Sektorale Heilpraktikererlaubnisse (Un-)Vermeidbarkeit einer Zersplitterung des Heilpraktikerrechts?
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René Sasse
Das Heilpraktikergesetz bildet einen beständigen juristischen Sonderfall. Unter nationalsozialistischer Herrschaft mit der Intention erlassen, den Beruf des Heilpraktikers abzuschaffen, wandelte es sich in der Nachkriegszeit zu einem Zulassungsgesetz für eben diese Berufsgruppe. Trotz erheblicher Veränderungen im Recht der Gesundheitsberufe hat der Gesetzgeber diesem judikativ bedingtenWandel bis zum heutigen Tage nicht adäquat Rechnung getragen. Das Heilpraktikerrecht ist überwiegend durch Vorgaben der Rechtsprechung geprägt. In jüngster Zeit hat insbesondere die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Möglichkeit bzw. Erforderlichkeit sektoraler Heilpraktikererlaubnisse für Physiotherapeuten Bedeutung erlangt. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, ob dieses Urteil zu einer Zersplitterung der Heilpraktikerzulassung oder gar einer Auflösung des Heilpraktikerrechts führt.
© 2013 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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