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Mehrstufige Vertretung

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205Georg Maier-ReimerMehrstufi ge VertretungInhaltsübersicht I. Grundlagen1. Meinungsstand2. Stellungnahme3. Abgrenzungen und Ausnahmen4. Gesamtvertretung5. Delegation bei Einzelvertretung II. Einzelheiten1. Erteilung der Vollmacht2. Selbstkontrahieren3. Willensmängel und Kenntnis4. Dauer und Widerruf der Vollmacht5. Vertretung ohne Vertretungsmacht6. Eigenhaftung des Vertreters III. ErgebnisseDas Phänomen der Untervertretung ist alt. Ebenso alt sind die Bemühungen um ihr Verständnis oder ihre Konstruktion. Der Streit geht darum, ob der Unter-vertreter notwendig unmittelbarer Vertreter des Geschäftsherrn (Prinzipals) ist oder ob er je nach seinem Auftreten direkter Vertreter des Prinzipals oder Vertreter des Hauptvertreters in dessen Eigenschaft als Vertreter des Prinzipals ist. Erstaunlicherweise werden einige Fragen, die sich aus der Gestaltung der Untervertretung ergeben, offenbar nicht thematisiert. Diese Fragen sind von beträchtlicher praktischer Bedeutung. Ihnen soll in diesen Hans-Jürgen Hellwiggewidmeten Zeilen nachgegangen werden. I. Grundlagen1. Meinungsstand Der BGH hält zwei Arten der Untervertretung für möglich. Bei der einen sei der Untervertreter unmittelbarer Vertreter des Prinzipals (unmittelbare Unterver-tretung, Direktvertretung), bei der anderen sei er Vertreter des Vertreters und dieser vertrete, so selbst vertreten, den Prinzipal (mittelbare Untervertretung, Durchgangsvertretung)1. Die einschlägigen Entscheidungen des BGH sind deut-lich an dem Thema der Zuordnung der Haftung gemäß § 179 BGB orientiert. In der ersten Entscheidung2 hatte der dann verklagte Uhrmacher von einem Kun-den eine nach dessen Erklärung einem Dritten (Prinzipal) gehörende, diesem aber gestohlene Uhr nebst einem gefälschten Verkaufsauftrag des Prinzipals entgegengenommen und unter Darlegung seiner Legitimationsgrundlagen an den späteren Kläger verkauft. Dieser hatte die Uhr an den Prinzipal/Eigentü-mer herausgeben müssen und klagte jetzt gegen den Uhrmacher auf Ersatz des gezahlten Kaufpreises wegen Fehlens einer Vertretungsmacht für den Prinzipal. Der BGH führte entsprechend der damaligen herrschenden Lehre die beiden Möglichkeiten für die Gestaltung der Untervertretung aus und wertete das 1 BGHZ 32, 250; 68, 391; ebenso schon RGZ 108, 405.2 BGHZ 32, 250, 253 ff.
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

205Georg Maier-ReimerMehrstufi ge VertretungInhaltsübersicht I. Grundlagen1. Meinungsstand2. Stellungnahme3. Abgrenzungen und Ausnahmen4. Gesamtvertretung5. Delegation bei Einzelvertretung II. Einzelheiten1. Erteilung der Vollmacht2. Selbstkontrahieren3. Willensmängel und Kenntnis4. Dauer und Widerruf der Vollmacht5. Vertretung ohne Vertretungsmacht6. Eigenhaftung des Vertreters III. ErgebnisseDas Phänomen der Untervertretung ist alt. Ebenso alt sind die Bemühungen um ihr Verständnis oder ihre Konstruktion. Der Streit geht darum, ob der Unter-vertreter notwendig unmittelbarer Vertreter des Geschäftsherrn (Prinzipals) ist oder ob er je nach seinem Auftreten direkter Vertreter des Prinzipals oder Vertreter des Hauptvertreters in dessen Eigenschaft als Vertreter des Prinzipals ist. Erstaunlicherweise werden einige Fragen, die sich aus der Gestaltung der Untervertretung ergeben, offenbar nicht thematisiert. Diese Fragen sind von beträchtlicher praktischer Bedeutung. Ihnen soll in diesen Hans-Jürgen Hellwiggewidmeten Zeilen nachgegangen werden. I. Grundlagen1. Meinungsstand Der BGH hält zwei Arten der Untervertretung für möglich. Bei der einen sei der Untervertreter unmittelbarer Vertreter des Prinzipals (unmittelbare Unterver-tretung, Direktvertretung), bei der anderen sei er Vertreter des Vertreters und dieser vertrete, so selbst vertreten, den Prinzipal (mittelbare Untervertretung, Durchgangsvertretung)1. Die einschlägigen Entscheidungen des BGH sind deut-lich an dem Thema der Zuordnung der Haftung gemäß § 179 BGB orientiert. In der ersten Entscheidung2 hatte der dann verklagte Uhrmacher von einem Kun-den eine nach dessen Erklärung einem Dritten (Prinzipal) gehörende, diesem aber gestohlene Uhr nebst einem gefälschten Verkaufsauftrag des Prinzipals entgegengenommen und unter Darlegung seiner Legitimationsgrundlagen an den späteren Kläger verkauft. Dieser hatte die Uhr an den Prinzipal/Eigentü-mer herausgeben müssen und klagte jetzt gegen den Uhrmacher auf Ersatz des gezahlten Kaufpreises wegen Fehlens einer Vertretungsmacht für den Prinzipal. Der BGH führte entsprechend der damaligen herrschenden Lehre die beiden Möglichkeiten für die Gestaltung der Untervertretung aus und wertete das 1 BGHZ 32, 250; 68, 391; ebenso schon RGZ 108, 405.2 BGHZ 32, 250, 253 ff.
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Kapitel in diesem Buch

  1. Frontmatter I
  2. Vorwort V
  3. Inhalt IX
  4. Verzeichnis der Autoren XIII
  5. I. Berufsrecht
  6. Zum Ethos des Rechtsanwalts – Ein Beitrag aus österreichischer Sicht 3
  7. Von Schwierigkeiten der Anwaltschaft mit der Freiheit der Advokatur 13
  8. A global code of conduct for lawyers: is it feasible? 31
  9. Aktuelle Probleme des anwaltsgerichtlichen Verfahrens 39
  10. Die Berufsregeln der Europäischen Rechtsanwälte (CCBE-Regeln) in der Rechtsprechung deutscher Gerichte 47
  11. Die freie Anwaltswahl – ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip auch in der Rechtsschutzversicherung – Gedanken zum Urteil Eschig des EuGH und seinen Folgen 69
  12. Whistleblower Or Confidant? – The Conflict Between Anti-Money Laundering Legislation And Client Confidentiality 83
  13. II. Gesellschaftsrecht
  14. Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer deutschen SE 105
  15. Gesellschaften aus nicht privilegierten Drittstaaten im Internationalen Privatrecht: „Utopia Limited; oder: Die Blüten des Fortschritts“ 117
  16. Der Gesellschafterausschuss der KGaA 143
  17. Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung bei späterer Protokollierung 153
  18. Der Mehrheitsaktionär als abhängiges Aufsichtsratsmitglied? 163
  19. Beschaffung von restricted shares zur Vergütung von Führungskräften 181
  20. Mehrstufige Vertretung 205
  21. Zur Zukunft des gesellschaftsrechtlichen Kapitalschutzes in Europa 221
  22. Transnationale Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften im primären Binnenmarktrecht nach der Lissabonner Reform 251
  23. More stick than carrot – Kritische Betrachtung einiger Maßnahmen zur Verbesserung der Corporate Governance 269
  24. Die Berücksichtigung von Konzernzielen bei der variablen Vergütung des Vorstands einer abhängigen Gesellschaft im faktischen Konzern 285
  25. Vorstandspflichten bei der Vergabe von Krediten an die Muttergesellschaft im faktischen Aktienkonzern nach „MPS“ 293
  26. Finanzkrise und Wirtschaftsrecht – Überlegungen über die Aufgabe von Juristen in Anbetracht des aktuellen Krisengeschehens 311
  27. Aufsicht und Kontrolle von Ratingagenturen 329
  28. Neuverhandlung einer SE-Beteiligungsvereinbarung bei „strukturellen Änderungen“ 347
  29. Schutz gegen Umgehung der Kapitalaufbringungsregeln bei der AG – Überlegungen de lege ferenda 373
  30. Verbandskompetenz und Individualautonomie im Recht der Personengesellschaften 397
  31. Haftung ausgeschiedener OHG-Gesellschafter für öffentlichrechtliche Gesellschaftsverbindlichkeiten 413
  32. III. Zivilrecht
  33. Der Rangrücktritt zur Vermeidung der Insolvenz 433
  34. International arbitration and advocacy: a civilist’s point of view 445
  35. Die Haftung des Wirtschaftsprüfers 457
  36. IV. Varia
  37. Kommunale Unternehmen in Konkurrenz zur Privatwirtschaft – rechtliche Rahmenbedingungen und bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten 475
  38. Die Finanzierung von Staaten durch externe Anleihen in der künftigen Architektur der Europäischen Währungsunion 487
  39. Einige (rudimentäre) Anmerkungen zur naturrechtlichen Perspektive von Papst Benedikt XVI. 497
  40. Schriftenverzeichnis Professor Dr. Hans-Jürgen Hellwig 517
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