Privatpatientenklinik am Plankrankenhaus – Ein Beitrag zur Anwendung und zur Verfassungsmäßigkeit von § 17 Abs. 1 S. 5 KHG n.F
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Michael Quaas
Privatkliniken in der Nähe eines Plankrankenhauses ist es auf Grund des GKV-VStG seit dem 1.1.2012 verboten, höhere Entgelte von den Patienten zu veranlagen, als sie für das öffentlich geförderte Plankrankenhaus vorgeschrieben sind. Dies führt im Ergebnis zu einer gesetzlichen Abschaffung der Privatklinik am Plankrankenhaus, es sei denn, sie entschließt sich zu umfangreichen Strukturveränderungen. Ob die Privatpatientenklinik diesen Eingriff hinnehmen muss, ist eine Verfassungsfrage, die im folgenden Beitrag behandelt wird. Darüber hinaus wirft § 17 Abs. 1 S. 5 KHG n.F. zahlreiche Anwendungsprobleme auf, die ebenfalls erörtert werden.
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- GesRaktuell
- Die Privatpatientenklinik am Plankrankenhaus – Ein Beitrag zur Anwendung und zur Verfassungsmäßigkeit von § 17 Abs. 1 S. 5 KHG n.F
- Aspekte des Entlassmanagements nach § 39 SGB V
- Schnittmengen zwischen niedergelassenen Leistungserbringern (Vertragsärzten) und Krankenhäusern nach GKV-VStG
- Rechtsprechungkompakt
- Rechtsprechung
- Rezensionen
- GesRaktuell
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- Aspekte des Entlassmanagements nach § 39 SGB V
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