Pressefreiheit in historischen Dokumenten — „[...] aus Furcht heraus ihre Arbeit machen“ – Johann Andreas Georg Friedrich von Rebmann (1768–1824) und sein politisches Glaubensbekenntnis
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Thomas Gergen
Zusammenfassung
Das Zitat des Untertitels „[...] aus Furcht heraus ihre Arbeit machen“ entstammt der Feder des Publizisten und Juristen Johann Andreas Georg Rebmann (1768-1824). Der Beitrag greift Rebmanns nahezu unbekannte Schrift „Censur oder Preßfreiheit?“ auf, mit der er sein damals wie heute interessantes politisches Glaubensbekenntnis verfasst hat - mit eindeutigen Empfehlungen für die Regierungsarbeit. Pressefreiheit, Zensur und Urheberrecht (Letzteres als Teilgebiet des geistigen Eigentums) hängen im 19. Jahrhundert eng zusammen. Lag zunächst das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung von Werken bei den einzelnen Verlegern, beruhte die Wende vom Verleger- zum Autorenschutz auf der Anerkennung der werkschöpferischen Arbeit des Urhebers. Das entstandene Werk durfte der Verleger gegen Honorar verwerten, so dass die Arbeit der Autoren einen Wert bzw. Gegenwert erhielt. Betonen die Common-Law-Länder das vom Verleger erworbene Verlagseigentum (Copyright, ownership of the copy), fußt die kontinentaleuropäische Entwicklung auf der naturrechtlich begründeten Verbindung zwischen Schöpfer und seinem Werk. Diese Beobachtung gilt für alle Druckwerke, Bücher wie die Presse. 200 Jahre nach Rebmanns Tod stellen sich nach wie vor Grundsatzfragen der Garantie und der Einschränkung der heute verfassungsrechtlich verbürgten Pressefreiheit. Grund genug, den Autor im Spiegel seines Texts in Erinnerung zu rufen.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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