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Adverse Selektion medizinischer Leistungserbringer – Marktversagen infolge Informationsasymmetrie und Verantwortungsgefälle

  • Tim Neelmeier und Uwe Schulte-Sasse
Veröffentlicht/Copyright: 29. April 2014
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Behandlungssicherheit ist das entscheidende medizinische Qualitätsmerkmal bei der Arztwahl. Sie lässt sich jedoch gegenwärtig von Patienten nur schwer antizipieren. Diese Informationsasymmetrie zwischen Anbietern und Nachfragern medizinischer Leistungen führt wirtschaftstheoretisch zur wettbewerblichen Verdrängung von Leistungserbringern mit hohen Sicherheitsstandards. Zur praktischen Anschauung dient beispielhaft die Geburtshilfe. Gesetzgeber und Rechtsprechung könnten das Marktversagen verhindern durch Präzisierung statt Bürokratisierung von Informationspflichten im geplanten Patientenrechtegesetz1 sowie Anpassung der rechtlichen an die wirtschaftlichen Verantwortungsstrukturen in Gesundheitseinrichtungen.

Online erschienen: 2014-4-29
Erschienen im Druck: 2012-2-1

© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

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