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LG Köln: Einstweilige Verfügung zur Untersagung des Umgangs mit Open-Source-Software unter GPLv2
Veröffentlicht/Copyright:
31. Januar 2018
Published Online: 2018-01-31
Published in Print: 2018-01-01
© 2018 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Editorial
- Jetzt neu: Das Beratermodul CR für Abonnenten
- Inhalt
- CR Report
- IT und Software
- Individualität im Quellcode? Softwareschutz und Urheberrecht
- OLG Köln: Keine geschäftliche Nutzung einer OSSMarke bei Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht
- LG Köln: Einstweilige Verfügung zur Untersagung des Umgangs mit Open-Source-Software unter GPLv2
- Daten und Sicherheit
- Datenbankschutz – Abgrenzung zwischen Datensammlung und Datengenerierung
- OLG Hamburg: Datenbankschutz bei Erstellung neuer Dateninhalte durch Veränderung bereits vorhandener Rohdaten
- BAG: Überwachung des Arbeitnehmer-PCs bei unerlaubter Privatnutzung – Keylogger
- Internet und E-Commerce
- Produktqualität und Luxusimage
- Der Beweis mit privaten elektronischen Dokumenten nach ZPO und eIDAS-VO
- BGH: Wettbewerbsverstoß durch im anderen EU-Mitgliedsland betriebener Mietwagen-App – Uber Black
- Report und Technik
- Neue Techniken und ihre Gegenmittel: Zur Rechtmäßigkeit von Abwehrmaßnahmen gegen zivile Drohnen
- CR
- Impressum
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