Auswirkungen der neuen Rechtsprechung des BFH vom 16.5.2013 zu Betriebsveranstaltungen
-
Uwe Albert
Mit Datum vom 16.5.2013 hat der BFH in zwei neuen Entscheidungen (BFH v. 16.5.2013 - VI R 94/10, FR 2013, 1094; v. 16.5.2013 - VI R 7/11, FR 2013, 1097) seine Rechtsprechung insbesondere zu der Frage geändert, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bei den teilnehmenden Arbeitnehmern zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Die neue Rechtsprechung hat aber nicht nur Auswirkungen auf Betriebsveranstaltungen, sondern auch auf die grundsätzliche Frage, welche Aufwendungen eines Arbeitgebers, die Mitarbeiter betreffen, bei dem Mitarbeiter zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Darüber hinaus hat der BFH auch entschieden ob und wenn ja, welche Aufwendungen des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Betriebsveranstaltung als Reisekosten zu behandeln sind, die der Arbeitgeber steuerfrei erstatten oder die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann.
© 2013 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Articles in the same Issue
- 10.9785/ovs-fr-2013-masthead
- 10.9785/ovs-fr-2013-iii
- Restriktionen steuerrechtlicher Subsysteme
- Auswirkungen der neuen Rechtsprechung des BFH vom 16.5.2013 zu Betriebsveranstaltungen
- Ceterum censeo
- Diskussionsbeitrag
- Der Vorlagebeschluss des I. BFH-Senats an das BVerfG zur Personengesellschaftsbesteuerung: – Ein neuer „Paukenschlag“
- Rechtsprechung
- Verwaltungsentscheidungen
- 10.9785/ovs-fr-2013-backmatter
Articles in the same Issue
- 10.9785/ovs-fr-2013-masthead
- 10.9785/ovs-fr-2013-iii
- Restriktionen steuerrechtlicher Subsysteme
- Auswirkungen der neuen Rechtsprechung des BFH vom 16.5.2013 zu Betriebsveranstaltungen
- Ceterum censeo
- Diskussionsbeitrag
- Der Vorlagebeschluss des I. BFH-Senats an das BVerfG zur Personengesellschaftsbesteuerung: – Ein neuer „Paukenschlag“
- Rechtsprechung
- Verwaltungsentscheidungen
- 10.9785/ovs-fr-2013-backmatter