Startseite § 8c KStG: BMF reagiert mit Nichtanwendungserlass auf AdV-Beschluss des BFH v. 12.4.2023 – I B 74/22 (AdV)
Artikel
Lizenziert
Nicht lizenziert Erfordert eine Authentifizierung

§ 8c KStG: BMF reagiert mit Nichtanwendungserlass auf AdV-Beschluss des BFH v. 12.4.2023 – I B 74/22 (AdV)

  • Markus Suchanek und Gary Rüsch
Veröffentlicht/Copyright: 31. Januar 2025
Veröffentlichen auch Sie bei De Gruyter Brill

Zusammenfassung

Mit am 6.7.2023 veröffentlichten Beschl. v. 12.4.2023 - I B 74/22 (AdV), FR 2023, 784 hatte der BFH die Vollziehung eines körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustfeststellungsbescheids aufgrund ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG im Streitjahr 2016 ausgesetzt, was zu einer faktischen Außerkraftsetzung der gesamten Vorschrift führt. Dagegen stemmt sich das BMF nun - mit voller Überzeugung und frei nach dem Motto: „Totgesagte leben länger“ - mit einem auf den 20.11.2024 datierten Nichtanwendungserlass, dessen Begründung allerdings nicht überzeugt, wie im Folgenden in aller Kürze dargestellt wird. Betroffenen Steuerpflichtigen ist daher zu raten, gegen die Ablehnung von entsprechenden AdV-Anträgen den gerichtlichen Weg zu beschreiten, um ihre Rechte durchzusetzen.

Online erschienen: 2025-01-31
Erschienen im Druck: 2025-02-01

© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Heruntergeladen am 15.10.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/fr-2025-1070302/html
Button zum nach oben scrollen