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Zivilrechtliche Abmahnungen der Ärztekammern gegen ihre eigenen Mitglieder
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Wieland Schinnenburg
Veröffentlicht/Copyright:
29. April 2014
Trotz der erheblichen Liberalisierung des ärztlichen Werberechtes gibt es immer noch Beschränkungen. Diese gegenüber ihren Mitgliedern durchzusetzen, zählt zu den Aufgaben der Ärztekammern. Sie bedienen sich dazu sowohl des Berufsrechts als auch der Möglichkeiten des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es ist zu prüfen, ob die Kammern in der Wahl ihrer Mittel frei sind oder ihr besonderes Verhältnis zu ihren Mitgliedern beachten müssen.
Online erschienen: 2014-4-29
Erschienen im Druck: 2007-12-1
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- GesRaktuell
- Auftragsvergabe im Gesundheitssektor
- Die Ausschreibungspflichtigkeit von Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V nach den Vorgaben des europäischen Vergaberechts
- Zivilrechtliche Abmahnungen der Ärztekammern gegen ihre eigenen Mitglieder
- Rechtsprechung kompakt
- Rechtsprechung
- Rezensionen
- GesRaktuell
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