Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 11.1.2024 – C-755/22
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Zusammenfassung
„Art. 8 und 23 der Richtlinie 2008/48/EG [...] vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge [...] sind dahin auszulegen, dass sie in einem Fall, in dem der Kreditgeber gegen seine Verpflichtung zur Bewertung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers verstoßen hat, der Verhängung einer Sanktion gegen den Kreditgeber nach nationalem Recht, bestehend in der Nichtigkeit des Verbraucherkreditvertrags und dem Verlust seines Anspruchs auf Zahlung der vereinbarten Zinsen, auch dann nicht entgegenstehen, wenn dieser Vertrag von den Parteien vollständig erfüllt wurde und der Verstoß für den Verbraucher keine nachteiligen Folgen hatte.“
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- Editorial
- Editorial — Landmark CJEU Judgment on Internal Judicial Independence C-554/21, C-622/21, and C-727/21 (Hann-Invest et al.)
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- Allgemeines Unions- und Unionsprivatrecht
- Aktuelle Entwicklungen im europäischen Datenrecht
- Hungarian Case Law Relating to European Private Law (2023–2024)
- Rezension zu: Mertens, Timon, Accountability im europäischen Datenschutzrecht
- Obligationenrecht
- Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 11.1.2024 – C-755/22
- Der schwerwiegende und nicht geringfügige Mangel nach dem neuen Gewährleistungsrecht – zugleich eine Besprechung zu OGH 9 Ob 41/23d
- Der polnische Oberste Gerichtshof: Ein Falschfahrer auf der Bahn der EuGH-Rechtsprechung zur Autohaftpflichtversicherung?
- Europäisches Arbeitsrecht vor dem Gerichtshof der Europäischen Union 2022/2023
- Neues aus Brüssel
- Stand: 10.9.2024
- Impressum
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