Mehrstimmrechtsaktien im Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
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Jeremias Kümpel
Zusammenfassung
Seit dem 15.12.2023 ist die Ausstattung bzw. Ausgabe von Aktien mit Mehrstimmrechten wieder zulässig. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat in dieser Hinsicht einmal mehr eine 180‑Grad-Wende im deutschen Aktienrecht herbeigeführt. Während sich Mehrstimmrechtsaktionäre damit in einem gewissen Maße die Mehrheitsmacht bei aktienrechtlichen Beschlussfassungen sichern können, stellt sich die Frage, ob bzw. inwieweit die Mehrstimmrechte auch im Rahmen einer Restrukturierung auf der Grundlage des StaRUG die Durchsetzung des eigenen Willens bzw. der eigenen Vision ermöglichen. Insbesondere vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr durchgeführten öffentlichen Restrukturierungssachen, in denen börsennotierte Aktiengesellschaften gesellschaftsrechtliche Maßnahmen durch einen Restrukturierungsplan umgesetzt haben und damit gesellschaftsrechtliche Mehrheitserfordernisse durch restrukturierungsrechtliche Vorgaben ersetzt wurden, gerät nun auch die Stellung von Mehrstimmrechtsaktionären in den Blick.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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