Zweifelsfragen bei der ertragsteuerlichen Behandlung von rückwirkungslosen Earn-Out Gestaltungen
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Johannes Feld
Zusammenfassung
Earn-Out Vereinbarungen und deren ertragsteuerliche Behandlung sind in der jüngeren Vergangenheit zunehmend durch die Judikatur erschlossen worden. Hierbei beschränkte sich die Rechtsprechung des BFH jedoch nicht nur auf die Übertragung der Rechtsprechungsgrundsätze zur Earn-Out Kategorisierung in rückwirkende und rückwirkungslose Kaufpreisbestandteile auf Kapitalgesellschafts-Sachverhalte. Auch die ertragsteuerlichen Rechtsfolgen in Form der Besteuerung von rückwirkungslosen Earn-Out Vereinbarungen wurden auf die Veräußerungsbesteuerung mit der Konsequenz übertragen, dass auf Seiten des Veräußerers ungeklärte Fragen bei der Anwendung des § 8b KStG resultieren können, insbesondere wenn Aktivierungs- und Zuflusszeitpunkt von Earn-Out Forderung und Earn-Out Zahlung auseinanderfallen.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Steuervergünstigungen für Forschung und Entwicklung und globale Mindeststeuer („Pillar 2“) – Eine exemplarische Einordnung der FuE-Steuergutschrift sowie IP-Box
- Zweifelsfragen bei der ertragsteuerlichen Behandlung von rückwirkungslosen Earn-Out Gestaltungen
- Tagungsbericht „Einsatz von KI beim Steuervollzug“
- Ceterum censeo
- Es ist vollbracht
- Rechtsprechung
- Steuerfreier Sanierungsertrag
- Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen
- Kapitalerträge
- Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags
- Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags
- Verwaltungsentscheidungen
- Solidaritätszuschlag/Körperschaftsteuer
- Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder: Kein Anspruch auf Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens auf das Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 Abs. 5 KStG 2002 n.F.
- Impressum
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- Steuervergünstigungen für Forschung und Entwicklung und globale Mindeststeuer („Pillar 2“) – Eine exemplarische Einordnung der FuE-Steuergutschrift sowie IP-Box
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- Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder: Kein Anspruch auf Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens auf das Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 Abs. 5 KStG 2002 n.F.
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