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Einlagenrückgewähr durch Drittstaatengesellschaften nach dem BFH-Urteil v. 10.4.2019 – I R 15/16, FR 2019, 907 – erste Anmerkungen, Jürgen Lüdicke gewidmet
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Roland Wacker
Veröffentlicht/Copyright:
5. November 2019
Published Online: 2019-11-05
Published in Print: 2019-11-01
© 2019 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Einlagenrückgewähr durch Drittstaatengesellschaften nach dem BFH-Urteil v. 10.4.2019 – I R 15/16, FR 2019, 907 – erste Anmerkungen, Jürgen Lüdicke gewidmet
- Aktuelle Finanzrechtsprechung zum konzerninternen Cash Pooling
- Die Bedeutung der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG für die Übertragung von Pensionsverpflichtungen bei Spaltungen nach dem UmwG
- Keine Anwendung der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Grundstücksverkäufen innerhalb von drei Jahren nach einem Formwechsel?
- Ceterum censeo
- Gut Ding will Weile haben
- Rechtsprechung
- Körperschaften/Verdeckte Gewinausschüttung
- Cash-Pool – unbestimmte Zinsabrede – vGA
- Gewerbesteuer
- Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling
- Gewerbesteuer/Unwandlungen
- Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft, Begriff der Überführung oder Übertragung, Besitzzeitanrechnung
- Kapitaleinkünfte
- Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen bis zum 31.12.2004
- Ehegattenbesteuerung
- Abzug des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags bei der Einzelveranlagung von Ehegatten
- Solidaritätszuschlag
- Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
- Impressum
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Einlagenrückgewähr durch Drittstaatengesellschaften nach dem BFH-Urteil v. 10.4.2019 – I R 15/16, FR 2019, 907 – erste Anmerkungen, Jürgen Lüdicke gewidmet
- Aktuelle Finanzrechtsprechung zum konzerninternen Cash Pooling
- Die Bedeutung der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG für die Übertragung von Pensionsverpflichtungen bei Spaltungen nach dem UmwG
- Keine Anwendung der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Grundstücksverkäufen innerhalb von drei Jahren nach einem Formwechsel?
- Ceterum censeo
- Gut Ding will Weile haben
- Rechtsprechung
- Körperschaften/Verdeckte Gewinausschüttung
- Cash-Pool – unbestimmte Zinsabrede – vGA
- Gewerbesteuer
- Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling
- Gewerbesteuer/Unwandlungen
- Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft, Begriff der Überführung oder Übertragung, Besitzzeitanrechnung
- Kapitaleinkünfte
- Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen bis zum 31.12.2004
- Ehegattenbesteuerung
- Abzug des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags bei der Einzelveranlagung von Ehegatten
- Solidaritätszuschlag
- Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
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