Home Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers – Zugleich Anmerkung zu BFH v. 5.2.2025 – VI R 3/23, FR 2025, 578
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Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers – Zugleich Anmerkung zu BFH v. 5.2.2025 – VI R 3/23, FR 2025, 578

  • Hendrik Hübner
Published/Copyright: June 12, 2025
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Zusammenfassung

Sowohl der Werbungskostenabzug von Aufwendungen für den Umzug eines Steuerpflichtigen als auch der Werbungskostenabzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer waren bereits vielfach Gegenstand finanzgerichtlicher Entscheidungen. In dem erst kürzlich veröffentlichten Urteil v. 5.2.2025 - VI R 3/23 hat der BFH ausführlich Stellung zu der, letztlich beide Themenkomplexe berührenden Frage genommen, ob die Aufwendungen der Kläger für den Umzug in eine größere Wohnung, um dort erstmals häusliche Arbeitszimmer einzurichten, als Werbungskosten abzugsfähig sind und diese abweichend von der Vorinstanz negativ beantwortet. Auf Grundlage dieses Urteils wirft der vorliegende Beitrag einen Blick auf den Hintergrund und die Bedeutung der getroffenen Entscheidung.

Online erschienen: 2025-06-12
Erschienen im Druck: 2025-06-01

© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Downloaded on 14.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/fr-2025-1071204/html
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