Wegzugsteuer: Zur Auslegung des § 6 AStG
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Stefanie Beinert
Zusammenfassung
Unternehmerfamilien zeichnen sich durch eine zunehmende Mobilität im Gesellschafterkreis aus. Die steuerrechtlichen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV), die in der Wegzugsteuer liegen, haben daher große Bedeutung. Häufig ist der Wegzug nur temporär, d.h. auf den Verlust des deutschen Besteuerungsrechts folgt nach einer Phase des Nichtbestehens des Besteuerungsrechts die erneute steuerrechtliche Verstrickung der Anteile. Man sollte meinen, dass der Gesetzgeber den Wegzug akzeptiert und den Zuzug attraktiv gestaltet, was aber nicht der Fall ist. Die Vorschrift des § 6 AStG wirft eine ganze Reihe von Auslegungsfragen auf; einigen soll nachfolgend nachgegangen werden.
Abstract
Entrepreneurial families are characterized by increasing mobility within the circle of shareholders. The tax law restrictions on the freedom of establishment (Art. 49 TFEU), which lie in exit taxation, are therefore of great importance. The departure is often only temporary, i.e. the loss of the German right of taxation is followed by the loss of the German right of taxation is followed by a phase of non-existence of the right of taxation followed by a renewed tax liability of the shares. One would think that the legislator would accept the departure and make immigration attractive, but this is not the case. The provision of Sec. 5 AStG raises a number of questions of interpretation, some of which will be discussed below.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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