Die neue BFH-Rechtsprechung zu Earn-Out-Klauseln bei Veräußerung von Mitunternehmeranteilen — Kritische Würdigung und praktische Implikationen
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Benjamin Nowak
Zusammenfassung
Der BFH hatte jüngst erstmals die Gelegenheit, ausführlich zu gewinnabhängigen Earn-Out-Klauseln Stellung zu beziehen. Bedauerlicherweise weisen seine Ausführungen einige steuersystematische Verwerfungen auf. Zudem unterließ es der BFH, betriebswirtschaftliche Einflussfaktoren zu berücksichtigen, obwohl er selbst eine wirtschaftliche Betrachtungsweise postuliert. Hieraus könnten sich deutlich differenziertere Auslegungen ergeben. Weiterhin ließ der BFH offen, wie mit Begünstigungsnormen (§ 16 Abs. 4 EStG, § 34 EStG) zu verfahren ist und ob die Urteilsgrundsätze auf alternative Ausgestaltungen Anwendung finden. Dieser Beitrag würdigt die betreffende Entscheidung umfassend und nimmt auch zu praktisch relevanten Fragestellungen eine Einordnung vor.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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- Inhalt
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- Zum Abschlussbericht der Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“
- Zur Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell
- Immobiliengesellschaften gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 e) cc) EStG – Doppelbesteuerungsrisiken bei ausländischen Lebens- und Krankenversicherungen als Anteilseigner
- Die neue BFH-Rechtsprechung zu Earn-Out-Klauseln bei Veräußerung von Mitunternehmeranteilen — Kritische Würdigung und praktische Implikationen
- Ceterum censeo
- Catos Faktorverfahren
- Rechtsprechung
- Personengesellschaften
- Versteuerung von „Earn-Out-Zahlungen“ im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
- Körperschaften
- Zur Anwendung des § 8c KStG a.F. auf Verluste gem. § 15a EStG
- Gewerbliche Einkünfte
- Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand
- Wesentliche Beteiligung
- Relevante Beteiligung gem. § 17 Abs. 1 EStG an einer „Corporation“ nach US-amerikanischem Recht (Delaware)
- Gewerbesteuer
- Verfassungsmäßigkeit der Geltung des § 8 Nr. 5 GewStG für Auslandsdividenden aus Streubesitz im Erhebungszeitraum 2001
- Impressum
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