Adverse Selektion medizinischer Leistungserbringer – Marktversagen infolge Informationsasymmetrie und Verantwortungsgefälle
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Tim Neelmeier
Behandlungssicherheit ist das entscheidende medizinische Qualitätsmerkmal bei der Arztwahl. Sie lässt sich jedoch gegenwärtig von Patienten nur schwer antizipieren. Diese Informationsasymmetrie zwischen Anbietern und Nachfragern medizinischer Leistungen führt wirtschaftstheoretisch zur wettbewerblichen Verdrängung von Leistungserbringern mit hohen Sicherheitsstandards. Zur praktischen Anschauung dient beispielhaft die Geburtshilfe. Gesetzgeber und Rechtsprechung könnten das Marktversagen verhindern durch Präzisierung statt Bürokratisierung von Informationspflichten im geplanten Patientenrechtegesetz1 sowie Anpassung der rechtlichen an die wirtschaftlichen Verantwortungsstrukturen in Gesundheitseinrichtungen.
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
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- Adverse Selektion medizinischer Leistungserbringer – Marktversagen infolge Informationsasymmetrie und Verantwortungsgefälle
- Patientenmobilität in Europa – Entstehung und Inhalt der RL 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.3.2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
- Rechtsprechung kompakt
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