Immobiliengesellschaften gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 e) cc) EStG – Doppelbesteuerungsrisiken bei ausländischen Lebens- und Krankenversicherungen als Anteilseigner
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Rainer Stadler
Zusammenfassung
Der deutsche Immobilienmarkt stellt ein attraktives Ziel für ausländische Lebens- und Krankenversicherungen zur Anlage der Gelder ihrer Versicherungsnehmer dar. Während beim Erwerb von deutschen Immobilien häufig die grunderwerbsteuerlichen Aspekte im Fokus stehen, verdienen auch die ertragsteuerlichen Besonderheiten bei der Veräußerung besondere Beachtung. Insbesondere birgt die Veräußerung einer Immobilie durch eine Immobiliengesellschaft, an der ausländische Lebens- und Krankenversicherungen beteiligt sind, das Risiko einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung des Veräußerungsgewinns in Deutschland sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Dieser Artikel erörtert die Umstände und rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen eine solche Doppelbesteuerung eintreten kann, und illustriert diese anhand von zwei Fallbeispielen eines französischen Lebensversicherungsunternehmens.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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- Inhalt
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- Zur Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell
- Immobiliengesellschaften gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 e) cc) EStG – Doppelbesteuerungsrisiken bei ausländischen Lebens- und Krankenversicherungen als Anteilseigner
- Die neue BFH-Rechtsprechung zu Earn-Out-Klauseln bei Veräußerung von Mitunternehmeranteilen — Kritische Würdigung und praktische Implikationen
- Ceterum censeo
- Catos Faktorverfahren
- Rechtsprechung
- Personengesellschaften
- Versteuerung von „Earn-Out-Zahlungen“ im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
- Körperschaften
- Zur Anwendung des § 8c KStG a.F. auf Verluste gem. § 15a EStG
- Gewerbliche Einkünfte
- Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand
- Wesentliche Beteiligung
- Relevante Beteiligung gem. § 17 Abs. 1 EStG an einer „Corporation“ nach US-amerikanischem Recht (Delaware)
- Gewerbesteuer
- Verfassungsmäßigkeit der Geltung des § 8 Nr. 5 GewStG für Auslandsdividenden aus Streubesitz im Erhebungszeitraum 2001
- Impressum
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