Die Neuordnung des Bedarfsplanungsrechts durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz
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Markus Kaltenborn
Das am 1.1.2012 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz sieht weit reichende Änderungen der vertragsärztlichen Bedarfsplanung vor. Die neuen Vorschriften ermöglichen nicht nur eine Flexibilisierung der bislang vielfach als zu starr und zu großräumig kritisierten Planungskriterien, sondern erlauben nunmehr auch eine zumindest teilweise Berücksichtigung des stationären Sektors. Die Länder sind über das neu geschaffene „gemeinsame Landesgremium“ in den Planungsprozess integriert. Zudem ist das Nachbesetzungsverfahren für Vertragsarztsitze in zulassungsbeschränkten Bereichen neu strukturiert und den Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit eröffnet worden, neue Förderinstrumente zur Verbesserung der Versorgung einzusetzen. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen, mit denen eine moderne Bedarfsplanung konfrontiert ist, werden in dem Beitrag die neuen Bestimmungen vorgestellt.
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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