Zur Maßgeblichkeit der konkreten Organisationsstruktur für die Teilbetriebsabgrenzung – Zu den Tatbestandsmerkmalen „in einem Unternehmensteil“ und „in organisatorischer Hinsicht“ in Art. 2 Buchst. j FRL
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Jens Hageböke
Zusammenfassung
Der X. Senat des BFH wird im Revisionsverfahren X R 33/23 gegen das Urteil des FG Nürnberg vom 12.9.2023 (1 K 985/22) zur Frage, ob gemeinsam genutzte IT-Plattformen bei einer Abspaltung ein „Spaltungshindernis" für die Steuerneutralität des abgespaltenen Vermögens sind, voraussichtlich auch zur grundlegenden (Vor-)Frage Stellung nehmen, welche Bedeutung die konkrete Organisationsstruktur für die „Zuordnung“ der Wirtschaftsgüter zu einem „Teilbetrieb“ im Kontext der Anwendung des sog. „europäischen Teilbetriebsbegriffs“ nach Art. 2 Buchst. j Fusionsrichtlinie (FRL) hat. Das FG Nürnberg hat die Relevanz dieser Frage allerdings nicht erkannt und zudem die Frage des anwendbaren Teilbetriebsbegriffs („nationaler“ vs. „europäischer Teilbetriebsbegriff“?) sowie möglicher Unterschiede offengelassen (Streitjahr war 2014). Der BFH wird sich auch zu diesen wichtigen Fragen äußern müssen. Der nachfolgende Beitrag behandelt eine - soweit ersichtlich - in der Literatur zum „europäischen Teilbetriebsbegriff“ noch nicht vertieft behandelte Frage zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals „in einem Unternehmensteil“ i.V.m. dem Tatbestandmerkmal „in organisatorischer Hinsicht“ in Art. 2 Buchst. j FRL.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Neues zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15a EStG
- Zur Maßgeblichkeit der konkreten Organisationsstruktur für die Teilbetriebsabgrenzung – Zu den Tatbestandsmerkmalen „in einem Unternehmensteil“ und „in organisatorischer Hinsicht“ in Art. 2 Buchst. j FRL
- Der Veranlassungszusammenhang des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG – Analyse sowie Einordnung der aktuellen Rechtsprechung und Handlungsempfehlungen
- Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers – Zugleich Anmerkung zu BFH v. 5.2.2025 – VI R 3/23, FR 2025, 578
- Ceterum censeo
- Donalds schöne neue Steuerwelt
- Rechtsprechung
- Freiberufler
- Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger
- Werbungskosten
- Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts
- Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
- Rechtsschutzgarantie
- Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Überspannung der Darlegungsanforderungen bzgl. der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- Verwaltungsentscheidungen
- Wegzugsbesteuerung
- Folgen des EuGH-Urteils vom 26.2.2019, Wächtler – C-581/17 (EU:C:2019:138), unter Berücksichtigung des BFH-Urteils v. 6.9.2023 – I R 35/20 (FR 2024, 282, zur Veröffentlichung im BStBl. II vorgesehen)
- Impressum
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