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Anteilsveräußerung nach Auf- oder Abspaltung — Die Auslegung des § 15 Abs. 2 Satz 2 bis 7 UmwStG in der Fassung durch das Wachstumschancengesetz – Alte und neue Zweifelsfragen
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Andreas Schumacher
Veröffentlicht/Copyright:
9. Mai 2024
Zusammenfassung
Nach langer Hängepartie ist das Wachstumschancengesetz in Kraft getreten, durch das auch die steuerliche Behandlung von Anteilsveräußerungen nach einer Auf- oder Abspaltung neu geregelt wurde. Dadurch soll Gestaltungsmöglichkeiten zur steuerbegünstigten Veräußerung von Teilbetrieben entgegengewirkt werden, die nach der bisherigen Rechtslage bestanden. Die Neuregelung beseitigt allerdings nicht alle bisherigen Zweifelsfragen und wirft neue auf. Dieser Beitrag enthält eine erste Analyse der Neuregelung.
Online erschienen: 2024-05-09
Erschienen im Druck: 2024-04-01
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Anteilsveräußerung nach Auf- oder Abspaltung — Die Auslegung des § 15 Abs. 2 Satz 2 bis 7 UmwStG in der Fassung durch das Wachstumschancengesetz – Alte und neue Zweifelsfragen
- Buchwertübertragungen nunmehr auch zwischen Schwesterpersonengesellschaften möglich – Auswertung des Beschlusses des BVerfG v. 28.11.2023 und Konsequenzen für die Beratungspraxis
- Gewinne ausschütten oder mit verkaufen? – Eine ökonomische Analyse — Vorteile aus der Kombination von Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren
- Ceterum censeo
- Bloggen, was das Zeug hält
- Kurzbeiträge
- Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden – Anmerkung zum BFH, Urt. v. 16.11.2023 – III R 27/21, FR 2024, 396
- Rechtsprechung
- Personengesellschaften
- Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung
- Arbeitnehmer
- Zur Besteuerung von Stock Options im Fall des Ansässigkeitswechsels
- Außensteuerrecht
- Steuerrechtliche Einkünftekorrektur wegen Ausgestaltung von Darlehen zwischen konzernangehörigen Gesellschaften mit Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten – (konkludente) Annahme eines „acte clair“ bzw. eines „acte éclairé“ auf Grundlage der EuGH-Entscheidung „Hornbach-Baumarkt“
- Gewerbesteuer
- Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden
- Impressum
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Anteilsveräußerung nach Auf- oder Abspaltung — Die Auslegung des § 15 Abs. 2 Satz 2 bis 7 UmwStG in der Fassung durch das Wachstumschancengesetz – Alte und neue Zweifelsfragen
- Buchwertübertragungen nunmehr auch zwischen Schwesterpersonengesellschaften möglich – Auswertung des Beschlusses des BVerfG v. 28.11.2023 und Konsequenzen für die Beratungspraxis
- Gewinne ausschütten oder mit verkaufen? – Eine ökonomische Analyse — Vorteile aus der Kombination von Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren
- Ceterum censeo
- Bloggen, was das Zeug hält
- Kurzbeiträge
- Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden – Anmerkung zum BFH, Urt. v. 16.11.2023 – III R 27/21, FR 2024, 396
- Rechtsprechung
- Personengesellschaften
- Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung
- Arbeitnehmer
- Zur Besteuerung von Stock Options im Fall des Ansässigkeitswechsels
- Außensteuerrecht
- Steuerrechtliche Einkünftekorrektur wegen Ausgestaltung von Darlehen zwischen konzernangehörigen Gesellschaften mit Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten – (konkludente) Annahme eines „acte clair“ bzw. eines „acte éclairé“ auf Grundlage der EuGH-Entscheidung „Hornbach-Baumarkt“
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- Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden
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