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Ausschluss, Therapiehinweis und Kostenregelungen – Vom Ineinandergreifen der verschiedenen Instrumentarien zur Regulierung der Arzneimittelversorgung

  • Ernst Hauck
Veröffentlicht/Copyright: 29. April 2014
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Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz justiert die Regelungsinstrumente für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu. Um den Blick auf die Systemänderungen zu fokussieren, bedarf es der Eingrenzung (dazu I.). Das AMNOG schränkt unter Beibehaltung der Grundstrukturen der Arzneimittelversorgung die Möglichkeiten ein, Arzneimittel nicht in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen (dazu II. 1.) und Therapiehinweise zu geben (dazu II. 2.). Es schafft unter Fortführung der Grundprinzipien der Kostenregelungen mit der Nutzen- und Kosten-Nutzenbewertung als Basis von Erstattungsvereinbarungen, ersatzweise gerichtlich überprüfbaren Schiedssprüchen ein neues Regulierungsinstrumentarium (dazu II. 3.). Das AMNOG ändert die Festbetragsanpassung (dazu II. 4.) und erschwert Rabattvereinbarungen, indem es u.a. den Versicherten in Fällen medizinischer Austauschbarkeit von Arzneimitteln erleichtert, Kostenerstattung zu wählen (dazu II. 5.). Zugleich begründet es ein neues Verhältnis der Instrumentarien zur Regulierung der Arzneimittelversorgung (dazu III.).

Online erschienen: 2014-4-29
Erschienen im Druck: 2011-2-1

© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

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