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Überlegungen zum Täterkreis von § 75a Abs. 1 IfSG — Zugleich Besprechung von BGH v. 18.10.2023 – 1 StR 146/23, GesR 2024, 325 (in diesem Heft)
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Matthias Krüger
and Yero Sy
Published/Copyright:
May 28, 2024
Zusammenfassung
Im Herbst 2023 meinte der 1. Strafsenat am BGH, dass die vom Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfassten Manipulationen an digitalen Impfzertifikaten nicht bloß von bestimmten Tätern als sog. Sonderdelikte begangen werden können, sondern als sog. Allgemeindelikte von jedermann. Wenngleich er sich auf einen Vorläufer von § 75a Abs. 1 IfSG bezog, ist sein Beschluss nicht bloß rechtshistorisch interessant. Vielmehr stellt sich die Frage ebenso für die aktuelle Tatbestandsfassung. Dabei sprechen, um das Ergebnis der Überlegungen vorwegzunehmen, die besseren Gründe dafür, dem Senat zu widersprechen.
Online erschienen: 2024-05-28
Erschienen im Druck: 2024-05-01
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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