Ansprüche gesetzlicher Krankenkassen gegen Leistungserbringer wegen Fehlverhaltens
-
Ruth Schimmelpfeng-Schütte
Fehlverhalten im Gesundheitswesen beschäftigt die Presse immer mehr - auch das Fehlverhalten von Leistungserbringern. Die gesetzlichen Krankenkassen versuchen, den entstandenen Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu minimieren. Weil viele Rechtsfragen bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Erstattungsansprüchen noch ungeklärt sind, streben die Krankenkassen gütliche Einigungen mit den Leistungserbringern an. Sie sehen von Strafanzeigen ab, wenn die Leistungserbringer freiwillig zahlen. Die Fokussierung auf den rein monetären Aspekt von Fehlverhalten ist doppelt negativ. Es signalisiert den betroffenen Leistungserbringern, dass sie mit einem Fehlverhalten allenfalls eine Rückzahlung riskieren. Darüber hinaus schwächt es die Redlichkeit bei der Leistungserbringung generell.
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- GesRaktuell
- Ansprüche gesetzlicher Krankenkassen gegen Leistungserbringer wegen Fehlverhaltens
- Das „Krankenhaus“ – Überlegungen zu einem vielschichtigen Rechtsbegriff
- Sturzprophylaxe versus Selbstbestimmungsrecht – Ein haftungsrechtlicher Überblick zur Sturzproblematik von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen
- Rechtsprechung kompakt
- Rechtsprechung
- Rezensionen
- GesR aktuell
Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- GesRaktuell
- Ansprüche gesetzlicher Krankenkassen gegen Leistungserbringer wegen Fehlverhaltens
- Das „Krankenhaus“ – Überlegungen zu einem vielschichtigen Rechtsbegriff
- Sturzprophylaxe versus Selbstbestimmungsrecht – Ein haftungsrechtlicher Überblick zur Sturzproblematik von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen
- Rechtsprechung kompakt
- Rechtsprechung
- Rezensionen
- GesR aktuell