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Gemeinnützigkeit im Forschungsbereich – Chance und Korsett

  • Martin Strahl
Veröffentlicht/Copyright: 14. September 2013
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Abstract

Gemeinnützige Körperschaften verlieren nach der Zweckbetriebsfiktion des § 68 Nr.9 AO grundsätzlich die steuerlichen Begünstigungen nicht, wenn sie im Auftrag Dritter entgeltlich Forschungstätigkeiten ausüben. Dies setzt jedoch einerseits voraus, dass es sich bei den Forschungstätigkeiten nicht um die Anwendung gesicherter Erkenntnisse handelt, andererseits ist das Finanzierungserfordernis zu wahren, wonach der Träger der Forschungseinrichtung sich überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter und der Vermögensverwaltung zu finanzieren hat. Der folgende Beitrag geht auf die sich insoweit ergebenden Abgrenzungsprobleme ein und beleuchtet die Würdigung des Finanzierungserfordernisses durch die Finanzverwaltung kritisch. Insbesondere tritt der Verf. der Rechtsauffassung entgegen, Träger eines gemeinnützigen Betriebes gewerblicher Art, in dessen Rahmen Forschungstätigkeiten ausgeübt werden, sei der Betrieb gewerblicher Art selbst und nicht die jeweilige juristische Person des öffentlichen Rechts, der er zuzuordnen ist.

Online erschienen: 2013-09-14
Erschienen im Druck: 2006-11

© 2013 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

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