Home Law Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 11.1.2024 – C-755/22
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Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 11.1.2024 – C-755/22

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Published/Copyright: October 12, 2024

Zusammenfassung

„Art. 8 und 23 der Richtlinie 2008/48/EG [...] vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge [...] sind dahin auszulegen, dass sie in einem Fall, in dem der Kreditgeber gegen seine Verpflichtung zur Bewertung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers verstoßen hat, der Verhängung einer Sanktion gegen den Kreditgeber nach nationalem Recht, bestehend in der Nichtigkeit des Verbraucherkreditvertrags und dem Verlust seines Anspruchs auf Zahlung der vereinbarten Zinsen, auch dann nicht entgegenstehen, wenn dieser Vertrag von den Parteien vollständig erfüllt wurde und der Verstoß für den Verbraucher keine nachteiligen Folgen hatte.“

Online erschienen: 2024-10-12
Erschienen im Druck: 2024-10-01

© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Downloaded on 29.3.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/gpr-2024-210505/html
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