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Zur Maßgeblichkeit der konkreten Organisationsstruktur für die Teilbetriebsabgrenzung – Zu den Tatbestandsmerkmalen „in einem Unternehmensteil“ und „in organisatorischer Hinsicht“ in Art. 2 Buchst. j FRL

  • Jens Hageböke
Published/Copyright: June 12, 2025
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Zusammenfassung

Der X. Senat des BFH wird im Revisionsverfahren X R 33/23 gegen das Urteil des FG Nürnberg vom 12.9.2023 (1 K 985/22) zur Frage, ob gemeinsam genutzte IT-Plattformen bei einer Abspaltung ein „Spaltungshindernis" für die Steuerneutralität des abgespaltenen Vermögens sind, voraussichtlich auch zur grundlegenden (Vor-)Frage Stellung nehmen, welche Bedeutung die konkrete Organisationsstruktur für die „Zuordnung“ der Wirtschaftsgüter zu einem „Teilbetrieb“ im Kontext der Anwendung des sog. „europäischen Teilbetriebsbegriffs“ nach Art. 2 Buchst. j Fusionsrichtlinie (FRL) hat. Das FG Nürnberg hat die Relevanz dieser Frage allerdings nicht erkannt und zudem die Frage des anwendbaren Teilbetriebsbegriffs („nationaler“ vs. „europäischer Teilbetriebsbegriff“?) sowie möglicher Unterschiede offengelassen (Streitjahr war 2014). Der BFH wird sich auch zu diesen wichtigen Fragen äußern müssen. Der nachfolgende Beitrag behandelt eine - soweit ersichtlich - in der Literatur zum „europäischen Teilbetriebsbegriff“ noch nicht vertieft behandelte Frage zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals „in einem Unternehmensteil“ i.V.m. dem Tatbestandmerkmal „in organisatorischer Hinsicht“ in Art. 2 Buchst. j FRL.

Online erschienen: 2025-06-12
Erschienen im Druck: 2025-06-01

© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Downloaded on 14.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/fr-2025-1071202/html
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