Home Die Bestimmung des kollektiven Gesamtbetrags nach dem VDuG
Article
Licensed
Unlicensed Requires Authentication

Die Bestimmung des kollektiven Gesamtbetrags nach dem VDuG

  • Dominik Skauradszun
Published/Copyright: June 28, 2024
Become an author with De Gruyter Brill

Zusammenfassung

In allen bislang erhobenen Verbandsklagen begehren die klageberechtigten Stellen kollektive Gesamtbeträge und haben damit ohne langes Zögern von der neuen prozessualen Figur Gebrauch gemacht (vgl. etwa OLG Hamm - I-2 VKl 1/23 - I-2 VKl 2/23, I-12 VKl 1/23; die Abhilfeanträge sind im Verbandsklageregister einsehbar). Der folgende Beitrag gibt den OLGs, klageberechtigten Stellen und Unternehmern eine Orientierungshilfe zur Bestimmung dieses kollektiven Gesamtbetrags.

Online erschienen: 2024-06-28
Erschienen im Druck: 2024-06-01

© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Downloaded on 23.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/mdtr-2024-781202/html
Scroll to top button