Vergütung und Haftung des nichtig bestellten besonderen Vertreters nach der Entscheidung des BGH v. 17.9.2024 – II ZR 221/22
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Nikolai Unmuth
and Max Paul Waimer
Zusammenfassung
Im September 2024 erging eine wegweisende und folgenschwere Entscheidung des BGH zur Vergütung und zur Haftung eines von der Hauptversammlung nichtig bestellten besonderen Vertreters (BGH v. 17.9.2024 - II ZR 221/22, AG 2025, 29). Der II. Zivilsenat hatte sich u.a. damit auseinanderzusetzen, ob die Lehre vom fehlerhaft bestellten Organ auf den nichtig bestellten besonderen Vertreter Anwendung findet, ob der besondere Vertreter Anspruch auf volle Vergütung hat und ob er haftet, wenn er Ansprüche geltend macht, obwohl sie offensichtlich aussichtslos sind. Der Beitrag ordnet die Entscheidung ein, nimmt zu einzelnen Fragen Stellung und zeigt Folgen für die Praxis auf.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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