Die Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission zur genetischen Beratung
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Anne Rummer
Die mit großer Spannung erwartete Richtlinie der Gendiagnostik- Kommission zur genetischen Beratung ist am 11.7.2011 in Kraft getreten. Nachdem das Gendiagnostikgesetz (GenDG)1 für genetische Untersuchungen eine ärztliche Beratungspflicht etabliert, eine neue Beratungsqualifikation eingeführt und gleichzeitig den Rahmen für die Beratungsinhalte gesteckt hatte, ist nun der erste Schritt zur Umsetzung dieser Vorgaben in die Praxis erfolgt. Die Richtlinie konkretisiert die Vorgaben für die Beratungsinhalte vor und nach diagnostischen, prädiktiven und vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen und formuliert die Anforderungen an die „Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung“. Ob noch rechtzeitig wird sich zeigen: Bereits ab 1.2.2012 darf die Beratung im Sinne des GenDG nur noch von Ärzten geleistet werden, die diese neue Qualifikation nachweisen können. Eine Ausnahme gilt für Fachärzte für Humangenetik und für Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“.
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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